Hallo Kolinum,
weil ein Forum dafür da ist. Du musst doch nicht antworten.
Gruß Egbert
Beiträge von Egbert
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Hallo Koli,
d.h. Du bist ein Filou, sonst hättest Du doch nichts geschrieben.
Gruß Egbert -
Hallo Berny,
nein, das musstest Du nicht. Hast Du aber.
Außerdem habe ich Dir nur Deine eigenen Beiträge zusammen erstellt. An die wirst Du Dich doch hoffentlich noch erinnern.
Aber außer "Gähn..." war da ja auch nicht viel.
Gruß Egbert -
Hallo Berny,
ich habe Dir einmal Deine reichlich armseligen Beiträge zu beiden Themen zusammen gestellt.Das sind die Beiträge von Berny incl. Rechtschreibfehler zu folgenden Themen:
1. Umbuchung Instandhaltungsrücklage
Jaa nee is klar; Bei der IR...
... und damit hat der Mieter (nachdenken!) überhaupt nichts zu tun.
Viele Eigentumswohnungsbesitzer/-vermieter wälzen gerne solche Posten ebenfalls auf ihre Mieter ab. Da sollteste nochmals genau nachschauen, bspw. Verwaltungskosten u.ä. bleiben auch beim VM hängen.
Egbert,
niemand verbietet Dir, Dich weiterhin lächerlich zu machen. Nur zu, ist der Ruf erst ruiniuert, lebt es sich ganz ungeniert.
Gähn......
Gähn....
Gähn.....
Die Zitatfunktion erlaubt es dem Betrachter, zu erkennen, wen Du gerade an"sprichst".
Ansonsten aber zu Deinen Ergüssen: Gähn......
Oh, hast Du etwa zwei Namen bzw. Nicks
Selbstgespräche sind oft am aufschlussreichsten.
In unserer Rangfolge der armseligen Poster bzw. Zeitgenossen stehst Du noch nicht an erster Stelle.2. Vermieter (Studentenwerk) kassiert doppelt
welche...?
Das hätte er aber auch nicht verdient!
Wusste garnicht, dass der BGH auch Buchungen vornimmt...
Ein wahres Wort, werde es mir merken.
Ähem..., der will wohl unbedingt unser Forentroll des Monats werden. Die Chancen dazu stehen nicht schlecht.
Siehe auch § 164 StGB
Nur um Dich zu erfreuen.
Er hat doch geschreipt: "Ps.er Mieter kann mit der IR nicht betrogen werden, denn der hat mit der IR nichts zu tun."
So what...?
Man sollte nicht von sich selbst auf andere schliessen.Wer zuletzt lacht, ...
Zum Weinen ganz bestimmt nicht, denn dieser Pfosten ist bestimmt keine Träne wert.
Du solltest den Versuch aufgeben, begreifen zu wollen, dass man ein Haus erben kann, welches woanders steht....
Oh mein Gott, der merkt wohl garnichts ...
Reichlich Ahrmsehlig, Egbert, bist wohl glatt (trotz Hinweis!!) auf die Steilvorlage 'reingefahlen...Außer Rechtschreibfehler und Beleidigungen kann ich nichts erkennen.
Wie oft wird Berny in seinen ca. 14.000 Beiträgen in den Foren, den Beitrag "Gähn...." benutzt haben ?
Also Berny, dass wäre doch einmal eine sinnvolle Aufgabe für Dich. Aber bitte nicht einschlafen.
Gruß Egbert
Ps.: Ich schätze ca. 4.000 mal. Was in den restlichen 10.000 steht lässt sich nur erahnen. Gähn..... -
Hallo H Hamburg,
Wer hier meckert bist Du.
Und übrigens, armselig wird klein und ohne h geschrieben.
Noch armseliger geht nicht mehr.
Gruß Egbert
Wahrscheinlich habe ich die Hausverwalter unter Euch ertappt, deshalb die Reaktion auf meine Antwort an Slayerone. -
Hallo Berny,
gar nichts wird nicht zusammen geschrieben.
Oh mein Gott, Du kannst ja noch nicht einmal die einfachsten Wörter richtig schreiben.
Gruß Egbert -
Hallo Mainschwimmer,
hier Deine "Beiträge" zu meiner letzten Aussage vom 19.03.2016
1. Instandhaltungsrücklage „Und was richtiger ist, keine Ahnung von der Materie, weil du ein Dummschwätzer bist.“
2. Background „Der dir aber komplett abgeht“So fing alles an:
Frage von Slayerone vom 25.09.2015 zur Umbuchung der Instandhaltungsrücklage: „Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe!“Meine Antwort (Egbert) vom 7.03.2016: Hallo Slayerone,
du hast vollkommen Recht. Die IR wird doppelt abgebucht.
Einmal in der Vorauszahlung und einmal in der Abrechnung
Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil V ZR 44/09
„Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen.“Und hier die geistigen Ergüsse vom „Mainschwimmer“ zu diesem Thema:
Die Hoffnung täuscht aber gewaltigt. Weil:
1. Sich dieses Forum, wie auch in der Überschrift deutlich zu lesen ist, mit Mietrecht beschäftigt. Und Eigentumswohnungen sind nun mal keine Mietwohnungen mit Mietern und Vermietern.
2. Keiner der User hier mit einer Kristallkugel ausgestattet ist, um den Sachverhalt mit eigenen Augen zu erkennen.
3. Es soll Foren geben, in denen Probleme von Wohnungseigentümern behandelt werden. Google hilft bestimmt.
Und ich denke, dass Egbert keinen Durchblick hat. Ich erlebe regelmäßig in diesem und auch in anderen Foren, dass es sich Vermieter von vermieteten Eigentumswohnungen sehr einfach machen. Die reichen die Abrechnung des Hausgeldes 1:1 an ihre Mieter als Betriebskostenabrechnung weiter.
Da sind dann Positionen wie Hausverwaltung, Instandhaltung, etc. regelmäßig nicht heraus gerechnet. Das passiert meist nicht mit Absicht, sondern aus Unwissenheit der Vermieter.Darum war und ist der Einwand von Akkarin schon berechtigt gewesen.
Nicht Akkarin, das wird nichts. Hier versucht jemand sein bisschen Wissen aufzuzeigen und merkt nicht, dass er von einem Unsinn in den nächsten gerät. Wenn mir jemand erklären will, was Hausgeld ist, dann kann ich nur lachen.In der Immobilie, die ich über Jahre verwaltet habe, habe ich beim "Hausgeld" eine klare Trennung gemacht. Meine Eigentümer bekamen eine saubere Auflistung der Kosten, die sie an ihre Mieter weiterreichten. Nur die Grundsteuer kam vom Vermieter dazu, fertig.
Bei dir, bei mir nicht, denn ich habe eine große Eigentümergemeinschaft verwaltet.
Egbert wäre ja nicht der erste User hier im Forum, der nicht merkt, dass er von einem Fettnäpfchen ins nächste tritt. Oder wie Berny schrieb, jeder blamiert sich so gut er kann. Ich denke, dass damit genug gesagt ist und wir uns besser Wichtigerem widmen sollten.
Sehr interessant, jetzt machst du dich vor Ort auch noch lächerlich. Als Mieter hast du mir der Instandhaltungsrücklage nichts am Hut, also was soll eine Anzeige? Denkst du, dass der Verwalter zu Kerker bei Wasser und Brot verurteilt wird? Kinderkram was in deinem Kopf vorgeht.
Und wie lautet die Anzeige, wegen was hast du den Verwalter, mit dem du als Mieter nichts zu tun hast, angezeigt?, Ist er bei rot über die Ampel gebrettert, oder wie heißt der Grund deiner Anzeige?
Noch einmal meine Frage zu dieser lustigen Anzeige.
Das ist bisher passiert: Weil der Verwalter einer WEG die Instandhaltungsrücklage 2x berechnet hat, hast du ihn wegen Betrugs angezeigt. Du bist Mieter einer Wohnung, hast mit dieser IR nichts am Hut, aber hängst dich voll rein, als ob du das bezahlt bekommst. Das ist das einzig Wahre und Richtige von dir in dem ganzen unsinnigem geistigen Dünnschiss von dir.Ende der Beiträge von Mainschwimmer zur Instandhaltungsrücklage.
Ich bitte alle User um eine Beurteilung.
Gruß Egbert -
Hallo AJ 1900,
gehe bitte zu diesen Beiträgen (Stichwort "Instandhaltung") und Deine Frage beantwortet sich von selbst. Grundsätzlich hast Du aber Recht.
Mit über 420 Beiträgen bist Du ja auch ein versierter User. Aber an Berny mit 14.000 Beiträgen kommst Du nicht heran.
Jetzt müsste man nur noch die Inhalte dieser Beiträge prüfen, aber dazu habe ich keine Zeit und auch keine Lust.
Mit meinen Beitrag wollte ich nur einen User (Slayerone) helfen.
Sich in irgendwelche Threads einzumischen sollte man nur mit den entsprechenden Background.
In diesem Sinne wünsche ich Dir ein schönes Wochenende.
Gruß Egbert -
Hallo AJ1900,
Dein Problem ist, dass Du Dich in Sachen einmischt ohne die Hintergründe zu kennen.
Gebe bitte das Suchwort "Umbuchung der Instandhaltungsrücklage" ein, dann wirst Du hoffentlich die Zusammenhänge erkennen und Dein Schleier wird sich eventuell auflösen.
Hier noch den Name des Users den ich helfen wollte "Slayerone“ und den letzten Satz seiner Anfrage:
„Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt einigermaßen verständlich darlegen konnte und hoffe auf Eure Hilfe! „
Und diese Hilfe habe ich ihm gegeben, mehr nicht.
Wer mich dann angemacht hat waren die Pappnasen Mainschwimmer, Berny und ...
Gruß Egbert
Ps.: Übrigens, am schlimmsten sind die Leute mit dem gefährlichen Halbwissen. -
Hallo Akkarin,
wer hat denn geschrieben:
"Anlage Entwicklung IR
gefordert/ gezahlt 12x 10 120 differenz 0"
Du oder ich ?
Die IR kann und darf niemals Null sein. Sie ist doch noch da.
Das Ergebnis ist IR=120
Wo ist da der falsche Schluss ?
Und warum habe ich den ersten Fragesteller unabsichtlich geholfen ?
Das solltest Du mir wirklich mal erklären.
Gruß Egbert -
Hallo Berny,
ich habe ja auch nur geschrieben, dass mich das wundert. Das darf ich doch, oder ?
Gruß Egbert -
Hallo Mainschwimmer,
Du machst sogar beim Lesen Fehler. Aber ich will Dich nicht dumm sterben lassen.
Ich habe geschrieben: „Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil VZR 44/09“
Gesetz = Wohnungseigentümergesetz (WEG), Instandhaltungsrücklage § 21 Abs. 5 Nr. 4
Hab ich nun geschrieben, dass der BGH neue Gesetze erlässt ?
Jetzt zu meinem Geschwätz vom Betrug:
Wenn Du von einer Vorauszahlung incl. IR=1 € die tatsächlichen angefallenen Kosten incl. IR=1 € abziehst wie hoch ist dann die IR ?
Hier wurde eine IR gezahlt (Vorauszahlung) und eine IR abrechnet. Das Ergebnis ist Null IR
Und lustig finde ich eigentlich nur, dass Du die Grundrechenart Subtraktion nicht beherrschst. Und Du willst Verwalter gewesen sein ? Aber Verwalter kann ja in der BRD jeder werden ! Es wird Zeit, dass das geändert wird.
Gruß Egbert -
Hallo AJ1900,
ich habe in diesem Forum nicht darum gebeten, dass irgend jemand Zusammenhänge erkennen soll.
Und schon gar nicht habe ich um Eure Hilfe gebeten.
Ich habe einem User versucht zu helfen.
Gruß Egbert -
Hallo Maintaucher,
Dein Problem ist einfach, Du kannst keine Zusammenhänge mehr erfassen. Liegt das eventuell an Deinem Alter, oder fühlst Du Dich als ehemaliger Verwalter ertappt ?
1. Ich habe nie gesagt, dass das BGH neue Gesetze erlässt
2. Scheißdreck sagt man doch nicht
3. Betrug sollte uns alle etwas angehen, auch wenn es einen nicht unmittelbar betrifft
4. Die Geschädigten sind die Vermieter
5. Der Nutznießer ist der Verwalter
6. Und lustig ist die Sache auch nicht, hier geht es immerhin um ca. 400.000 € (20 Jahre)
7. Hier gibt es 2 mal die IR. Eine IR bleibt der WEG erhalten, die Andere verschwindet in den Taschen des Verwalters.Hiermit hast Du am Wochenende die Möglichkeit Deine letzten grauen Gehirnzellen eventuell wieder zu aktivieren.
Also streng Dich an.
Oder stimmt vielleicht doch das Sprichwort: "Getroffene Hunde bellen".
Gruß Egbert -
Hallo Akkarin,
wir beenden lieber unseren Chat, Du begreifst einfach nichts. Du nervst.
Wende Dich an Berny.
Gruß Egbert -
Hallo Akkarin,
wenn in der Abrechnung, dann nur in der Vorauszahlung.
Der Betrug am Mieter ist eine andere "Baustelle", hat mit der IR nichts zu tun.
Gruß Egbert -
Hallo Mainschwimmer, hallo Berny,
kann es sein, dass für Euch die §§ 19 - 21 StGB zur Anwendung kommen ?
Aber ich lache nicht über Euch, Ihr tut mir nur leid.
Gruß Egbert -
Hallo Akkarin,
Du hast doch die Lösung selbst geliefert.
Anlage Entwicklung IR
gefordert/ gezahlt 12x 10 120 differenz 0
Die IR ist "verschwunden". (10 € in der Forderung (Vorauszahlung) und 10 € in der Abrechnung)
Gruß Egbert
Ps.:Der Mieter kann mit der IR nicht betrogen werden, denn der hat mit der IR nichts zu tun.
Aber das habe ich Dir schon 3 mal erklärt.
Willst Du nicht begreifen oder kannst Du wirklich nicht ? -
Das war wieder mal der typische Berny. Begreift nichts und muss überall sein Senf dazu geben.
Gruß Egbert -
Hallo Akkarin,
was willst Du immer nur mit Deinem Vertragsverhältnis ?
Ich habe eine Straftat (Betrug) angezeigt. Das kann jeder Bürger und sollte es auch tun.
Mit der IR betrügt der Verwalter den Vermieter. Der Betrug an den Mietern ist eine ganz andere Sache.
Wenn Du trotz meiner Erklärung den Betrug noch nicht erkannt hast, dann tut es mir leid.
Mach Dir aber nichts daraus, die Vermieter haben das bis Heute auch noch nicht geschnallt.
Viel Spaß beim knobeln. Aber Mathematikkenntnisse solltest Du schon besitzen.
Gruß Egbert
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