WGs in denen der Eigentümer auch wohnt

  • Eine Person kauft sich eine Wohnung mit 4 Zimmern und vermietet dort 3 Zimmer als eine 4er WG und zieht in das 4. selber ein.
    Die 3 Zimmer selber wären dabei unmöbliert, jedoch die Küche, Flur, Waschmaschine, Bad, Garten etc von ihm ausgestattet.

    Würde in dieser Konstellation die Vermietung als normale Mietverträge gelten oder als möblierte Untervermietung mit der verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende?
    Bzw für zweiteres muss der Eigentümer ja mehr als 50% der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellen. Was zählt hier alles als Einrichtungsgegenstand? Könnte man einfach 4 Regale ins Zimmer stellen und schon gilt das nicht mehr?

    vielen Dank im voraus

  • Zitat

    Würde in dieser Konstellation die Vermietung als normale Mietverträge gelten oder als möblierte Untervermietung mit der verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende?

    Hier gilt die normale Kündigungsfrist, da die Zimmer nicht möbliert sind.

    Zitat

    Bzw für zweiteres muss der Eigentümer ja mehr als 50% der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellen. Was zählt hier alles als Einrichtungsgegenstand? Könnte man einfach 4 Regale ins Zimmer stellen und schon gilt das nicht mehr?

    Das mit den 50% ist mir jetzt neu.
    Laut allgemeiner Rechtsprechung muss ein möbliertes Zimmer mindestens mit einem Bett und einem Kleiderschrank ausgestattet sein. Das Aufstellen von 4 Regalen entspricht keiner Möblierung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • "Normale" Vermietung mit gesetzlicher Kündigungsfrist von 3 Monaten, welche sich für den Vermieter nach 5 und 8 Jahren jeweils um 3 Monate verlängert. Und es gilt das Mietrecht, der Mieterschutz, in vollem Umfang.

    Zitat

    Bzw für zweiteres muss der Eigentümer ja mehr als 50% der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellen

    Es heißt im BGB Wohnraum den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat.

    Simpel gesagt der Wohnraum (das Zimmer) muß so möbliert sein das der Mieter außer seinem persönlichen Kram und evtl. einen TV nichts weiter mitbringen muß.

    Zitat

    Die 3 Zimmer selber wären dabei unmöbliert, jedoch die Küche, Flur, Waschmaschine, Bad, Garten etc von ihm ausgestattet.

    Die Gemeinschaftsräume zählen nicht.

    Übrigens, wenn die Zimmer überwiegend mit Einrichtrichtungsgegenständen vom Vermieter ausgestattet wären, müßte das aus dem Mietvertrag hervorgehen.

  • unter http://www.mietrecht.org/untervermietun…gsgegenstaenden

    steht "Voraussetzung ist ferner, dass der Hauptmieter als Vermieter den oder die untervermieteten Räume überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat. Überwiegende Ausstattung bedeutet, dass der Vermieter mehr als die Hälfte der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellt (AG Köln WuM 1971, 156). Einrichtungsgegenstände sind Möbel, Spüle, Herd, Gardinen, Bett, nicht aber Geschirr oder sonstiger Hausrat. Maßgebend ist die funktionale Bedeutung, nicht der Wert der Gegenstände."
    und Spüle, Herd, Kühlschrank wären ja schon mehr Gegenstände als Bett und Kleiderschrank. Daher die Frage, was genau alles als Einrichtungsgegenstand zählt oder ob das die Seite falsch aufgeführt hat.

  • unter http://www.mietrecht.org/untervermietun…gsgegenstaenden

    steht "Voraussetzung ist ferner, dass der Hauptmieter als Vermieter den oder die untervermieteten Räume überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat. Überwiegende Ausstattung bedeutet, dass der Vermieter mehr als die Hälfte der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellt (AG Köln WuM 1971, 156). Einrichtungsgegenstände sind Möbel, Spüle, Herd, Gardinen, Bett, nicht aber Geschirr oder sonstiger Hausrat. Maßgebend ist die funktionale Bedeutung, nicht der Wert der Gegenstände."
    und Spüle, Herd, Kühlschrank wären ja schon mehr Gegenstände als Bett und Kleiderschrank. Daher die Frage, was genau alles als Einrichtungsgegenstand zählt oder ob das die Seite falsch aufgeführt hat.

    Ah ja, Urteil irgend eines Amtsgerichtes. Und zudem eins das 44 Jahre alt ist

  • Eine Person kauft sich eine Wohnung mit 4 Zimmern und vermietet dort 3 Zimmer als eine 4er WG und zieht in das 4. selber ein.
    Die 3 Zimmer selber wären dabei unmöbliert, jedoch die Küche, Flur, Waschmaschine, Bad, Garten etc von ihm ausgestattet.

    Würde in dieser Konstellation die Vermietung als normale Mietverträge gelten oder als möblierte Untervermietung mit der verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende?
    Bzw für zweiteres muss der Eigentümer ja mehr als 50% der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellen. Was zählt hier alles als Einrichtungsgegenstand? Könnte man einfach 4 Regale ins Zimmer stellen und schon gilt das nicht mehr?

    vielen Dank im voraus

    Sorry, ich will nicht rummeckern, aber ist das wieder so eine schräge Idee sich Wohnraum zu kaufen, den man sich ohne Untervermietung sonst gar nicht leisten kann?

  • Vergiss Urteile irgendwelcher Amtsgerichte. Die haben null Beweiskraft.

    ist aber auch egal, da hier schon das Bett als zwingendes Kriterium fehlt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Du meinst also jedes Gericht würde heute anders entscheiden?


    Ich denke das bezieht sich eher auf die allgemeine Erfahrung das du, sobad du als Vermieter und Eigentümer erkenntlich bist, du grundsätzlich immer die A.....-Karte hast in solchen Fällen, eigentlich unabhängig davon was irgend ein Gericht vor 40 Jahren mal entschieden hat.;)

  • Du meinst also jedes Gericht würde heute anders entscheiden?
    Und kannst du mir ne Quelle für das mit Bett und Kleiderschrank geben?
    danke

    Aus dem Stand nicht. Aber denk doch mal selbst nach? Wenn Du z. B. in ein Hotelzimmer ziehst, was ist da minimal vorhanden?

    Ein Bett, ein Schrank, ein Tisch und mindestens ein Stuhl. Ach ja Gardinen meist auch.

  • Zitat

    Aus dem Stand nicht. Aber denk doch mal selbst nach? Wenn Du z. B. in ein Hotelzimmer ziehst, was ist da minimal vorhanden?

    Nicht, dass der Fragesteller nun denkt, eine Minibar gehört zu einer möblierten Wohnung.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nicht, dass der Fragesteller nun denkt, eine Minibar gehört zu einer möblierten Wohnung.

    Warum nicht.;)

    Meine Untermieter haben sogar eigene Kühlschränke, in der Gemeinschaftsküche, TV und Internet im Zimmer.
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    Man muß schon ein bischen investieren wenn man sowas machen will.

    Kein Mensch mietet ein sog. möbliertes Zimmer in dem nicht mal ein Bett und ein Schrank vorhanden ist.

    Das noch mal an den TE gerichtet.

  • Eine Person kauft sich eine Wohnung mit 4 Zimmern und vermietet dort 3 Zimmer als eine 4er WG und zieht in das 4. selber ein.


    Gibt es dafür auch drei Mietverträge?

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