Eine Person kauft sich eine Wohnung mit 4 Zimmern und vermietet dort 3 Zimmer als eine 4er WG und zieht in das 4. selber ein.
Die 3 Zimmer selber wären dabei unmöbliert, jedoch die Küche, Flur, Waschmaschine, Bad, Garten etc von ihm ausgestattet.
Würde in dieser Konstellation die Vermietung als normale Mietverträge gelten oder als möblierte Untervermietung mit der verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende?
Bzw für zweiteres muss der Eigentümer ja mehr als 50% der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellen. Was zählt hier alles als Einrichtungsgegenstand? Könnte man einfach 4 Regale ins Zimmer stellen und schon gilt das nicht mehr?
vielen Dank im voraus