Beiträge von Soquar

    unter http://www.mietrecht.org/untervermietun…gsgegenstaenden

    steht "Voraussetzung ist ferner, dass der Hauptmieter als Vermieter den oder die untervermieteten Räume überwiegend mit Einrichtungsgegenständen ausgestattet hat. Überwiegende Ausstattung bedeutet, dass der Vermieter mehr als die Hälfte der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellt (AG Köln WuM 1971, 156). Einrichtungsgegenstände sind Möbel, Spüle, Herd, Gardinen, Bett, nicht aber Geschirr oder sonstiger Hausrat. Maßgebend ist die funktionale Bedeutung, nicht der Wert der Gegenstände."
    und Spüle, Herd, Kühlschrank wären ja schon mehr Gegenstände als Bett und Kleiderschrank. Daher die Frage, was genau alles als Einrichtungsgegenstand zählt oder ob das die Seite falsch aufgeführt hat.

    Eine Person kauft sich eine Wohnung mit 4 Zimmern und vermietet dort 3 Zimmer als eine 4er WG und zieht in das 4. selber ein.
    Die 3 Zimmer selber wären dabei unmöbliert, jedoch die Küche, Flur, Waschmaschine, Bad, Garten etc von ihm ausgestattet.

    Würde in dieser Konstellation die Vermietung als normale Mietverträge gelten oder als möblierte Untervermietung mit der verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsende?
    Bzw für zweiteres muss der Eigentümer ja mehr als 50% der für eine Haushaltsführung erforderlichen Einrichtungsgegenstände stellen. Was zählt hier alles als Einrichtungsgegenstand? Könnte man einfach 4 Regale ins Zimmer stellen und schon gilt das nicht mehr?

    vielen Dank im voraus

    Mittelbar schon. Für Dich interessiert in erster Linie, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat.
    Wie Kolibri schon andeutete: Du mit dem VM, der VM mit der Ablesefirma. Es bleibt dem VM also anheimgestellt, den ihm entstandenen Schaden (nämlich die Kürzung ) an seinen Vertragspartner weiterzugeben.

    Mein Vermieter sagt halt, er ist für den Teil der Abrechnung verantwortlich und damit darf ich nicht kürzen.
    Gibt es hierfür auch einen Paragraphen oder Gerichtsurteil?

    Heute hat mein Vermieter meine Kürzung um 15% verweigert mit Begründung auf http://www.heizkostenverordnung.de/par12.php und hier die Anmerkungen des Sachverständigen.


    Nun habe ich da noch eine Frage:

    "Wenn die Abrechnung nach pauschalen Gesichtspunkten gemacht werden muss, weil ..., dann hat der Nutzer kein Kürzungsrecht, da die Pauschalabrechnung in diesen Fällen durch die Heizkostenverordnung zugelassen ist. Dies gilt aber nur dann, wenn die Ursachen für die nicht verbrauchsabhängige Abrechnung, nicht beim Vermieter liegen."

    Mein Vermieter bzw die Eigentümerversammlung hat ja die Ablesefirma beauftragt. Liegt damit die Ursache nicht bei ihm?

    Hallo,

    in meinem Haus mit 75 Wohnungen hat die Ablesefirma die abgelesenen Werte der Heizkörper verschlampt. Daraufhin habe ich meine Heizkostenabrechnung erhalten ohne Verbrauchswerte, also die gesamten Kosten wurden auf die qm umgelegt (dabei wurde ein Rabatt von 7% eingerechnet).
    Das ist für mich sehr unpraktisch, da ich nie mit der Heizung heize, sondern immer nur indirekt über TV, ps und Computer.

    Gilt hier der §12 der Heizkostenverordnung und somit eigentlich 15% Rabatt, aber hier waren ja nicht die Geräte defekt bzw der Vermieter schuld. Oder kann ich die Werte vom letzten Jahr verlangen?

    Kann mein Vermieter die Kosten an die Abrechnungsfirma weiterleiten, so dass er mir da keinen Stress macht?

    Danke im voraus

    Hallo,
    kurz zur Situation:
    Ich habe mit meiner (Ex)Freundin zusammengewohnt, beide als Hauptmieter. Miete haben wir beide 50:50 bezahlt, wobei sie die Miete auf mein Konto überwiesen hat und ich dann an Vermieter (wir haben keine Vertragliche Regelung).
    Sie hat dann einen neuen kennengelernt und mich verlassen (und sagen wirs mal so, es war keine gute trennung). Da sie sich die Wohnung nicht alleine leisten kann, habe ich die Wohnung übernommen und sie sucht sich was neues. Auf meine Frage am Anfang, ob sie die Wohnung nicht kündigen will um aus dem Mietvertrag zu kommen, gabs keine Reaktion.
    Bei ihrem Auszug haben wir dann auf mein Bestreben gemeinsam gekündigt, aber der Mietvertrag mit ihr lief dann noch 3 Monate und sie meint jetzt, dass sie nichts bezahlen muss, da sie nicht mehr hier gewohnt hat.

    Ich weiß, dass sie die Miete weiter zahlen muss, solange wie der Vertrag läuft. Aber wie sieht es mit den Nebenkosten, Strom und Internet aus?

    Zählt das als Mietschulden von ihr, also mit der Fälligkeit und dem damit automatisch folgenden Verzugs (inklusive Verzugszinsen) oder muss ich mahnen? Die Miete habe ich vollständig in der Zeit an den Vermieter bezahlt.

    danke im Voraus

    im Endeffekt ist die Frage, ob ich Klage auf Zustimmung der Kündigung erheben kann, auch ohne dass ich ausgezogen bin.

    das mit der gbr am ende war: dass nach meiner Interpretation der Paraghraphen dies gehen müsste. Aber meine Interpretation muss ja nicht immer richtig sein.

    ich hab jetzt einiges zur Klage auf Zustimmung zur Kündigung gegoogelt, dazu aber nur Fälle gefunden, bei denen derjenige, der schon ausgezogen ist, geklagt hat.

    soweit ich das Verstanden habe, haben meine exfreundin und ich eine GBR gegründet durch die Trennung. Nach 723 § müsste ich auch ohne Ausziehen die GBR kündigen können, was dann zur Kündigung des Mietvertrages führen sollte bzw zur Möglichkeit zur Klage zur Zustimmung.
    Zum einen ist das so korrekt? Zum anderen, würde hier Absatz 2 gelten mit Kündigung zur Unzeit? dh ich müsste dann die Mehrmietenkosten für die Ex zahlen? und wenn ja, für wielange?

    der betroffene Absatz:

    Erklärungen eines von mehreren Mietern oder eines von mehreren Vermietern gelten auch für die übrigen Mieter bzw. Vermieter. Dies gilt nicht für den Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags, für diesen müssen sämtliche Mieter und Vermieter zustimmen.

    Weil du immer noch nicht verstehen willst oder kannst. Unter eine Kündigung gehört die Unterschrift der zweiten Person....und die fehlt in deinem Fall. Oder hat dir die Ex eine entsprechende Vollmacht erteilt? Nein! Also hör bitte auf, auf diesem Punkt rumzureiten.

    Ich weiß, dass man beide Unterschriften braucht. Die Frage war: Warum zählt ein "Du darfst alles für mich unterschreiben, außer Mietaufhebungsvertrag" nicht als Vollmacht.


    Berny laut http://www.mietrecht.org/kuendigung/kue…-mietvertrages/ darf man sich auch untereinander Vollmachten erteilen

    Hmmmm, siehe Posting #1: "Vor ca 2 Monaten hat sie mich für einen anderen verlassen und wir haben uns darauf geeinigt, dass sie auszieht". Vielleicht befinden sich die zwei Ehemals-Liebenden noch in der Entscheidungsfindung...

    nachdem sie nen neuen hat, nein.

    Zitat von AjaxMH

    So wie ich das sehe könntest Du, mit Einverständnis des Vermieters, Deine Entlassung aus dem Mietvertrag anstreben. Wenn dann Deine Ex nicht zustimmt, könntest Du versuchen, das einzuklagen. Danach könntest Du nur hoffen, dass Deine Ex die Wohnung nicht alleine (be)halten kann oder will.

    langfristig könnte sie die Wohnung nicht bezahlen, für 1-2 monate aber schon.


    In unserem Mietvertrag steht, dass jeder Mieter für alle anderen Mieter Erklärungen gegenüber dem Vermieter abgeben darf (außer Mietaufhebungsvertrag).

    ich hab gelesen, dass man Vollmachten zur Kündigungen erteilen kann. Warum zählt dieses nicht als Vollmacht?

    Explizit ist nur der Mietaufhebungsvertrag ausgeschlossen, das heißt nach meiner bisherigen Auffassung doch implizit, dass alles andere erlaubt ist, inklusive Kündigung. Warum ist dies nicht so?

    @AjaxMH ich hab mit meinen Vermietern schon gesprochen, sie würden mir nach einer regulären Kündigung einen neuen Mietvertrag geben

    Hallo,
    ich habe mit meiner Freundin zusammengewohnt mit einem Mietvertrag in dem wir beide Hauptmieter sind. Vor ca 2 Monaten hat sie mich für einen anderen verlassen und wir haben uns darauf geeinigt, dass sie auszieht und ich in der Wohnung bleibe. Nachdem sie da noch keinerlei Fortschritte gemacht hat und man die Suche bestenfalls als halbherzig bezeichnen kann, wollte ich die Wohnung kündigen und alleine neu mieten. Sie stimmt einer Kündigung nicht zu.
    In unserem Mietvertrag steht, dass jeder Mieter für alle anderen Mieter Erklärungen gegenüber dem Vermieter abgeben darf (außer Mietaufhebungsvertrag). Mein Vermieter hat die Kündigung aber abgelehnt, da Kündigungen weitreichende Vorgänge sind und will daher die Unterschrift von beiden Mietern.

    Darf er das? Bleibt mir nur die Möglichkeit, meine Exfreundin auf Zustimmung zu verklagen, wodurch es dann ewig dauert, bis sie ausziehen muss?

    Danke im voraus

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