Früher aus dem Mietvertrag???

  • Hallo, ich bitte um eure Hilfe.

    ich habe im August Mietvertrag abgeschlossen. Ich bin verpflichtet, mindestens 1 Jahr lang zu mieten, die Mietdauer geht aber maximal 3 Jahre, ich kann aber eventuell verlängern.

    Nun meine Frage: Ich habe jetzt überraschend eine Mail bekommen, dass ich doch an einer anderen Uni in einer anderen Stadt zum Medidzinstudium aufgenommen wurde und würde gerne umziehen!

    Kann ich einfach jemanden anderes für die Wohnung suchen, der die Miete zahlt, wenn die Person dem Vermieter recht ist, oder geht das nicht?

    Danke

  • Hallo,

    es ist interessant. Du willst Medizin studieren, schaffst es aber nicht einmal ein so einfaches Thema im Internet zu recherchieren. Mehr oder weniger die gleiche Frage hatten wir hier schon zigmal und die Antwort ist immer die selbe:

    Erstmal muss man die Regeln des Mietvertrages kennen, aber im Allgemeinen ist ein Kündigungsausschluss gültig und Nachmieter kann der Vermieter akzeptieren, muss er aber nicht.

    Gruss
    H H

  • Bevor du eine Antwort bekommst solltest du die Klausel mit der Mietzeit enweder Wort für Wort abtippen, oder die Seite des Vertrages einscannen/fotografieren und hier hochladen. Persönliche Daten aber unkenntlich machen.

  • Bitte den exakten Wortlaut der Klausel zur Mietdauer.

    Entweder abtippen oder die entsprechende Vertragsseite einscannen und als Bild, nicht zu klein, hochladen. Persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Hallo,

    es ist interessant. Du willst Medizin studieren, schaffst es aber nicht einmal ein so einfaches Thema im Internet zu recherchieren. Mehr oder weniger die gleiche Frage hatten wir hier schon zigmal und die Antwort ist immer die selbe:

    Erstmal muss man die Regeln des Mietvertrages kennen, aber im Allgemeinen ist ein Kündigungsausschluss gültig und Nachmieter kann der Vermieter akzeptieren, muss er aber nicht.

    Gruss
    H H

    Danke für die Antwort!

    Sorry, aber bei mir gehts gerade drunter und drüber!

    Im Anhang ist der Teil des Mietvertrags, wäre über Hilfe dankbar!

  • Danke für die Antwort!

    Sorry, aber bei mir gehts gerade drunter und drüber!

    Im Anhang ist der Teil des Mietvertrags, wäre über Hilfe dankbar!

    Das ist nach deutschem Mietrecht unwirksam.

    Heißt Du kannst, noch bis zum 5.10.15, zum 31.12.15 kündigen.

    Allerdings wäre noch interessant bzw. wichtig was auf Seite 1 dazu steht.

  • Handelt es sich um eine normale Wohnung oder um ein Studentenwohnheim?

    Bei ersterem ist der Kündigungsausschluss von einem Jahr unwirksam, da dieser nicht beidseitig für Mieter und Vermieter gilt.

    Weiterhin ist die Frage, inwiefern die Befristung von 3 Jahren gemäß den gesetzlichen Anforderungen begründet worden ist. Eine Befristung ohne Grund ist unzulässig, so dass hieraus automatisch ein unbefristetes Mietverhältnis entstehen würde, welches mit den gesetzlichen Fristen gekündigt werden kann.

    Ansonsten erscheinen mir die anderen Punkte des Mietvertrages ungewöhnlich. Wenn es sich also um eine Wohnung in deinem Studentenwohnheim handelt, sind die vertraglichen Bestimmungen wirksam.

    Zitat

    Das ist nach deutschem Mietrecht unwirksam.

    Aber eben nur unter der Bedingung, dass es sich nicht um ein Studentenwohnheim handelt.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Also Liebe Alle,

    Es ist ein Haus mit Einzelappartments in Wien. Es wohnen nicht nur Studenten darin, eigentlich eher alleinstehende Leute. In dem Haus gibt es eine einzige Wohnung, die als WG vermietet wurde, in dieser wohne ich jetzt.
    Obwohl es kein Studentenwohnheim ist, läuft es unter Studentenwohnheim, steht zumindest überall.

    Im Anhang noch Seite 1.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

  • Zitat

    Es ist ein Haus mit Einzelappartments in Wien.

    Solche Infos musst Du zwingend in dem ersten Beitrag erwähnen. Das hier ist in erster Linie ein Forum für das deutsche Mietrecht, dass nicht zwingend mit dem Österreichischen Konform ist.

    Zitat

    Obwohl es kein Studentenwohnheim ist, läuft es unter Studentenwohnheim, steht zumindest überall.

    Und wer ist der Vermieter? Stadt? Privat?

    Unabhängig davon kannst Du alles vergessen, was ich Dir geschrieben habe. Das österreichische Mietrecht kenn ich nicht, weshalb ich hier raus bin.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Im Anhang ist der Teil des Mietvertrags, wäre über Hilfe dankbar!


    Bei der IBAN AT..... vermute ich, dass es sich um eine Ösi-Angelegenheit handelt. Ausserdem scheinen zwei Ziffern zu fehlen.
    Wir User hier kennen aber afaik nur deutsches Mietrecht.

  • Sorry, aber bei mir gehts gerade drunter und drüber!


    Das merkt man... oder weshalb hast Du gleich zweimal gepostet und uns hier verschwiegen, dass sich das alles im Ösiland abspielt?:cool::mad:

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