Rückgabe der Mietwohnung

  • Hallo,
    ich habe ein Frage bezgl. des Zustandes, in dem man die Mietwohnung bei Auszug verlassen muss.

    In meinem Mietvertrag (aus dem Jahr 1996) steht ein Passus, dass die Wohnung tapetenfrei und besenrein hinterlassen werden muss und das die Schönheitsreparaturen lt. Vertrag durchgeführt sein müssen.

    Ist das Stand heute noch so rechtens?
    Ich kann mich nur vage erinnern, dass ich mal gelesen habe, dass dieses heute nicht mehr vom Mieter umgesetzt werden muss.

    Ich habe mal den Passus des Mietvertrags als Datei angehängt.

    Für Eure Hilfe und kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar.

    LG Andreas

  • Zitat

    In meinem Mietvertrag (aus dem Jahr 1996) steht ein Passus, dass die Wohnung tapetenfrei und besenrein hinterlassen werden muss und das die Schönheitsreparaturen lt. Vertrag durchgeführt sein müssen.

    Das Tapetenentfernen kann nicht von Dir verlangt werden, genauso wenig, wie Klauseln zu Schönheitsreparaturen aus einem fast 20 Jahre alten Vertrag wirksam sein dürften (Starre Fristen, Quotenklauseln, etc.).

    Was für Tapeten hast Du denn an der Wand? Bei Farbintensiven Wänden oder Mustertapeten müsstest Du ggfs. streichen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Erstmal danke für Deine schnelle Antwort.
    Das hört sich gut an.
    Die Wände in der Wohnung sind alle mit Rauhfaser tapeziert und überwiegend weiß gestrichen (bis auf eine Wand, die ist rot).

    Wie verhalte ich mich jetzt gegenüber meinem Vermieter, sprich der Wohnungsbaugenossenschaft?
    Auf was kann ich mich denn berufen? Gibt es da was im Internet?

  • Die eine rote Wand würde ich mit weiß überstreichen.

    Zitat


    Wie verhalte ich mich jetzt gegenüber meinem Vermieter, sprich der Wohnungsbaugenossenschaft?

    Ich würde einen Vorabnahmetermin in deiner Wohnung vereinbaren und erst einmal warten, was der Verwalter zu sagen hat. Verlangt er Schönheitsreparaturen, dann kannst Du ihn u.a. mit dem hier konfrontieren:

    http://www.haufe.de/immobilien/ver…258_297438.html

    Da es sich aber um eine Genossenschaft handelt, ist davon auszugehen, dass deren Mitarbeiter auch die aktuelle Rechtsprechung kennen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Auch ich würde jedenfalls eine Vorabnahme anstreben. Vielleicht ist der Verwalter damit einverstanden, v.a. im Hinblick auf die rote Wand, wenn Du alle Wände und Decken weiss streichst.
    Die Tapetenfreiheit wurde ja offensichtlich formularmässig vereinbart. Ob es hier eher zur Rechtswirksamkeit eher einer Individualvereinbarung bedurft hätte, wage ich nicht zu beurteilen.

  • Auch ich würde jedenfalls eine Vorabnahme anstreben. Vielleicht ist der Verwalter damit einverstanden, v.a. im Hinblick auf die rote Wand, wenn Du alle Wände und Decken weiss streichst.
    Die Tapetenfreiheit wurde ja offensichtlich formularmässig vereinbart. Ob es hier eher zur Rechtswirksamkeit eher einer Individualvereinbarung bedurft hätte, wage ich nicht zu beurteilen.

    Vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich werde wohl eine Vorababnahme anstreben, damit alle Unklarheiten zeitig geklärt werden können.

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