Beiträge von anlei

    Auch ich würde jedenfalls eine Vorabnahme anstreben. Vielleicht ist der Verwalter damit einverstanden, v.a. im Hinblick auf die rote Wand, wenn Du alle Wände und Decken weiss streichst.
    Die Tapetenfreiheit wurde ja offensichtlich formularmässig vereinbart. Ob es hier eher zur Rechtswirksamkeit eher einer Individualvereinbarung bedurft hätte, wage ich nicht zu beurteilen.

    Vielen Dank für Deinen Hinweis. Ich werde wohl eine Vorababnahme anstreben, damit alle Unklarheiten zeitig geklärt werden können.

    Erstmal danke für Deine schnelle Antwort.
    Das hört sich gut an.
    Die Wände in der Wohnung sind alle mit Rauhfaser tapeziert und überwiegend weiß gestrichen (bis auf eine Wand, die ist rot).

    Wie verhalte ich mich jetzt gegenüber meinem Vermieter, sprich der Wohnungsbaugenossenschaft?
    Auf was kann ich mich denn berufen? Gibt es da was im Internet?

    Hallo,
    ich habe ein Frage bezgl. des Zustandes, in dem man die Mietwohnung bei Auszug verlassen muss.

    In meinem Mietvertrag (aus dem Jahr 1996) steht ein Passus, dass die Wohnung tapetenfrei und besenrein hinterlassen werden muss und das die Schönheitsreparaturen lt. Vertrag durchgeführt sein müssen.

    Ist das Stand heute noch so rechtens?
    Ich kann mich nur vage erinnern, dass ich mal gelesen habe, dass dieses heute nicht mehr vom Mieter umgesetzt werden muss.

    Ich habe mal den Passus des Mietvertrags als Datei angehängt.

    Für Eure Hilfe und kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar.

    LG Andreas

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