Hallo,
ich habe ein Frage bezgl. des Zustandes, in dem man die Mietwohnung bei Auszug verlassen muss.
In meinem Mietvertrag (aus dem Jahr 1996) steht ein Passus, dass die Wohnung tapetenfrei und besenrein hinterlassen werden muss und das die Schönheitsreparaturen lt. Vertrag durchgeführt sein müssen.
Ist das Stand heute noch so rechtens?
Ich kann mich nur vage erinnern, dass ich mal gelesen habe, dass dieses heute nicht mehr vom Mieter umgesetzt werden muss.
Ich habe mal den Passus des Mietvertrags als Datei angehängt.
Für Eure Hilfe und kompetente Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG Andreas