Guten Tag,
mein Partner wurde beruflich versetzt, daher haben wir uns auf die Suche nach einem Nachmieter gemacht. Das war uns auch deshalb wichtig, weil wir unsere Küche verkaufen möchten. Bei den Besichtigungen haben wir die Interessenten einen Kaufvertrag für die Küche unterschreiben lassen, der die Klausel enthielt, das er erst in Kraft tritt, wenn ein Mietverhältnis zwischen dem Käufer uns unserer Vermieterin entsteht.
Nun haben wir eine geeignete Nachmieterin gefunden. Sie verdient genug Geld, hat tadellose Umgangsformen, kommt aus Südamerika, aber spricht fehlerfrei deutsch und ist seit 10 Jahren in Deutschland. Unsere Vermieterin hat sie mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht so ein Kulturenmischmasch im Haus haben will.
Nun habe ich gelesen, dass wenn die Vermieterin aus zweifelhaften Gründen einen Nachmieter ablehnt, sie für Schaden aufkommen muss, der durch das nicht entstehende Mietverhältnis zustande kommt. Bedeutet das, wir müssen ab dem Termin, für den der Nachmieter den Mietvertrag unterschrieben hätte, keine Miete mehr zahlen, können die Küche in der Wohnung lassen und können noch von der Vermieterin den Kaufpreis verlangen? Immerhin wäre der Kaufvertrag ja in Kraft getreten, wäre der Mietvertrag unterschrieben worden.
Ich hoffe, es weiß jemand Rat.
Vielen Dank schonmal.