Beiträge von Itami-chan

    Hallo,

    ich habe meine Wohnung zum 31.08. gekündigt, weil ich zum 1.08. eine neue Wohnung gefunden habe. Meinem Vermieter habe ich bei der Übergabe der Kündigung mitgeteilt, dass ich einen Nachmieter suchen möchte, der im Idealfall meine Möbel übernimmt und zum 1.08. einzieht - kein Widerspruch von Seiten des Vermieters. Als ich gefragt habe, welche Anforderungen der Nachmieter erfüllen sollte, habe ich eindeutige Angaben bekommen und es wurde nie erwähnt, dass die Wohnung nicht mehr vermietet werden soll. Gestern habe ich dann noch seiner Tochter erzählt, dass ich heute die erste Besichtigung habe und sie hat mich gefragt, ob ich schon an der Fachhochschule einen Aushang gemacht hätte. Als ich dies verneinte, meinte sie, dass sie das dann machen würde.

    So weit, so gut. Die Vermieter hatten mir mitgeteilt, dass sie einen deutschen Nachmieter wünschen und das hatte ich auch in die Anzeige geschrieben. Das Mädchen, das dann heute die Wohnung besichtigt hat, war von allem her ziemlich deutsch, nur von der Hautfarbe nicht. Als wir gerade mit der Besichtigung fertig waren und im Flur standen, kamen meine Vermieter nach Hause und ich habe ihnen das Mädchen als potentielle Nachmieterin vorgestellt. Mir war schon klar, dass sie sie nicht haben wollen würden wegen der Hautfarbe, ich hatte allerdings mit einer etwas diplomatischeren Reaktion gerechnet. Auf einmal hieß es dann, sie würden ja gar nicht mehr vermieten wollen und sie würden die Wohnung erst renovieren wollen. Das ist wirklich merkwürdig, weil ich nicht einmal ein Jahr hier gewohnt habe und von Renovieren vorher nie etwas gesagt wurde. Es war relativ eindeutig, dass es sich um puren Rassismus gehandelt hat.

    Jetzt ist meine Frage: Gibt es irgendetwas, was ich tun kann? Mir ist klar, dass die Vermieter selbst entscheiden können, wer in ihr Haus zieht und das ist auch in Ordnung für mich. Allerdings finde ich es nicht in Ordnung, dass mir zunächst gesagt wird, dass ich früher ausziehen kann, wenn ich einen Nachmieter finde und auf einmal dann doch nicht. Und ich werde es auch nicht in Ordnung finden, wenn ich mir dann gefallen lassen muss, dass von meinem Vermieter gesuchte potentielle Mieter durch meine Wohnung trampeln, obwohl er ja angeblich zunächst renovieren will. Ich muss mich doch als Mieter, der ich in einem gewissen Abhängigkeitsverhältnis zu meinem Vermieter stehe, zu einem gewissen Grad auf sein Wort verlassen können?

    Gibt es da rechtlich irgendetwas, an dem ich mich festhalten kann?

    Danke schonmal.

    Was genau steht denn im Mietvertrag zu sog. Kleinreparaturen?

    Denn nur wenn die Klausel wirksam ist müßtest Du evtl. die Kosten tragen.

    Beauftragung eines Handwerkers ist Sache des Vermieters. Und nur wenn die Kosten den Höchstbetrag pro Einzelreparatur nicht übersteigt müßtest Du sie zahlen.

    Allerdings kann das teuer werden.

    Angenommen Höchstbetrag pro Einzelreparatur wären 100 €.

    Der Vermieter beauftragt für den Rollogurt einen Handwerker, dann kann das mal eben 50 - 75 € kosten.

    So ein Gurtwickler inkl. Gurt ist im Internet für unter 10 € zu haben. Arbeitszeit das Ding auszutauschen für geübte Leute etwa 30 Minuten.

    Bist Du nicht mit 2 Linken Händen geboren oder hast im Bekanntenkreis jemand der sowas kann, mach es selbst oder lass es einen Bekannten machen.

    Das kann dir der Vermieter nicht verbieten.

    Vielen Dank erstmal.
    Ich habe den Mietvertrag gerade nicht vorliegen, aber ich gehe davon aus, dass die Klausel wirksam ist, da der Vertrag von einem Vermieterbund ist. Höchstgrenze ist laut meinem Vermieter 100 Euro.

    Guten Tag,

    ich bin zum 15. September 2016 in meine neue Wohnung gezogen, wohne hier jetzt also seit 8 Monaten und bereits bei meinem Einzug war der Rollladengurt in einem Zimmer abgenutzt, was ich allerdings dummerweise meinem Vermieter nicht sofort mitgeteilt habe. Nachdem ich es ihm jetzt mitgeteilt habe, sagte er mir, dass ich die Kosten selbst tragen müsse, da das ihm Mietvertrag so geregelt sei. Ich kann verstehen, dass es Sinn macht, dass ich für kaputte Gebrauchsgegenstände selbst aufkomme, aber jeder halbwegs klar denkende Mensch sieht, dass dieser Schaden nicht innerhalb von den 8 Monaten, in denen ich hier wohne, verursacht wurde, zumal alle anderen Rollläden noch völlig in Ordnung sind und es nur diesen einen betrifft. Ist das wirklich rechtlich in Ordnung, dass ich dafür aufkommen muss? Das fühlt sich für mich alles andere als gerecht an, da wirklich eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um jahrelangen Verschleiß handelt und nicht unsachgemäßen Umgang. Und kann mein Vermieter mich zwingen, einen Handwerker zu bezahlen oder muss er es akzeptieren, wenn ich es selbst mache?

    Vielen Dank schonmal.

    Guten Tag,

    mein Partner wurde beruflich versetzt, daher haben wir uns auf die Suche nach einem Nachmieter gemacht. Das war uns auch deshalb wichtig, weil wir unsere Küche verkaufen möchten. Bei den Besichtigungen haben wir die Interessenten einen Kaufvertrag für die Küche unterschreiben lassen, der die Klausel enthielt, das er erst in Kraft tritt, wenn ein Mietverhältnis zwischen dem Käufer uns unserer Vermieterin entsteht.
    Nun haben wir eine geeignete Nachmieterin gefunden. Sie verdient genug Geld, hat tadellose Umgangsformen, kommt aus Südamerika, aber spricht fehlerfrei deutsch und ist seit 10 Jahren in Deutschland. Unsere Vermieterin hat sie mit der Begründung abgelehnt, dass sie nicht so ein Kulturenmischmasch im Haus haben will.
    Nun habe ich gelesen, dass wenn die Vermieterin aus zweifelhaften Gründen einen Nachmieter ablehnt, sie für Schaden aufkommen muss, der durch das nicht entstehende Mietverhältnis zustande kommt. Bedeutet das, wir müssen ab dem Termin, für den der Nachmieter den Mietvertrag unterschrieben hätte, keine Miete mehr zahlen, können die Küche in der Wohnung lassen und können noch von der Vermieterin den Kaufpreis verlangen? Immerhin wäre der Kaufvertrag ja in Kraft getreten, wäre der Mietvertrag unterschrieben worden.
    Ich hoffe, es weiß jemand Rat.
    Vielen Dank schonmal.

    Vielen Dank erstmal für Ihre schnelle Antwort.

    Das bedeutet dann, dass wir nicht tapezieren und streichen müssen, sondern nur Löcher zuspachteln und ähnliches? In dem Text steht, dass solche Quotenklauseln nur gültig sind, wenn die Kosten genau ermittelt werden können. Muss man für so etwas nicht schon einen Gutachter hinzuziehen?

    Ich verstehe, was Sie mit der Therme meinen, allerdings kann ich mir die praktische Umsetzung in unserem Fall nicht ganz vorstellen. Müssten wir dafür einen neuen Vertrag aufsetzen und würde das dann auch rückwirkend funktionieren? Und was wäre, wenn die Vermieterin auf die Wartung der Therme bestehen würde - hätte sie ein Recht darauf?

    Hallo,

    wir haben unsere momentane Wohnung zum 1.2.2014 bezogen und werden zum 1.10.2015 einen Nachmieter stellen, haben also noch keine 2 Jahre in der Wohnung gewohnt.

    Unser Mietvertrag enthält eine Klausel, dass wir Kosten anteilig zu zahlen hätten, wenn wir die Wohnung verlassen bevor eine Renovierung anfällt. So ist zum Beispiel für die Küche festgelegt, dass sie nach 5 Jahren renoviert werden muss. Im Fall des Auszugs während dieser 5 Jahre heißt es im Mietvertrag "Der Mieter zahlt pro Jahr 20% der erforderlichen Kosten." Kann mir jemand sagen, ob diese Klausel zulässig ist? Ich habe dazu das BGH-Urteil vom 18.10.2006 (VIII ZR 52/06) gefunden, allerdings bin ich kein Jurist und kann deshalb nicht sagen, ob das exakt der gleiche Fall ist.

    Ein weiteres Problem ergibt sich bei der Wartung der Gastherme. In unserem Mietvertrag steht "Die Gastherme in der Küche muss alle zwei Jahre gewartet werden." und auch die Firma ist angegeben, die wir beauftragen sollen. Müssen wir diese Wartung durchführen lassen, obwohl wir keine 2 Jahre in der Wohnung wohnen? Und wenn ja, müssen wir wirklich die angegebene Firma beauftragen?

    Ich wäre euch für jede Hilfe dankbar.

    Viele Grüße

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