Kündigung meiner Mietwohnung

  • Hallo Forum,

    ich habe folgende Situation, zu der ich gerne eure Meinungen/Ratschläge hören würde:

    Ich bin Mieter einer Mietwohnung welche ich bewohne.
    Da sich meine Studienzeit langsam ihrem Ende nähert habe ich meinem Vermieter mündlich mitgeteilt, dass ich vor habe "demnächst" auszuziehen. Er hat mich gefragt, bis wann ich raus sein will und ich habe darauf hin gesagt "wahrscheinlich zum 30.9." Ich habe ihm angeboten Nachmieter zu suchen, was ich auch getan habe.

    Mein Vermieter hat dies nun als mündliche Kündigung aufgefasst und für den 1.10. einen Mietvertrag mit Nachmietern abgeschlossen, welche ich ihm vorgeschlagen habe. Die Nachmieter haben ihre Wohnung zum 30.9. gekündigt und wollen natürlich einziehen.

    Ich auf der anderen Seite hatte das Gespräch mit meinem Vermieter nur als unverbindliche Vorankündigung verstanden. Eine schriftliche Kündigung meines Mietvertrages gibt es nicht - weder von mir, noch von meinem Vermieter. Von dem Vorhaben der Nachmieter und ihrem Mietvertrag habe ich erst jetzt erfahren. Tatsächlich haben sich meine Plände geändert und ich benötige meine Wohnung noch länger.

    Nun meine Fragen:
    - Eine mündliche Kündigung gibt es im Mietrecht nicht, richtig? (siehe BGB 568(1))
    - Mein Vermieter hat nun zwei gültige Mietverträge? (mein ungekündigter + ein neuer ab 1.10.)
    - Die Nachmieter haben mir gegenüber schon angekündigt, dass sie mich für meine "Planänderung" zahlen lassen wollen (ihr Umzugsaufwand wenn sie nicht zum 1.10. rein können). Ich frage mich aber wofür bzw. was ich mir habe zu Schulden kommen lassen??

  • Zitat

    - Eine mündliche Kündigung gibt es im Mietrecht nicht, richtig? (siehe BGB 568(1))

    Gibt es schon, ist nur unwirksam.

    Zitat

    - Mein Vermieter hat nun zwei gültige Mietverträge? (mein ungekündigter + ein neuer ab 1.10.)

    Ja, ist aber sein Problem.

    Zitat

    - Die Nachmieter haben mir gegenüber schon angekündigt, dass sie mich für meine "Planänderung" zahlen lassen wollen

    Da irren die Herrschaften gewaltig.

    Wenn hier einer zahlen muß ist es der Vermieter.

  • Zitat

    Die Nachmieter haben mir gegenüber schon angekündigt, dass sie mich für meine "Planänderung" zahlen lassen wollen

    Ich würde den Nachmietern meine persönliche Lieblingsfrage nach der rechtlichen Grundlage für ihre Forderungen fragen.

    Es gibt keinerlei Vertragsverhältnisse zwischen Dir und den Nachmietern, so dass auch keine Forderungen gestellt werden können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für eure Antworten!
    Ich werde noch eine Weile weiter mitlesen falls noch mehr Input kommen sollte.

    Das bisherige Feedback deckt sich ja mit meiner Auffassung der Lage.
    Insofern bleibe ich vorerst ruhig und harre der Dinge die da kommen.

  • Alternativ kannst Du ja mit dem Vermieter verhandeln.

    Auf die Art und Weise kann man sich ja mal einen Umzug vom Vermieter bezahlen lassen, falls Du sowieso irgendwann eine neue Wohnung möchtest.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    ich wäre da nicht ganz so sicher. Man könnte man es auch als Aufhebungsvertrag bezeichnen und dieser wäre auch mündlich gültig. Denn für Aufhebungsverträge gibt es keine Schriftformerfordernis. Wie jeder Vertrag kommt auch der Mietaufhebungsvertrag durch Angebot und Annahme zustande. Grundsätzlich kann ein Mietaufhebungsvertrag auch durch bloßes schlüssiges Verhalten der Parteien zustande kommen, ohne dass ausdrücklich von einer Mietvertragsaufhebung die Rede war.

    Wenn ich es richtig verstehe hast du den Nachmieter gebracht und der Vermieter hat mit diesem einen Vertrag geschlossen.
    Zu sagen, man wolle ausziehen und dann noch einen Nachmieter zu präsentieren, sieht für mich schon sehr schlüssig aus.

    Wie lief denn das Gespräch mit dem Vermieter ab? Gab es Zeugen? Was hast du denn den Nachmietern erzählt?

    Wenn du mit deiner Argumentation nicht durchkommst, dann bist du schadenersatzpflichtig. Mir persönlich wäre die Sache zu heiß.

    Gruss
    H H

  • Zitat


    ich wäre da nicht ganz so sicher. Man könnte man es auch als Aufhebungsvertrag bezeichnen und dieser wäre auch mündlich gültig.

    Das würde ich persönlich ausschließen wollen, da in dieser mündlichen Unterhaltung kein Ende des Mietvertrages "vereinbart" wurde.

    Nach deiner Argumentation müsste ja dann auch (irgend)ein Vertrag zustande kommen, wenn ich gegenüber einem Dienstleister/Verkäufer erwähne, dass ich "vielleicht" etwas abschließen/kaufen möchte.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Das würde ich persönlich ausschließen wollen, da in dieser mündlichen Unterhaltung kein Ende des Mietvertrages "vereinbart" wurde.

    Nach deiner Argumentation müsste ja dann auch (irgend)ein Vertrag zustande kommen, wenn ich gegenüber einem Dienstleister/Verkäufer erwähne, dass ich "vielleicht" etwas abschließen/kaufen möchte.

    Was ist denn das für ein Beispiel? das hat nichts mit konkludentem Handeln zu tun. Zu sagen man wolle ausziehen und dann einen vertragsbereiten Nachmieter zu präsentieren aber schon. Diesem Nachmieter gegenüber wird santori auch erwähnt haben, dass er auszieht. Damit gibt es bereits einen Zeugen.

    Du kannst es aber gerne ausschließen, du trägst ja nicht das Prozesskostenrisiko. Ist am Ende auch nicht unsere Aufgabe zu entscheiden, wie so etwas zu deuten ist. Das wird ein Richter machen, wenn es zum Verfahren kommt.

    Gruss
    H H

  • Zitat

    das hat nichts mit konkludentem Handeln zu tun

    Was hat das mit einem konkludenten handeln zu tun, wenn ich dem Vermieter in einem Smalltalk erzähle, dass ich plane, vielleicht am 30.09. auszuziehen?
    Dann habe ich heute Mittag einen mündlichen Aufhebungsvertrag mit meinem Arbeitgeber abgeschlossen, da ich erwähnt habe, evtl. nächsten Sommer familienbedingt einen Job in meiner alten Heimat anzunehmen.

    Lies bitte nochmal den Eingangsbeitrag: Dort steht geschrieben, dass santori gegenüber dem Vermieter erwähnt hat, dass er "vor hat" auszuziehen. Wie lässt sich denn aus einem Vorhaben eine Beendigung eines Vertragsverhältnisses ableiten?

    Der Vermieter muss hier nachweisen, dass ein wirksamer mündlicher Nachtrag entstanden ist. Das dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Lies bitte nochmal den Eingangsbeitrag: Dort steht geschrieben, dass santori gegenüber dem Vermieter erwähnt hat, dass er "vor hat" auszuziehen. Wie lässt sich denn aus einem Vorhaben eine Beendigung eines Vertragsverhältnisses ableiten?

    Der Vermieter muss hier nachweisen, dass ein wirksamer mündlicher Nachtrag entstanden ist. Das dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein.

    Du unterschlägst doch völlig, dass es der Mieter war, der die Nachmieter gesucht, gefunden und zum Vermieter geschickt hat. Tu doch nicht so, als ob das kein wesentlicher Punkt ist, nur damit du mit deinem "ich würde perönlichen ausschließen" nicht blöd dastehst. Da hiflft dir dein neues Beispiel auch nicht weiter. Es zeigt nur, dass du es nicht kapiert hast, dass der Ankündigung Taten gefolgt sind.

    Nochmal:
    Mieter sagt, dass sein Studium bald zu ende ist und er demnächst ausziehen möchte (wahrscheinlich zum 30.09.). Gleichzeitig bittet er darum einen Nachmieter suchen zu dürfen, findet einen (oder mehrere) und schickt diesen zum Vermieter. Das könnte als konkludentes Handeln angesehen werden.

    Ich versuche hier nicht behaupten, dass der Vermieter im Recht ist. Ich möchte nur davor warnen, so zu tun, als ob hier alles ganz klar ist und man auszuschließen kann, dass ein Richter anders urteilen würde.

    Und aus meiner Sicht ist dieses "wahrscheinlich" und "vorhaben" ohnehin vorgeschoben. Das klang möglicherweise nicht so unwahrscheinlich, als darüber gesprochen wurde. Der Vermieter hatte doch überhaupt kein persönliches Interesse, den Nachmieter, der ihm vom Vormieter geschickt wurde zu nehmen. Auch den Nachmietern wird santori gesagt haben, dass die Wohnung ab 01.10. zur Verfügung stünde. Jetzt so zu tun, als sei man von der Situation völlig überrascht ist doch lächerlich. Sucht Nachmieter, schickt diese zum Vermieter und wundert sich, dass ein Vertrag gemacht wird?

    Wie gesagt, mir wäre das zu heiß. Ja nachdem, was ich zum Vermieter und zu den Nachmietern genau gesagt habe, würde ich keinen Prozess riskieren.

    Gruss
    H H

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!