Hallo,
ich bin im Dezember 2014 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe noch keine vollständige Rückzahlung der Kaution erhalten.
Mein Vermieter hat mir heute (neben einer Betriebskostennachzahlung) folgende Kosten aufgeführt, die er mit der Restkaution verrechnen möchte:
Kosten für die Grundsteuer
Rechtsschutzversicherung
Haftpflichtversicherung
Alle drei aufgeführten Punkte wurden nicht im Mietvertrag vereinbart. Sind diese trotzdem zulässig?
Vielen Dank für eure Antworten