Das ist ja ein ganz "Schlauer".
Die Kostenarten gehören zu den Betriebskosten. Sind sie vertraglich vereinbart gehören sie in die Betriebskostenabrechnung.
Denn umlegen darf der Vermieter nur die BK die vertraglich vereinbart sind. Entweder einzeln aufgelistet oder als Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung.
Die schreibst "Im Bezug auf die Betriebskostenpauschale wird im Mietvertrag ..."
Steht das tatsächlich so im Vertrag?
Das steht tatsächlich so im Vertrag, ja.
Und die von mir beschriebenen Kostenarten sind nicht im Mietvertrag aufgelistet. Ebenfalls gibt es keinen Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung.