Beiträge von Lars92

    Das ist ja ein ganz "Schlauer".

    Die Kostenarten gehören zu den Betriebskosten. Sind sie vertraglich vereinbart gehören sie in die Betriebskostenabrechnung.

    Denn umlegen darf der Vermieter nur die BK die vertraglich vereinbart sind. Entweder einzeln aufgelistet oder als Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung.

    Die schreibst "Im Bezug auf die Betriebskostenpauschale wird im Mietvertrag ..."

    Steht das tatsächlich so im Vertrag?

    Das steht tatsächlich so im Vertrag, ja.
    Und die von mir beschriebenen Kostenarten sind nicht im Mietvertrag aufgelistet. Ebenfalls gibt es keinen Verweis auf § 2 der Betriebskostenverordnung.

    Hoppla, BK-Pauschale ODER mtl. Abschlag?

    "Betriebskostenpauschale gemäß § 556 BGB." ist im Mietvertrag festgehalten.
    Habe für mich kurz gegoogelt nachdem du so nachgefragt hast... Bedeutet das, dass die geforderte Nachzahlung meines Vermieters auch nicht rechtmäßig ist?

    Wie sind denn die anderen Positionen vereinbart, jede einzeln aufgeführt oder wird da nur auf eine Verordnung oder einen Paragraphen Bezug genommen?

    Im Bezug auf die Betriebskostenpauschale wird im Mietvertrag lediglich auf die Paragraphen 556 BGB und 560 Abs.1 BGB verwiesen. Es sind keine Positionen einzeln aufgeführt.

    Merkwürdig. Diese Kosten werden normalerweise mit den Betriebskosten abgerechnet.

    Hast Du die Betriebskostenabrechnung schon erhalten? Ansonsten beide Schreiben mal einscannen und hochladen (persönliche Daten unkenntlich machen).

    Die Betriebskostenabrechnung habe ich noch nicht erhalten, werde ich jetzt aber anfordern.

    Die Grundsteuer und die Haftpflichtversicherung ist eine Kostenposition, die in der Betriebskostenverordnung aufgeführt ist. Sind die Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung vereinbart, sind diese Positionen inbegriffen.

    Nur die Rechtschutzversicherung darf der Eigentümer selber zahlen. Die ist sein Privatvergnügen.

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    Muss im Mietvertrag festgehalten werden, dass die Betriebskosten gem. Betriebskostenverordnung vereinbart sind?
    In meinem Mietvertrag ist nur relativ knapp beschrieben, dass sich die "Gesamtmiete zusammensetzt aus einer Kaltmiete und einer Betriebskostenpauschale gem. § 556 BGB. Die Anpassung gem. § 560 Abs. 1 wird ausdrücklich vereinbart."
    Ansonsten ist nichts weiteres im Bezug auf die Betriebskosten festgehalten.

    Hallo,

    ich bin im Dezember 2014 aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe noch keine vollständige Rückzahlung der Kaution erhalten.
    Mein Vermieter hat mir heute (neben einer Betriebskostennachzahlung) folgende Kosten aufgeführt, die er mit der Restkaution verrechnen möchte:
    Kosten für die Grundsteuer
    Rechtsschutzversicherung
    Haftpflichtversicherung
    Alle drei aufgeführten Punkte wurden nicht im Mietvertrag vereinbart. Sind diese trotzdem zulässig?

    Vielen Dank für eure Antworten

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