Anspruch auf Mietkaution

  • Schönen guten Tag zusammen,

    ich habe mich nun durch einige Foren-Einträge und verschiedene Zusammenfassungen zum Thema Mietkautionsrückzahlung durchgelesen. Allerdings ist meine Situation eine etwas verzwicktere und nun wollte ich hier einmal nach Rat fragen.

    Grunddaten:
    Einzug: Januar 2011
    Auszug: August 2014
    Warmmiete 670€
    Kaution: 990€

    Über die 3 Jahre die ich in der Wohnung gelebt habe, gab es wegen der Nebenkostenabrechnung meines Vermieters immer wieder kleinere Reibereien. So ist z.b.: aus der Nebenkostenabrechnung 2013, noch ein kleinerer Betrag offen, bei dem ich dem Vermieter mehrfach mitteilen musste, dass ich diesen als Überzogen ansehe und nicht bezahlen werde. Habe dies auch in einem Erstgespräch mit einem Anwalt besprochen und dieser teilte meine Ansichten und hat mir dieses Vorgehen empfohlen. Seitdem habe ich auch keine weiteren Ansprüche seitens meines Vermieters mehr erhalten. Aufgrund dieser Komplikationen, war mir allerdings bei Auszug auch schon klar, dass die hinterlegte Kaution auch nicht einfach widerzubekommen ist. Daher habe ich in eigenem Handeln die letzte Monatsmiete einbehalten. Um für mich eine kleine Absicherung einzubehalten. Wie ich im nachhinein gelesen habe, war dies von mir nicht rechtens. Vom Vermieter habe ich diesbezüglich keinen Brief erhalten.

    Beim Übergabeprotokoll, hat mein Vermieter nun jede Kleinigkeit aufgeschrieben die diesem aufgefallen ist. Bis zum heutigen Zeitpunkt (12 Monate) nach Auszug, habe ich allerdings nicht eine Nachricht meines Vermieters erhalten, das dieser noch Ansprüche gegen mich bezüglich Schönheitsreparaturen stellt. Die Nebenkostenabrechnung erfolgte sonst immer gegen April. Dies ist mittlerweile auch 4 Monate her. Weiterhin habe ich keine Nachricht von meinem Vermieter erhalten.

    Nun frage ich mich. Kann ich gefahrlos einen Anspruch auf Rückzahlung meiner Kaution stellen? Da seine Meldefristen alle abgelaufen sind? Oder kann mein Vermieter, wenn ich mich nun bei ihm mit einem Anspruch melde, mir gegenüber auch einen Anspruch stellen (ausgebliebene letzte Monatsmiete, evtl. Rückzahlung von Nebenkosten, Schönheitsreparaturen).

    Ich bitte um ehrliche Antwort, hier wurde von beiden Parteien nicht wirklich fair und immer korrekt gehandelt. Allerdings tun mir 990€ Kaution ziemlich weh und nach allem was zwischen mir und meinem Vermieter vorgefallen ist, muss ich ihm diese 990€ auch nicht kampflos überlassen.

    Mit besten Grüßen

    Stixxnix

  • Hallo,

    Zitat

    So ist z.b.: aus der Nebenkostenabrechnung 2013, noch ein kleinerer Betrag offen, bei dem ich dem Vermieter mehrfach mitteilen musste, dass ich diesen als Überzogen ansehe und nicht bezahlen werde.

    Ein Widerspruch ist grundsätzlich begründet zu erfolgen, d.h. die einfache Angabe, dass die Nachforderung zu hoch ist, ist kein Widerspruch.
    Hier stellt sich also die konkrete Frage nach dem Inhalt dieses Schreibens. Wurde das so formuliert, wie in deinem Startbeitrag, liegt gar kein wirksamer Widerspruch vor.

    Zitat

    Bis zum heutigen Zeitpunkt (12 Monate) nach Auszug, habe ich allerdings nicht eine Nachricht meines Vermieters erhalten, das dieser noch Ansprüche gegen mich bezüglich Schönheitsreparaturen stellt.

    Dann kann er auch nichts mehr geltend machen. hier greifen die verkürzten Kündigungsfristen nach § 548 BGB.

    Die gesamte Kaution wirst Du sicher nicht zurückbekommen. Die letzte Miete ist zu zahlen, eventuell auch Restforderungen aus der Betriebskostenabrechnung.
    Ansonsten ist die Schlussabrechnung erst mit Vorliegen der Betriebskostenabrechnung für 2014 möglich. Hast Du die schon erhalten?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Leipziger82,

    danke für deine schnelle Antwort.

    Das Schreiben an meinen Vermieter bezüglich der überzogenen Nebenkostenabrechnung wurde selbstverständlich im Detail erklärt. Um meinen Beitrag hier mit den Einzelheiten dazu nicht zu überlasten, habe ich mich hier kurz gefasst. Dies sollte lediglich kurz Darstellen, warum ich (nun bestätigt) Zweifel hatte meine Kaution zurückzuerhalten und ich die letzte Monatsmiete eigenmächtig eingehalten habe.

    Die Abschlussrechnung für die Betriebskosten 2014 hätte eigentlich im April 2015 (Vorjahresabrechnungen erfolgten immer im April) erfolgen sollen. Nach meinem Auszug habe ich nicht eine weitere Nachricht von meinem Vermieter erhalten. Also auch keine Abschlussrechnung über die Betriebskosten 2014

  • Für die Abrechnung der Betriebskosten 2014 hat er längstens bis zum 31.12.2015 Zeit. Erst danach kannst Du sicher deine Ansprüche stellen. Die Tatsache, dass die Abrechnung immer im April erfolgt ist, hat nur dann eine Relevanz, wenn dies vertraglich zugesichert wurde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Okay, vielen Dank für die Informationen.

    Das heißt, wenn ich bis zum 01.01.2016 nichts gehört habe, hat mein Vermieter nur noch den Anspruch auf die rückständige Kalt-Mietzahlung inkl. Zinsen richtig?

    Gibt es eine Verjährungsfrist bezüglich der Mietkaution und rückständiger Mietzahlungen?

  • Zitat

    Das heißt, wenn ich bis zum 01.01.2016 nichts gehört habe, hat mein Vermieter nur noch den Anspruch auf die rückständige Kalt-Mietzahlung inkl. Zinsen richtig?

    korrekt. Wobei Forderungen aus Schönheitsreparaturen bereits jetzt verjährt sein dürften.

    Zitat

    Gibt es eine Verjährungsfrist bezüglich der Mietkaution und rückständiger Mietzahlungen?

    Ja, drei Jahre (§ 195 BGB).

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Für die Abrechnung der Betriebskosten 2014 hat er längstens bis zum 31.12.2015 Zeit.


    ... sofern der BK-Abrechnungszeitraum mit dem Kalenderjahr kondom ist.:)

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