Probleme mit dem Mietvertrag

  • Guten Abend,

    wir sind in ein Haus gezogen wo der Mietvertrag ab dem 01.10.2015 gilt, da wir Renovieren mussten, durften wir 2 Monate früher rein.
    Telefonisch wurde abgemacht 550€ Kaltmiete, nun kommt es so das er aber 660€ Kalt haben will, da wir selber Heizöl tanken müssen.
    Da wir aber vom Jobcenter Leben, da ich vor kurzem meine Arbeit aufgegeben habe, sagte der Vermieter heute am Telefon. Das er 660€ Kalt brauch, da er jeden Monat schon 550€ an die Bank zahlen müsste, weil das Haus nicht abbezahlt ist, ich meinte auch nur das ich die restlichen 120€ nicht aufbringen könnte, da kam nur die antwort, das wir dann am 01.10 auf der Strasse sitzen würden.

    Nun ist die Frage, ob er das Recht hat wenn die Nebenkosten nicht am 01.10 eintreffen und vor die Tür setzen kann?
    Denn der Mietvertrag gilt ja auch erst ab dann, meine Frau hat natürlich Angst, das er jetzt im September ankommen könnte und uns einfach vor die Tür setzt.
    Vielleicht habt ihr ja einen Rat was wir machen können /sollen.

  • Hallo Cyberdream,

    "wir sind in ein Haus gezogen wo der Mietvertrag ab dem 01.10.2015 gilt, da wir Renovieren mussten, durften wir 2 Monate früher rein."
    - Habt Ihr einen schriftlichen Mietvertrag?

  • Ja wir haben einen Schriftlichen Mietvertrag wo auch drin steht das 550€ Kaltmiete gezahlt werden muss und 110€ Nk sowie das wir das Öl selber besorgen müssen.

    Er meinte nur am Telefon, wenn die Nebenkosten nicht gezahlt werden, sitzen wir am 01.10 vor der Tür.

  • Cyberdream:

    "Ja wir haben einen Schriftlichen Mietvertrag wo auch drin steht das 550€ Kaltmiete gezahlt werden muss und 110€ Nk sowie das wir das Öl selber besorgen müssen."
    - OK.

    "Er meinte nur am Telefon, wenn die Nebenkosten nicht gezahlt werden, sitzen wir am 01.10 vor der Tür."
    - Dummes Zeugs!

  • Bei der Besichtigung des Hauses, gab er noch an das wir 3 Monate Frei haben zwecks Renovierung und dann ab dem 01.10.2015 der Mietvertrag regulär gilt, nun stellt sich mir die Frage, ob er überhaupt Geld hat, denn er musste laut seiner Aussage, die Ratenzahlung von 550€ bei der Bank Stunden lassen, aber zu uns sagte er das es Ihm egal wäre ob das Haus nun noch 3 Monate leer steht.

    Nur wie ist die Sachlage aktuell, wir sind seid dem 01.08.2015 hier im Haus und der Mietvertrag gilt ab dem 01.10 kann er uns im Vorfeld rausschmeißen oder die Schlößer austauschen? Wobei ich denke eher nicht da es ja ein Protokoll zur Hausübergabe gab und somit auch die Schlüssel.

  • Cyberdream:

    "Bei der Besichtigung des Hauses, gab er noch an das wir 3 Monate Frei haben zwecks Renovierung und dann ab dem 01.10.2015 der Mietvertrag regulär gilt,"
    - Zwei oder drei Monate...?

    "nun stellt sich mir die Frage, ob er überhaupt Geld hat,"
    - Diese Frage stellt wohl eher die Bank an ihren Kunden.

    "denn er musste laut seiner Aussage, die Ratenzahlung von 550€ bei der Bank Stunden lassen, aber zu uns sagte er das es Ihm egal wäre ob das Haus nun noch 3 Monate leer steht."
    - Interesiert Euch doch wohl nicht.

    "Nur wie ist die Sachlage aktuell, wir sind seid dem 01.08.2015 hier im Haus und der Mietvertrag gilt ab dem 01.10"
    - Also habt Ihr einen mdl. MV am 1.8. und einen schriftl. MV ab dem 1.10.

    "kann er uns im Vorfeld rausschmeißen oder die Schlößer austauschen?"
    - Die Polizei, Dein Freund und Helfer.

    "Wobei ich denke eher nicht da es ja ein Protokoll zur Hausübergabe gab und somit auch die Schlüssel."
    - Dann dürfte doch alles klar sein.

  • Cyberdream:

    "Bei der Besichtigung des Hauses, gab er noch an das wir 3 Monate Frei haben zwecks Renovierung und dann ab dem 01.10.2015 der Mietvertrag regulär gilt,"
    - Zwei oder drei Monate...?

    (Sollten 3 werden aber sind aber nur 2 1/2 geworden, da die Schlüsselübergabe erst Mitte Juli war)

    "nun stellt sich mir die Frage, ob er überhaupt Geld hat,"
    - Diese Frage stellt wohl eher die Bank an ihren Kunden.

    (Mich Irritiert nur, weil er nun das Geld dringend benötigt und vorher es Ihm egal war)

    "denn er musste laut seiner Aussage, die Ratenzahlung von 550€ bei der Bank Stunden lassen, aber zu uns sagte er das es Ihm egal wäre ob das Haus nun noch 3 Monate leer steht."
    - Interesiert Euch doch wohl nicht.

    (Naja Interessieren tut es, wenn er kein Geld bei der Bank zahlt und das Haus Zwangsversteigert wird)

    "Nur wie ist die Sachlage aktuell, wir sind seid dem 01.08.2015 hier im Haus und der Mietvertrag gilt ab dem 01.10"
    - Also habt Ihr einen mdl. MV am 1.8. und einen schriftl. MV ab dem 1.10.

    (Einen Mündlichen Mietvertrag in dem Sinne gar nicht, wir durften schalten und walten wie wir wollten ab der Schlüsselübergabe, der MV gilt ab dem 01.10.2015)

    "kann er uns im Vorfeld rausschmeißen oder die Schlößer austauschen?"
    - Die Polizei, Dein Freund und Helfer.

    (Hab ich mir schon Gedacht)

    "Wobei ich denke eher nicht da es ja ein Protokoll zur Hausübergabe gab und somit auch die Schlüssel."
    - Dann dürfte doch alles klar sein.


    Danke für die Hilfe, manche sachen findet man nicht so schnell im Netz.

  • Einen Mündlichen Mietvertrag in dem Sinne gar nicht, wir durften schalten und walten wie wir wollten ab der Schlüsselübergabe, der MV gilt ab dem 01.10.2015)


    Genau in dem Moment begann das Mietverhältnis.

  • Hallo, Cyberdream

    u.a. Rausschmeißen kann evtl.nur der Gerichtsvollzieher, und dazu braucht dieser einen Titel, sprich Urteil. Das müßte sich der VM besorgen und das kann dauern.

  • Guten Abend liebe Leute,
    heute rief mich der Vermieter an und will die neue Miete nicht Akzeptieren, da das Jobcenter leider weniger zahlt als angenommen, das kam aber dadurch, dass der Vermieter eine andere Miete haben wollte als im nachhinein.
    Nun ist es so, der Mietvertrag gilt ab dem 01.10.2015 und die Schlüssel haben wir aber schon bekommen mitte Juli, da wurde auch gesagt, das wir da reinkönnen ob zum Renovieren oder eben schon vorab zum Wohnen, daher gab es eben 2 1/² Monate Mietfrei.
    Jetzt hatte er versucht mit meinen Daten beim Jobcenter Telefonisch Auskunft zu bekommen, im laufe des Telefonates mit Ihm, drohte er heute vorbei zu kommen und würde die Schlösser austauschen und wir sitzen dann auf der Straße, da ich auch von euch schon weiß, sobald die Schlüssel übergeben wurden ist man Mieter und der Vermieter hätte keine rechte, aber der Vermieter denkt das er uns hier sofort auf die Straße setzen könnte.
    Nach langer Diskussion habe ich Ihn auch gebeten eine Fristlose Kündigung zum 01.11.2015 zu schicken, da wir hier auch nicht länger Wohnen wollen, das wollte er nicht und dann im Gespräch meinte er, das in 2 Tagen schon jemand neues einziehen könnte.

    Wie soll ich mich nun verhalten, meine Frau hat Angst das der Vermieter wirklich vor der Tür steht und die Schlösser austauscht.

  • Hallo Cyberdream,

    sobald er an die Mietsache irgendwie Hand anlegt (Schliesszylinder können nur bei geöffneter Tür ausgewechselt werden) oder Ihr Euch bedroht fühlt, Telefon 110.

  • Soweit ich weis hat er noch 1 Schlüssel, weil er mal die Fensterbänke neu gemacht hat, daher besorge ich morgen neue Zylinder, weil zutrauen tue ich dem alles.
    Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, darf er nur mit Voranmeldung und trifftigen Grund, das Haus bzw. das Grundstück betretten oder sehe ich da was Falsch?

  • Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, darf er nur mit Voranmeldung und trifftigen Grund, das Haus bzw. das Grundstück betretten oder sehe ich da was Falsch?


    Das siehste richtig. Oder wenn aktuell Gefahr im Verzuge ist, dann abba besser mit Zeugen. Nicht vergessen, bei Mietende das Schloss wieder rückzutauschen.

  • Guten Abend ihr lieben, heute war der Vermieter mit einem Miet/Kauf Interessent da, im nachgespräch haben wir uns unterhalten, er meinte der Mietvertrag vom 01.10.2015 sei nicht zustande gekommen, weil nur ein Teil der Miete eingegangen ist und nicht die volle Miete, die Geschichte kennt Ihr ja.
    Hat er denn recht das der Mietvertrag ungültig ist oder bleibt es wie gehabt, mit der Schlüsselübergabe bin ich Mieter.

    Das andere ist, das eine alte Einbauküche im Haus war und er unter Zeugen sagte, ich kann die Küche Verkaufen für Renovierungsarbeiten, was auch geschehen ist, nur jetzt will er die Küche ersetzt haben was ich nicht einsehe, es ist auch nichts Schriftliches erfolgt.

  • Cyberdream:

    "heute war der Vermieter ... er meinte der Mietvertrag vom 01.10.2015 sei nicht zustande gekommen, weil nur ein Teil der Miete eingegangen ist"
    - Dummes Zeugs! Er hat erst ab dem 05.10. Anspruch auf die volle Oktobermiete. Und auch wenn die nicht kommen sollte, wäre das noch kein Grund für eine Kündigung.

    "Hat er denn recht das der Mietvertrag ungültig ist oder bleibt es wie gehabt, mit der Schlüsselübergabe bin ich Mieter."
    - Lediglich Letzteres trifft zu.

    "Das andere ist, das eine alte Einbauküche im Haus war und er unter Zeugen sagte, ich kann die Küche Verkaufen für Renovierungsarbeiten, was auch geschehen ist, nur jetzt will er die Küche ersetzt haben was ich nicht einsehe, es ist auch nichts Schriftliches erfolgt."
    - Zeugenaussagen...? Beweise...?

  • Der schriftliche Mietvertrag gilt, auch natürlich die Beträge die dort festgehalten wurden was Kaltmiete, Nebenkosten und Heizkostenvorrauszahlung angeht. Muss natürlich von euch wie auch dem Vermieter unterschrieben sein. Heizkosten werden üblicherweise auch nicht zu 100% vom Jobcenter übernommen. Glaub 18% muss man selber tragen, weiß nicht genau sry.

    Was die 2 Monate Mietfrei angeht um zu Renovieren ist prima, er hätte das sonst ja selbst machen müssen bzw bezahlen. Aber Mietfrei wars ja nichtmal, denn der Mietvertag gilt ja erst ab dem 1.10. Dann hat er euch halt bisher nur rein gelassen. Soweit die Miete + NK wie im Mietvertag ausgewiesen bezahlt werden ist alles gut, da muss mindestens 3 Monate was mit der Zahlung nicht passen um fristlos zu Kündigen.

    Wegen der Küche. Steht im Mietvertag das zur Wohnung eine nur Nutzung verfügbare Einbauküche gehört ? Wenn nicht , was soll er machen ? Kann ja auch Gerümpel des Vormieters gewesen sein das ihr noch extra entsorgen musstet.

    Über die Hintergründe und die Umstände stell ich besser keine Nachfragen

  • Nach einem längeren Zwist zwischen mir und den Vermieter kam heute ein Anwaltsschreiben ins Haus, in dem schreiben werden einige sachen falsch dargelegt als Sie wirklich waren, zum einen wird geschrieben das die Nachbarn gesagt hätten, wir wohnen seid dem 01.07.2015 im Haus, was nichtmal stimmen kann, da wir die Schlüssel zum 07.07.2015 erst bekommen haben. Wir hatten um eine Schriftliche Kündigung gebeten, weil wir eigentlich ende Oktober eine neue bleiben Beziehen wollten, dort ist leider die Heizungsanlage Defekt gegangen und der Vermieter dort sitzt auf einen Schaden von 26.000€, Kredit und Grundbucheinträge dauern dort noch an.
    Zudem haben wir jetzt als alternative noch eine Wohnung die wir zum 01.02.2016 beziehen könnten, also stimmt die aussage das wir nichts finden nicht. Zudem sollen wir daqs Haus jetzt bis zum 31.12.2015 Räumen ansonsten soll eine Räumungsklage einberufen werden, nun wie dem auch sei, was wäre nun die bessere alternative, unseren örtlichen Mieterschutzbund aufsuchen oder direkt einen Anwalt für Mietrecht, alternativ selber ein Schreiben aufsetzen da ich ja jegliche Kommunikation mit unserem Vermieter schriftlich vorliegen habe, ich hoffe Ihr könnt da einen guten Rat geben.

    P.s: Der Vermieter hat Monatlich seine Miete bekommen die ich vom Amt beziehe.

  • Cyberdream:

    "zum einen wird geschrieben das die Nachbarn gesagt hätten, wir wohnen seid dem 01.07.2015 im Haus, was nichtmal stimmen kann, da wir die Schlüssel zum 07.07.2015 erst bekommen haben."
    - Wen interessiert das jetzt noch?

    "Zudem haben wir jetzt als alternative noch eine Wohnung die wir zum 01.02.2016 beziehen könnten,"
    - Ist doch prima.

    "Zudem sollen wir daqs Haus jetzt bis zum 31.12.2015 Räumen ansonsten soll eine Räumungsklage einberufen werden,"
    - Ich würde dem RA mitteilen, dass wir voraussichtlich zum 31.01.2016 ausziehen werden.

  • Erstmal Danke für den Rat, ich habe dem Anwalt geschrieben was sache ist bzw. das wir ende Januar hier höchstwahrscheinlich ausziehen ohne Gewähr man weis nie was dazwischen kommen kann. Heute kam dann ein antwortschreiben vom RA aber darauf eingegangen ist er keineswes, im gegenteil, er fordert nun das wir zum 17.01.2016 ausziehen was auch schier unmöglich ist. Gut rauschmeißen kann er uns 5 nicht, dazu müsste eine Räumungsklage erwirkt werden und ich denke das sich dieses hinziehen kann und würde dem Vermieter ne menge Geld im vorraus kosten.
    Was mich aber doch mehr alls nur erstaunt sind die RA Gebühren, vielleicht weis jemand warum die so hoch sind?
    Gegenstandswert: 8.034,00€
    1,3 Geschäftsgebühr, § 13 RVG, Nr.2300 VV RVG 659,10€
    Post und Telekommunikationsdienstleistungen 20,00€
    19,00% MwsT 129,03€
    Gesamtkosten 808,13€

    Mir kommt die Summe viel zu hoch vor, zumal sich die Streitsumme nichteinmal annähernd der 1500€ grenze handelt. Zudem ist der Heizungsbrenner kaputt und noch schickt der Vermieter keinen Monteur raus, kann ich da als Mieter irgendetwas machen?

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