Aufzugkosten auch noch nach Auszug zahlen?

  • Moin zusammen,

    habe momentan ganz schön Stress mit meiner EX-Hausverwaltung bzgl. der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014.

    Ich habe bin zum 30.06.2014 ausgezogen. Nun soll ich laut Abrechnung und laut Aussage der Hausverwaltung die Kosten für einen vorhandenen Aufzug für das ganze Jahr zahlen, also auch für den Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2014... In dieser zweiten Jahreshälfte sind u.a. Kosten für den TÜV sowie Beihilfe zum TÜV durch den Fahrstuhlhersteller in Höhe von ca. 1200 € angefallen.

    Frage: Muss ich auch nach meinem Auszug die alle Kosten für den Aufzug zahlen??? Habe da bisher nichts detailliertes im Internet gefunden. Bitte um Antworten!!!

    Danke :)

  • so dachte ich auch - das wäre ja auch vollkommen okay. Aber laut Hausverwaltung muss ich die Kosten für das komplette Jahr tragen... Kann ich hier Dokumente einfügen? Habe nämlich die Kostenaufstellung für den Aufzug detailliert bekommen...

  • Ja, kannste einfügen. Vorab: Wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr war und Dein MV am 30.06. endete, kann der VM die Jahresbetriebskosten nur zur Hälfte anrechnen, egal wann die Arbeiten durchgeführt wurden.

  • Zitat

    Ich habe bin zum 30.06.2014 ausgezogen.

    Ausgezogen heißt nicht gleich Mietvertragsende und Rückgabe der Wohnung.

    Zitat

    Habe nämlich die Kostenaufstellung für den Aufzug detailliert bekommen...

    Und eine Kostenaufstellung ist lediglich Bestandteil der Abrechnung.

    Wenn Du was hoch lädst, bitte auch die komplette Abrechnung.

    Nicht zu klein und persönliche Daten unkenntlich machen.

  • Hier meine Abrechnung der kompletten Aufzugskosten für sechs Parteien. Was sollte ich eurer Meinung nach für den Zeitraum 01.01 bis 30.06.2014 zahlen? Habt ihr einen rechtlichen Auszug, der die These belegt, dass ich nur für Kosten aufkommen muss, die während des Mietverhältnisses angefallen sind?!

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  • Hier meine Abrechnung der kompletten Aufzugskosten für sechs Parteien. Was sollte ich eurer Meinung nach für den Zeitraum 01.01 bis 30.06.2014 zahlen?

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    2850,81€/12=Dein Anteil.

  • = ca. 237 Euro

    So steht es auch in der Abrechnung. Aber laut der detaillierten Auflistung sind doch bis zum 30.06.2015 (Mietvertrag ist zu dem Termin offiziell beendet) nur Kosten in Höhe von 1277 Euro angefallen. Oder sehe ich das falsch?

  • = ca. 237 Euro
    So steht es auch in der Abrechnung. Aber laut der detaillierten Auflistung sind doch bis zum 30.06.2015 (Mietvertrag ist zu dem Termin offiziell beendet) nur Kosten in Höhe von 1277 Euro angefallen. Oder sehe ich das falsch?


    Mein Posting #4 nicht gelesen?

  • Doch, habe ich. Deine Rechnung ist ja auch schlüssig und nachvollziehbar. Mich irritiert die Auflistung der Aufzugkosten...

    Die Auflistung der Gesamtkosten gehört doch zur Abrechnung. Wie sonst soll der Mieter nachvollziehen können ob sein Anteil richtig ist.

    Das was Du hochgeladen hast nicht Deine Betriebskostenabrechnung, sondern nur die Kostenaufstellung der Betriebskostenart Personenaufzug.


    Zitat

    Aber laut der detaillierten Auflistung sind doch bis zum 30.06.2015 (Mietvertrag ist zu dem Termin offiziell beendet) nur Kosten in Höhe von 1277 Euro angefallen. Oder sehe ich das falsch?

    Ja.

    Noch mal zum mitmeißeln:

    Wann im Abrechnungszeitraum (1.1. - 31.12.14) welche Kosten angefallen sind ist völlig egal, Du mußt sie anteilig für Deinen Nutzungszeitraum (1.1. - 31.6.14 tragen.

    Ebenso muß der Mieter der nach dir eingezogen ist auch die Kosten mit tragen die vor dem 1.7. entstanden sind.

    Angenommen von 1.1. - 31.3.14 wären Kosten für den Winterdienst in Höhe von 3.000 € angefallen.

    Würdest Du es begrüßen wenn sie nur Dir und nicht auch dem Mieter nach Dir aufbürdet würden?

  • Noch mal zum mitmeißeln:
    Wann im Abrechnungszeitraum (1.1. - 31.12.14) welche Kosten angefallen sind ist völlig egal, Du mußt sie anteilig für Deinen Nutzungszeitraum (1.1. - 31.6.14 tragen.


    Tja, der Wonnemonat Juni hat schon was für sich...:)

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