Doch, habe ich. Deine Rechnung ist ja auch schlüssig und nachvollziehbar. Mich irritiert die Auflistung der Aufzugkosten...
Beiträge von danyobee
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Moin zusammen,
gibt es eine Frist, in der mir mein Vermieter das Übergabeprotokoll, welches beim Auszug besprochen und laut Mietvertrag auch Vertragsbestandteil ist, zur Verfügung stellen muss?
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= ca. 237 Euro
So steht es auch in der Abrechnung. Aber laut der detaillierten Auflistung sind doch bis zum 30.06.2015 (Mietvertrag ist zu dem Termin offiziell beendet) nur Kosten in Höhe von 1277 Euro angefallen. Oder sehe ich das falsch?
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Also ich habe gerade nochmal den Mietvertrag durchgeschaut und nichts der Gleichen bzgl. der Nutzerwechselkosten gefunden...
Bin auch nur durch Zufall auf diese Kosten aufmerksam geworden, weil mir die Abrechnung von Anfang an merkwürdig vor kam. Von 2009 bis 2012 habe ich in der Summe 40 Euro nachgezahlt - für 2013 und 2014 soll ich über 600 Euro nachzahlen! Und ich habe nichts mehr gehabt. Die Fahrstuhlkosten (TÜV, Wartung) sind mehr als verdoppelt worden sowie die Gebäudeversicherung für das komplette 6 Parteienhaus von 250 Euro auf über 800 Euro von einem aufs andere Jahr geändert.
Bist du Experte im Mietrecht?
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Hier meine Abrechnung der kompletten Aufzugskosten für sechs Parteien. Was sollte ich eurer Meinung nach für den Zeitraum 01.01 bis 30.06.2014 zahlen? Habt ihr einen rechtlichen Auszug, der die These belegt, dass ich nur für Kosten aufkommen muss, die während des Mietverhältnisses angefallen sind?!
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so dachte ich auch - das wäre ja auch vollkommen okay. Aber laut Hausverwaltung muss ich die Kosten für das komplette Jahr tragen... Kann ich hier Dokumente einfügen? Habe nämlich die Kostenaufstellung für den Aufzug detailliert bekommen...
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Ich schon wieder

Wer zahlt die Nutzerwechselkosten? Ich bin aus einer Mietwohnung ausgezogen und soll jetzt die Nutzerwechselkosten (Berechnet durch ein externes Unternehmen, welches die Betriebskostenabrechnung macht) zahlen. Laut dem WWW muss diese Kosten der Vermieter tragen (Urteil vom Bundesgerichtshof Grundsatzurteil VIII ZR 19/07).
Was meint ihr?
Danke!!!
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Moin zusammen,
habe momentan ganz schön Stress mit meiner EX-Hausverwaltung bzgl. der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2014.
Ich habe bin zum 30.06.2014 ausgezogen. Nun soll ich laut Abrechnung und laut Aussage der Hausverwaltung die Kosten für einen vorhandenen Aufzug für das ganze Jahr zahlen, also auch für den Zeitraum 01.07.2014 bis 31.12.2014... In dieser zweiten Jahreshälfte sind u.a. Kosten für den TÜV sowie Beihilfe zum TÜV durch den Fahrstuhlhersteller in Höhe von ca. 1200 € angefallen.
Frage: Muss ich auch nach meinem Auszug die alle Kosten für den Aufzug zahlen??? Habe da bisher nichts detailliertes im Internet gefunden. Bitte um Antworten!!!
Danke

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