Also neuen Zylinder rein und wenn er nachfragt einfach sagen, dass er sich bei Gefahr einen Schlüssel an einem bestimmten Ort wegholen kann? Das ist dann 100%ig rechtlich abgesichert, oder wie?
Sorry hab ein bischen Schiss weil ich mit dem schon ein bischen Stress habe wegen der letzten NK-Abrechnung.![]()
Beiträge von torpedokroete
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Also muss ich damit Leben dass der hier einfach ein und ausgeht wie es ihm beliebt. Dann kann ich mir das mit dem Schloss ja sparen, oder kann ich z.b. bei schwiegereltern einen schlüssel deponieren und ihm schreiben dass er sich den schlüssel bei gefahr im verzug da wegholen kann?
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Sorry, wenn ich nerve, aber ich will 100%ig abgesichert sein, bevor ich den Vermieter vor vollendete Tatsachen stelle. Hab mir gerade nochmal den Mietvertrag genau durchgelesen und dabei Folgendes entdeckt:
§ 19 Betreten des Mietobjektes durch den Vermieter
(1) Dem Vermieter oder seinem Beauftragten steht die Besichtigung des Mietgegenstandes nach rechtzeitiger Ankündigung zu angemessener Tageszeit frei. Zur Abwendung drohen- der Gefahren darf der Vermieter das gemietete Haus auch ohne vorherige Ankündigung zu jeder Tages- und Nachtzeit betreten.
(2) Bei längerer Abwesenheit des Mieters ist sicherzustellen, dass das Recht des Vermieters, das Mietobjekt nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes zu betreten, rechtzeitig ausgeübt werden kann.
(3) Dem Vermieter wird das uneingeschränkte Betreterecht des Dachbodens eingeräumt.
Kann ich Punkt 1 und 2 schriftlich widersprechen?
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"Wenn ich einfach einen neuen Schlißzylinder einbaue kann er doch bei Gefahr im Verzug nicht in die Wohnung."
- Richtig.Und das darf man einfach so / ist nicht weiter schlimm?
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Aber ich darf doch auch in der Wohnung bohren um z.B. ein Regal aufzuhängen. Wenn ich einfach einen neuen Schlißzylinder einbaue kann er doch bei Gefahr im Verzug nicht in die Wohnung. Und dann holt der einen Schlüsseldienst und lässt wieder einen neuen Zylinder einbauen und ich muss dann die Rechnung blechen

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Danke für Eure schnellen Antwoten!
Ich wollte das mit einer abschlueßbaren Türkette machen, weil ich mal gelesen habe, dass der Vermieter bei "Gefahr im Verzug" sich Zugang verschaffen darf. Den Bolzenschneider würde ich in den Flur stellen mit einem Hinweisschild "Bei Gefahr im Verzug mit Bolzenschneider Türkette durchtrennen!"
Warum darf ich das nicht von außen machen? Es blieben bei Auszug lediglich 2 löcher in der Wand, die man zuspachteln kann: http://%20http//www.amazon.de…&ref=plSrch -
Hallo liebe Commumity!
Ich habe den begründeten Verdacht, dass mein Vermieter in meine Wohnung geht, wenn ich nicht da bin. Der Mieter unter mir ist ausgezogen, weil unser Vermieter mehrfach in den Geschäftsräumen (Versicherungsbüro) gewesen sein soll. Der andere Mieter hat mehrfach "Fallen" gelegt, die ausgelöst wurden (Lage von Papieren etc...).
Nun befürchte ich, dass der Vermieter auch bei uns eon und ausgeht wie es ihm beliebt.
Deshalb wollte ich fragen, ob ich eine abschließbare Türkette außen an der Wohnungsabschlusstür anbringen darf. Notfalls mit Bolzenschneider daneben, nur eben so dass er nicht grundlos die Wohnung einfach so betritt.Wäre cool, wenn Ihr einen Paragraphen als Absicherung für mich hättet, falls mir der Vermieter aufs Dach steigt.
Vielen Dank schonmal im Voraus und ein schönes Restwochenende Euch
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Ok, danke für den Tip!
Ich bin am 01.08.2013 eingezogen. Ich habe die anteilige NK-Abrechnung für 2013, die aktuelle Abrechnung für 2014 und die des Vormieters von 2012 hochgeladen. Die Pdf's bestehen jeweils aus den Abrechnungen und den Erläuterungen auf der letzten Seite.
Mich macht nur stutzig, dass der Vormieter einen Abschlag von 120 EUR/Monat gezahlt hat und ich 182,50 EUR/Monat deftig draufzahlen soll, obwohl der Vormieter sogar noch etwas wiederbekommen hat. Der Vermieter hat mir gesagt, dass der Vormieter wohl nicht gekocht hat, sondern nur auswärts gegessen hat. Aber ich glaube das Kochen macht doch keine 750 EUR für Strom aus, oder?
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Hallo Leute!
Ich habe gerade meine Nebenkostenabrechnung für 2014 bekommen und mich hat fast der Schlag getroffen. Ich soll über 340 EUR nachbezahlen, obwohl aufgrund der Vorjahresabrechnung der monatliche Abschlag um 70 EUR !!! pro Monat erhöht wurde.
Wohnungsgröße: 55m^2 - Dachgeschoss, 2 Zimmer, große Küche
Heizart: Gasheizung mit Warmwasserspeicher
Wohnungsbaujahr: 80er Jahre
E-Großverbraucher: E-Herd (alt), Waschmaschine (neu), Wäschetrockner (neu), Kühlschrank (neu), kl. Gefrierschrank (7Jahre)
Wasserverbraucher: Küchenspüle, Waschbecken Badezimmer, Dusche, Wanne (nicht genutzt)
Heizung:Mein Vermieter meinte noch ganz frech zu mir, dass die Vormieter (130 EUR Abschlag) meistens sogar noch Geld wiederbekommen haben und sagte, dass das wahrscheinlich an den Heizkosten und den gestiegenen Energiepreisen liegt. Ich bezahle 200 EUR monatlich an Nebenkosten für o.g. Wohnung.
- Ich habe in der ganzen Wohnung sparsame LED-Beleuchtung installiert
- Ich betreibe die Heizung nur von Sept./Okt. bis März/April und mache im Winter nur Stoßlüften (1x am Tag alle Heizkörper für 30 min. aus und alle Fenster auf, danach Heizung wieder an)
- Ich habe die Heizung nie höher als Stufe 2 (Geht bis Stufe 5)
- Meine Waschmaschine und Kühlschrank haben Energieeffizienzklasse A+, der Trockner B, Gefrierschrank weiß ich nicht, aber vermutlich auch A+, da Markengerät und erst 7 Jahre alt. Nur der Herd ist wahrscheinlich schon etwas älter (Stahlkochplatten)Hier nun meine angeblich verbrauchten Einheiten:
Strom: 2827 kWh
Gaszähler: 2003 m^3 (Teilen uns eine Anlage mit dem EG (Gewerbe))
Heizung: 4588 kWh
Warmwasser: 4687 kWhKann mir jemand weiterhelfen, warum die Kosten so explodiert sind? Wie verhält es sich mit den Wärmezählern? Die sind 2011 neu gekommen und ab 2012 mit 301EUR berechnet. Kosten 3 Zähler mit Einbau über 900 EUR? Bei amazon gibts die Geräte ab 140 EUR.
Kennt sich jemand mit Nebenkostenabrechnungen aus? Ich könnte die Abrechnungen per email senden, wenn sich vielleicht jmd. bereit erklärt da mal drüber zu schauen.
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