Steuerbescheinigung in Nebenkostenabrechnung

  • Hallo!Ich bin neu hier im Forum,
    Ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung,Mein Vermieter hat in der Abrechnung für 2014 die Position
    Steuerbescheinigung aufgeführt.Darin sind Positionen aufgeführt die ich als Mieter in meinem Lohnsteuerjahresausgleich absetzen kann (haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeisterkosten und Aufzugskosten)
    dafür hat mein Vermieter extra ein Steuerbüro beauftragt,das jetzt natürlich mir als Mieter die Kosten für diese Bescheinigung in Rechnung stellt und zwar 23,80 Euro.Nun meine Frage:Kann mein Vermieter die Kosten für den
    Steuerberater verlangen zumal ich mehr für diese Bescheinigung Bezahlen soll als ich je von Finanzamt wider bekomme.
    Noch eine zweite Frage:Die Wohnung hat eine Aufzug und ich wohne seit 17 Jahren darin,mein Vermieter hat
    von Anfang an die Kosten für die Aufzugwartung slbst übernommen,auf einmal will er die Kosten von mir haben.
    Darf er das ohne eine Begründung einfach so nach 17 Jahren?

    Vielen Dank für eine Anfwort

  • Das Gericht hat festgestellt, dass der Mieter aus einer vertraglichen Nebenpflicht einen Anspruch auf eine kostenlose Bescheinigung hat. Kosten hierfür kann der Vermieter nicht verlangen. Denn der Mehraufwand stelle Verwaltungskosten dar, die auf den Mieter nicht umgelegt werden können. Sie zählen nicht zu den Betriebskosten. oll die Aufgliederung der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen in der Betriebskostenabrechnung erfolgen, müsse die Abrechnung ebenso kostenlos erstellt werden.

    AG Berlin-Lichtenberg, Urteil v. 23.5.2011, 105 C 394/10, GE 2012 S. 1325

    Quelle und mehr dazu Haushaltsnahe Dienstleistungen: Vermieter schuldet unentgeltliche Bescheinigung | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

    Zitat

    Noch eine zweite Frageie Wohnung hat eine Aufzug und ich wohne seit 17 Jahren darin,mein Vermieter hat
    von Anfang an die Kosten für die Aufzugwartung slbst übernommen,auf einmal will er die Kosten von mir haben.
    Darf er das ohne eine Begründung einfach so nach 17 Jahren?

    Wenn diese Kosten vertraglich vereinbart sind, darf er das. Auch wenn er es 17 Jahre lang "vergessen" hat.

    Also in den Mietvertrag schauen ob die Kostenart vereinbart ist oder der Verweis auf Anlage 3 § 27 der zweiten Berechnungsverordnung (seit 2003 § 2 Betriebskostenverordnung) drin steht.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort
    Da mein Vermieter die Steuerbescheinigung schon im vorigen Jahr in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt hat,Kann ich dann diese kosten auch zurück fordern?

  • Hallo felixstern,

    bitte präziser:

    "Da mein Vermieter die Steuerbescheinigung schon im vorigen Jahr in der Nebenkostenabrechnung aufgeführt hat,Kann ich dann diese kosten auch zurück fordern?"
    Nebenkostenabrechnung für welchen Zeitraum?
    Datum der NK-Abrechnung?
    Wann NK-Nachzahlungsbetrag von Dir gezahlt?
    Wieviel wurde Dir für die Steuerbescheinigung in Rechnung gestellt?

  • Hallo Berny,

    Die Nebenkostenabrechnung ist für den Zeitraum 01.01.2013-31.12.2013 und wurde am17.04.2014 vermutlich von der Hausverwaltung erstellt,ich habe sie aber erst am 03.06.2014 von meinem Vermieter erhalten.
    Für die Steuerbescheinigung wurde 23,80 Euro gefordert die ich am 16.06.2014 inkl.aller Nebenkosten überwiesen habe.

  • Die Nebenkostenabrechnung ist für den Zeitraum 01.01.2013-31.12.2013 und wurde am17.04.2014 vermutlich von der Hausverwaltung erstellt,ich habe sie aber erst am 03.06.2014 von meinem Vermieter erhalten.
    Für die Steuerbescheinigung wurde 23,80 Euro gefordert die ich am 16.06.2014 inkl.aller Nebenkosten überwiesen habe.


    Das ist (leider) länger als ein Jahr her...: Nebenkostenabrechnung: Ausschlussfrist nach

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