Hallo!Ich bin neu hier im Forum,
Ich habe eine Frage zur Nebenkostenabrechnung,Mein Vermieter hat in der Abrechnung für 2014 die Position
Steuerbescheinigung aufgeführt.Darin sind Positionen aufgeführt die ich als Mieter in meinem Lohnsteuerjahresausgleich absetzen kann (haushaltsnahe Dienstleistungen wie Hausmeisterkosten und Aufzugskosten)
dafür hat mein Vermieter extra ein Steuerbüro beauftragt,das jetzt natürlich mir als Mieter die Kosten für diese Bescheinigung in Rechnung stellt und zwar 23,80 Euro.Nun meine Frage:Kann mein Vermieter die Kosten für den
Steuerberater verlangen zumal ich mehr für diese Bescheinigung Bezahlen soll als ich je von Finanzamt wider bekomme.
Noch eine zweite Frage:Die Wohnung hat eine Aufzug und ich wohne seit 17 Jahren darin,mein Vermieter hat
von Anfang an die Kosten für die Aufzugwartung slbst übernommen,auf einmal will er die Kosten von mir haben.
Darf er das ohne eine Begründung einfach so nach 17 Jahren?
Vielen Dank für eine Anfwort