MIR reicht das! Davon ausgehend, dass sich der Hahn über sowas wie einer Spüle befindet.
Warmwasser in der Wohnung
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Löwe -
28. August 2015 um 14:07 -
Erledigt
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Was hat das mit Dummheit zu tun, wenn man Dinge nicht weiss, sich beraten lässt und falsch beraten wird? Gar nichts!
Im Übrigen könnte schon ein Recht auf Warmwasser bestehen. Das wäre in meinen Augen dann der Fall, wenn die "Wohnung" beispielsweise über eine klassische Wasserarmatur verfügen würde: auf der einen Seite ein Knäufchen mit einem roten Punkt und auf der anderen Seite ein Knäufchen mit einem blauen Punkt.
Und außerdem ist sogar fragwürdig ob diese Wohnung überhaupt vermietet werden darf, weil diese Kellerzimmern gehören jeweils zu den Hauptwohnungen. Und laut Baugesetzordnung muss für jedes vermietete Zimmer bzw . Wohnung auch ein Parkplatz vor dem Haus vorhanden sein. Irre ich mich da auch??? Oder ist das Fakt...!
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Löwe:
"Beschreibung meiner klassischen Wohnung : Es hat eine Eingangstüre, ein Fenster"
- Das ist doch schon mal was... sie ist also sogar abschliessbar.;)"und eine kleine eingebaute Kochnische. Und an der Kochnische ist der Hahn blau/rot ."
- OK, also der Hahn über dem Spülbecken? Dann wäre es m.E. ein Mangel, denn bei Besichtigung und Anmietung konnte nach Treu und Glauben davon ausgegangen werden, dass es dort KW+WW gibt."Mehr gibts nicht zu beschreiben... Reicht das oder soll ich euch einen Plan meiner 18 M2 Wohnung aufzeichnen..."
- Du brauchst garnicht so spitz zu "fragen", sondern hättest lieber eine genauere Beschreibung bereits anfangs liefern sollen."außerdem ist sogar fragwürdig ob diese Wohnung überhaupt vermietet werden darf, weil diese Kellerzimmern gehören jeweils zu den Hauptwohnungen. Und laut Baugesetzordnung muss für jedes vermietete Zimmer bzw . Wohnung auch ein Parkplatz vor dem Haus vorhanden sein. Irre ich mich da auch???"
- Womöglich ja, denn dass jede popelige Einlieger"wohnung" einen eigenen Parkplatz haben muss, wäre mir neu. Bzgl. der Bauordnung Deines Bundeslandes sollteste Dich wohl eher im zuständigen Bauamt erkundigen - sinnvollerweise auch mal nachfragen, ob die von Dir bewohnte Behausung überhaupt für Wohnzwecke genehmigt ist...
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Zitat
Und laut Baugesetzordnung muss für jedes vermietete Zimmer bzw . Wohnung auch ein Parkplatz vor dem Haus vorhanden sein.
Kannst du diese "Baugesetzordnung" mal verlinken? Bei Neubauten ist es oft so, dass pro neu gebauter Wohnung mindestens 1 Parkplatz eingeplant werden muss. Das trifft aber sicher nicht auf alle Gemeinden/Bundesländer zu, und Altbauten betrifft es ebenfalls nicht. -
Ja ich habe 45 Euro für die Beratung bezahlt... Ist das wirklich ne falsche Information ??? Na was meinst du dann??? Kann ich etwas tun dagegen???
Wenn Du nicht beweisen kannst falsch beraten worden zu sein, dann vergiss es. Die beim DMB werden das bestimmt
nicht ohne weiteres zugeben. -
Und außerdem ist sogar fragwürdig ob diese Wohnung überhaupt vermietet werden darf, weil diese Kellerzimmern gehören jeweils zu den Hauptwohnungen. Und laut Baugesetzordnung muss für jedes vermietete Zimmer bzw . Wohnung auch ein Parkplatz vor dem Haus vorhanden sein. Irre ich mich da auch??? Oder ist das Fakt...!
1. Mich würde immer noch interessieren um was für eine Größenordnug es hier geht? Was bezahlst du ca. an Miete, und was meinst du wohin du da mindern könntest oder solltest. Am Ende reden wir hier im Jahr von 25€, oder wie? Oder geht es nur darum deinen Vermieter zu ärgern?
2. Die Frage ob so eine "Wohnung" vermietet werden darf ist in deine Fall berechtigt, daher würde ich mir überlegen ob du das ernsthaft in Frage stellen willst. Möglicher weise hast du damit nämlich recht, was dann dazu führt das du über kurz oder lang die Wohnung wirst räumen müssen.
Jedenfalls ist das Mieten einer Wohnung die keine ist, kein "Mangel" im klassischen Sinne der dir Prozente XY als Mietminderung einbringt. -
1. Mich würde immer noch interessieren um was für eine Größenordnug es hier geht? Was bezahlst du ca. an Miete, und was meinst du wohin du da mindern könntest oder solltest. Am Ende reden wir hier im Jahr von 25€, oder wie? Oder geht es nur darum deinen Vermieter zu ärgern?
2. Die Frage ob so eine "Wohnung" vermietet werden darf ist in deine Fall berechtigt, daher würde ich mir überlegen ob du das ernsthaft in Frage stellen willst. Möglicher weise hast du damit nämlich recht, was dann dazu führt das du über kurz oder lang die Wohnung wirst räumen müssen.
Jedenfalls ist das Mieten einer Wohnung die keine ist, kein "Mangel" im klassischen Sinne der dir Prozente XY als Mietminderung einbringt.Ich bezahle für die Wohnung 330 Euro im Monat alles inklusive. Dabei geht es mir nicht darum meinen Vermieter zu ärgern, sondern einfach nur darum, ob das alles rechtens ist oder nicht. Ich bezahle 330 Euro, bekomme keinen Nebenkostenabrechnung hab kein WW in der Wohnung und vermutlich darf das Zimmer gar nicht vermietet werden. Ist doch schon komisch!!!
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Wenn ich dich richtig verstanden habe, müsste ich die Wohnung räumen, sobald ich es rechtlich in Frage stelle... Ist das so richtig??
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1. Mich würde immer noch interessieren um was für eine Größenordnug es hier geht? Was bezahlst du ca. an Miete, und was meinst du wohin du da mindern könntest oder solltest. Am Ende reden wir hier im Jahr von 25€, oder wie? Oder geht es nur darum deinen Vermieter zu ärgern?
2. Die Frage ob so eine "Wohnung" vermietet werden darf ist in deine Fall berechtigt, daher würde ich mir überlegen ob du das ernsthaft in Frage stellen willst. Möglicher weise hast du damit nämlich recht, was dann dazu führt das du über kurz oder lang die Wohnung wirst räumen müssen.
Jedenfalls ist das Mieten einer Wohnung die keine ist, kein "Mangel" im klassischen Sinne der dir Prozente XY als Mietminderung einbringt.Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???
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Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???
Nein, aber der Vermieter bekommt dann vom Amt sehr wahrscheinlich die Auflage die Wohnung zu räumen. Den Fall hatte ich auch schon mal, in einem nicht genehmigten aber ausgebauten Dachgeschoss. Das war schon Jahrzehnte vermietet und ich habe die Mieter mit dem Kauf übernommen. Dann nach einer Neuvermietung war die Mietern die eh keine Miete gezahlt hat ganz oberschlau, und hat beim Amt angezeigt das es sich ja gar nicht um genehmigten Wohnraum handeln würde.
Damit hatte Sie recht und hat damit sozusagen selbst dafür gesorgt das Sie die Wohung verloren hat. -
Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???
Natürlich musst Du dann das Restaurant verlassen... aber erst noch das Geschirr spülen.:o -
1. Mich würde immer noch interessieren um was für eine Größenordnug es hier geht? Was bezahlst du ca. an Miete, und was meinst du wohin du da mindern könntest oder solltest. Am Ende reden wir hier im Jahr von 25€, oder wie? Oder geht es nur darum deinen Vermieter zu ärgern?
2. Die Frage ob so eine "Wohnung" vermietet werden darf ist in deine Fall berechtigt, daher würde ich mir überlegen ob du das ernsthaft in Frage stellen willst. Möglicher weise hast du damit nämlich recht, was dann dazu führt das du über kurz oder lang die Wohnung wirst räumen müssen.
Jedenfalls ist das Mieten einer Wohnung die keine ist, kein "Mangel" im klassischen Sinne der dir Prozente XY als Mietminderung einbringt.Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???
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Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???
Nun krieg' Dich mal ein! Da hattest Du bereits um 10:00 gefragt.
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Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???
Nur wenn Du die Suppe mit Pommes ißt mußt Du dafür auch bezahlen. Kannst Du beweisen, daß Du Steak mit Beilagen bestellt hast? Wenn nicht, esse die Suppe mit Pommes, bezahle und fertig. (man darf auch mal lachen)
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Ich bezahle für die Wohnung 330 Euro im Monat alles inklusive. Dabei geht es mir nicht darum meinen Vermieter zu ärgern, sondern einfach nur darum, ob das alles rechtens ist oder nicht. Ich bezahle 330 Euro, bekomme keinen Nebenkostenabrechnung hab kein WW in der Wohnung und vermutlich darf das Zimmer gar nicht vermietet werden. Ist doch schon komisch!!!
Mhh, OK, was soll man da raten? Soll man dir raten wegen 15-30€ im Monat eine zweifelhafte Mietminderung anzustreben, immerhin hast du ja wohl Warmwasser da wo es drauf ankommt, im Bad, oder?
Wenn du mich fragst wäre es das sinnvollste für dich das anzustreben was ich in meine ersten Kommentar angemerkt haben, nämlich dir eine Wohnung zu suchen die deinen Ansprüchen genügt. Ich meine mal es macht halt wenig Sinn sich über Warmwasser zu streiten, wenn du auch noch das Badezimmer mit drei anderen Parteien teilen mußt, und es zweifelhaft ist, ob es ich überhaupt um Wohnraum handelt. -
Ja es sind immer die oberschlauen... Die erst ihre Miete nicht bezahlen und dann sich auch noch das Recht nehmen sich zu informieren und beschweren... Aber was diese oberschlauen vielleicht schon alles erlebt haben, dass sie überhaupt mal zu dem Entschluss gekommen sind, sich zu wehren..! Kann man ja nicht wissen... Ob rechtens oder nicht... Was für mich nur deutlich gemacht hat...bezahlen und ruhig bleiben, ansonsten kannste auf die Straße unter die Brücke... Hiermit verabschiede ich mich und bedanke mich für die Belehrung meiner Rechte und Pflichten....
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Kann der Kellner beweisen das ich kein Steak bestellt habe...??? Grins
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Nur wenn Du die Suppe mit Pommes ißt mußt Du dafür auch bezahlen. Kannst Du beweisen, daß Du Steak mit Beilagen bestellt hast? Wenn nicht, esse die Suppe mit Pommes, bezahle und fertig. (man darf auch mal lachen)
Kann der Kellner beweisen das ich kein Steak bestellt habe...??? Grins
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Ob unser "geschickter" Fragesteller wohl mal auf die Idee gekommen ist, sich zu bücken um das Warmwasserauslassventil unter der Spüle zu öffnen?
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Ja es sind immer die oberschlauen... Die erst ihre Miete nicht bezahlen und dann sich auch noch das Recht nehmen sich zu informieren und beschweren... Aber was diese oberschlauen vielleicht schon alles erlebt haben, dass sie überhaupt mal zu dem Entschluss gekommen sind, sich zu wehren..! Kann man ja nicht wissen... Ob rechtens oder nicht... Was für mich nur deutlich gemacht hat...bezahlen und ruhig bleiben, ansonsten kannste auf die Straße unter die Brücke... Hiermit verabschiede ich mich und bedanke mich für die Belehrung meiner Rechte und Pflichten....
Mir ist schon klar das deine Situation nicht ganz glücklich ist. Aber über den rein rechtliche Teil hinaus gibt es einfach noch ein paar andere Sachen zu bedenken, das muß du dir eben klar machen.
Ich kann auch nichts dafür, das rechtliche Handlungen eben manchmal doch Konsequnenzen haben. Mir wäre es auch lieber gewesen, ein Mietverhältniss ohne solche Probleme zu haben.
Und das Wohnraum der nicht als Wohnraum zugelassen ist nicht als Wohnraum nutzbar ist, und evtl. Konsequenze für alle Beteiligten hat ist wohl doch eine Hinweis über den man mal nachdenken sollte, hoffe ich.
Mal ganz jenseits vom Sterotyp des immerbösen, reichen und giergen Vermieters.
Ansonsten frage doch einfach mal deinen Vermieter ober nicht mal einen Durchlauferhitzer anbringen kann, so ein Drama ist das doch nicht. -
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