Beiträge von Löwe

    Mit diesem Eigenlob könnteste eigentlich ääändlich den Thread beenden.:eek:

    Das sollte kein Eigenlob sein...! Aber ich finde auch das es langsam absurd wird und beende auch hiermit das ganze. Vielen Dank für die mehr oder weniger hilfreichen Ratschläge... Ich schau einfach mal was ich tun kann oder auch nicht. Natürlich ist es aus der Sicht eines Außenstehenden nicht so einfach ( ohne Einblick in das Wesentliche ) zu beurteilen. Grüßle

    Beweisen muß derjenige, der etwas behauptet, und der bist in diesem Fall Du.
    Wenn Du einen beschuldigst dir etwas gestohlen zu haben, muss nicht der Beschuldigte beweisen, daß er unschuldig ist, sondern Du
    bist beweispflichtig für Deine Behauptung.

    Sehe es mal gelassen. Du hast in der Wohnung irgendwo warmes Wasser, und wenn sich im Bad noch andere Mitbewohner waschen,
    wäre es für meine Begriffe unakzeptabel eine derartige Wohnung anzumieten. Da ist doch die ganze Wohnung ein Mangel. Hast nur zwei Möglichkeiten, auszuziehen oder akzeptieren.

    In dubio pro reo...!

    Nur wenn Du die Suppe mit Pommes ißt mußt Du dafür auch bezahlen. Kannst Du beweisen, daß Du Steak mit Beilagen bestellt hast? Wenn nicht, esse die Suppe mit Pommes, bezahle und fertig. (man darf auch mal lachen)

    Kann der Kellner beweisen das ich kein Steak bestellt habe...??? Grins

    Ja es sind immer die oberschlauen... Die erst ihre Miete nicht bezahlen und dann sich auch noch das Recht nehmen sich zu informieren und beschweren... Aber was diese oberschlauen vielleicht schon alles erlebt haben, dass sie überhaupt mal zu dem Entschluss gekommen sind, sich zu wehren..! Kann man ja nicht wissen... Ob rechtens oder nicht... Was für mich nur deutlich gemacht hat...bezahlen und ruhig bleiben, ansonsten kannste auf die Straße unter die Brücke... Hiermit verabschiede ich mich und bedanke mich für die Belehrung meiner Rechte und Pflichten....

    1. Mich würde immer noch interessieren um was für eine Größenordnug es hier geht? Was bezahlst du ca. an Miete, und was meinst du wohin du da mindern könntest oder solltest. Am Ende reden wir hier im Jahr von 25€, oder wie? Oder geht es nur darum deinen Vermieter zu ärgern?
    2. Die Frage ob so eine "Wohnung" vermietet werden darf ist in deine Fall berechtigt, daher würde ich mir überlegen ob du das ernsthaft in Frage stellen willst. Möglicher weise hast du damit nämlich recht, was dann dazu führt das du über kurz oder lang die Wohnung wirst räumen müssen.
    Jedenfalls ist das Mieten einer Wohnung die keine ist, kein "Mangel" im klassischen Sinne der dir Prozente XY als Mietminderung einbringt.

    Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???

    1. Mich würde immer noch interessieren um was für eine Größenordnug es hier geht? Was bezahlst du ca. an Miete, und was meinst du wohin du da mindern könntest oder solltest. Am Ende reden wir hier im Jahr von 25€, oder wie? Oder geht es nur darum deinen Vermieter zu ärgern?
    2. Die Frage ob so eine "Wohnung" vermietet werden darf ist in deine Fall berechtigt, daher würde ich mir überlegen ob du das ernsthaft in Frage stellen willst. Möglicher weise hast du damit nämlich recht, was dann dazu führt das du über kurz oder lang die Wohnung wirst räumen müssen.
    Jedenfalls ist das Mieten einer Wohnung die keine ist, kein "Mangel" im klassischen Sinne der dir Prozente XY als Mietminderung einbringt.

    Wenn ich das mal Sinnbildlich vergleichen kann: Ich gehe in ein Restaurant und bestelle mir einen Steak mit Beilagensalat, bekomm aber Suppe und Pommes serviert, sobald ich die Bestellung in Frage Stelle muss ich das Restaurant verlassen... Muss ich aber auch die Rechnung begleichen???

    1. Mich würde immer noch interessieren um was für eine Größenordnug es hier geht? Was bezahlst du ca. an Miete, und was meinst du wohin du da mindern könntest oder solltest. Am Ende reden wir hier im Jahr von 25€, oder wie? Oder geht es nur darum deinen Vermieter zu ärgern?
    2. Die Frage ob so eine "Wohnung" vermietet werden darf ist in deine Fall berechtigt, daher würde ich mir überlegen ob du das ernsthaft in Frage stellen willst. Möglicher weise hast du damit nämlich recht, was dann dazu führt das du über kurz oder lang die Wohnung wirst räumen müssen.
    Jedenfalls ist das Mieten einer Wohnung die keine ist, kein "Mangel" im klassischen Sinne der dir Prozente XY als Mietminderung einbringt.

    Ich bezahle für die Wohnung 330 Euro im Monat alles inklusive. Dabei geht es mir nicht darum meinen Vermieter zu ärgern, sondern einfach nur darum, ob das alles rechtens ist oder nicht. Ich bezahle 330 Euro, bekomme keinen Nebenkostenabrechnung hab kein WW in der Wohnung und vermutlich darf das Zimmer gar nicht vermietet werden. Ist doch schon komisch!!!

    Was hat das mit Dummheit zu tun, wenn man Dinge nicht weiss, sich beraten lässt und falsch beraten wird? Gar nichts!

    Im Übrigen könnte schon ein Recht auf Warmwasser bestehen. Das wäre in meinen Augen dann der Fall, wenn die "Wohnung" beispielsweise über eine klassische Wasserarmatur verfügen würde: auf der einen Seite ein Knäufchen mit einem roten Punkt und auf der anderen Seite ein Knäufchen mit einem blauen Punkt.

    Und außerdem ist sogar fragwürdig ob diese Wohnung überhaupt vermietet werden darf, weil diese Kellerzimmern gehören jeweils zu den Hauptwohnungen. Und laut Baugesetzordnung muss für jedes vermietete Zimmer bzw . Wohnung auch ein Parkplatz vor dem Haus vorhanden sein. Irre ich mich da auch??? Oder ist das Fakt...!

    Was hat das mit Dummheit zu tun, wenn man Dinge nicht weiss, sich beraten lässt und falsch beraten wird? Gar nichts!

    Im Übrigen könnte schon ein Recht auf Warmwasser bestehen. Das wäre in meinen Augen dann der Fall, wenn die "Wohnung" beispielsweise über eine klassische Wasserarmatur verfügen würde: auf der einen Seite ein Knäufchen mit einem roten Punkt und auf der anderen Seite ein Knäufchen mit einem blauen Punkt.

    Beschreibung meiner klassischen Wohnung : Es hat eine Eingangstüre, ein Fenster und eine kleine eingebaute Kochnische. Und an der Kochnische ist der Hahn blau/rot . Mehr gibts nicht zu beschreiben... Reicht das oder soll ich euch einen Plan meiner 18 M2 Wohnung aufzeichnen...

    Was hat das mit Dummheit zu tun, wenn man Dinge nicht weiss, sich beraten lässt und falsch beraten wird? Gar nichts!

    Im Übrigen könnte schon ein Recht auf Warmwasser bestehen. Das wäre in meinen Augen dann der Fall, wenn die "Wohnung" beispielsweise über eine klassische Wasserarmatur verfügen würde: auf der einen Seite ein Knäufchen mit einem roten Punkt und auf der anderen Seite ein Knäufchen mit einem blauen Punkt.

    Ja es ist alles sehr klassisch in der Wohnung ... Es gibt einen blauen Punkt und einen roten Punkt .... Richtig voll komplett klassisch... Nur das es kein Warmwasser gibt in der klassischen Wohnung hat doch ehrlich gesagt keine Klasse...ODER ???

    Was hat das mit Dummheit zu tun, wenn man Dinge nicht weiss, sich beraten lässt und falsch beraten wird? Gar nichts!

    Im Übrigen könnte schon ein Recht auf Warmwasser bestehen. Das wäre in meinen Augen dann der Fall, wenn die "Wohnung" beispielsweise über eine klassische Wasserarmatur verfügen würde: auf der einen Seite ein Knäufchen mit einem roten Punkt und auf der anderen Seite ein Knäufchen mit einem blauen Punkt.

    Ja es ist alles sehr klassisch in der Wohnung ... Es gibt einen blauen Punkt und einen roten Punkt .... Richtig voll komplett klassisch... Nur das es kein Warmwasser gibt in der klassischen Wohnung hat doch ehrlich gesagt keine Klasse...ODER ???

    Woher hast du denn diesen Unsinn? Wenn du für diese Auskunft Geld bezahlt hast, dann fordere das schnellstens zurück.

    Ja ich habe 45 Euro für die Beratung bezahlt... Ist das wirklich ne falsche Information ??? Na was meinst du dann??? Kann ich etwas tun dagegen???

    Nichts, denn das Nichtvorhandensein des WW war Dir bereits bei der Anmietung bekannt bzw. hätte es sein sollen.

    Ja es handelt sich um warmwasser in der Wohnung, nicht im Bad. Kann ich diese nicht als Mängel rückwirkend einklagen?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!