Hallo Leute ich wohne in einer 1 Zimmer whng... Toiletten und Duschraum werden von 3 Leuten mitbenutzt, die auch separat jeweils in einer 1 Zimmer whng Leben. Ich habe in meinem Zimmer kein warmwasser. Jetzt meine Frage , kann ich daraus mietminderung verlangen... Ist das Pflicht des Vermieters hierfür zu Sorgen ? Was kann ich tun?
Warmwasser in der Wohnung
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Löwe -
28. August 2015 um 14:07 -
Erledigt
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H Was kann ich tun?
Am besten eine Wohnung mieten die deinen Komfortansprüchen genügt. Nur mal Interessehalber, wie hoch ist die Miete und wohin willst du die mindern? Hört sich irgendwie schräg an.
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Sehr kompetente Antwort Mr. Vodoo
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Ich habe in meinem Zimmer kein warmwasser. Jetzt meine Frage , kann ich daraus mietminderung verlangen... Ist das Pflicht des Vermieters hierfür zu Sorgen ? Was kann ich tun?
Nichts, denn das Nichtvorhandensein des WW war Dir bereits bei der Anmietung bekannt bzw. hätte es sein sollen. -
Sehr kompetente Antwort Mr. Vodoo
Sorry, hat sich für mich so angehört, als hättest du eine Wohnung ohne Wasseranschluss gemietet, und würdest jetzt den fehlenden Wassernaschluss als Mangel anführen wolle? Korrigiere mich bitte wenn ich das falsch verstanden habe. -
Sorry, hat sich für mich so angehört, als hättest du eine Wohnung ohne Wasseranschluss gemietet, und würdest jetzt den fehlenden Wassernaschluss als Mangel anführen wolle? Korrigiere mich bitte wenn ich das falsch verstanden habe.
Halloo, aufwachen...: Es dreht sich um WARMwasser.
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Halloo, aufwachen...: Es dreht sich um WARMwasser.

Ja, ja, ich dacht nur weil er was von einem Badezimmer schreibt das gar nicht in der Wohnung ist und von andern mitbenutzt wird? -
Nichts, denn das Nichtvorhandensein des WW war Dir bereits bei der Anmietung bekannt bzw. hätte es sein sollen.
Ja es handelt sich um warmwasser in der Wohnung, nicht im Bad. Kann ich diese nicht als Mängel rückwirkend einklagen?
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Laut Mieterschutzbund ist jede zumutbare Wohnung mit Warmwasser ausgestattet zu sein. Es bestehe auch das Recht im Nachhinein Klage einzureichen. Wegen Nichteinhaltung der Sorgepflicht des Vermieters.
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Laut Mieterschutzbund ist jede zumutbare Wohnung mit Warmwasser ausgestattet zu sein. Es bestehe auch das Recht im Nachhinein Klage einzureichen. Wegen Nichteinhaltung der Sorgepflicht des Vermieters.
Woher hast du denn diesen Unsinn? Wenn du für diese Auskunft Geld bezahlt hast, dann fordere das schnellstens zurück.
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Ja es handelt sich um warmwasser in der Wohnung, nicht im Bad. Kann ich diese nicht als Mängel rückwirkend einklagen?
Laut Mieterschutzbund ist jede zumutbare Wohnung mit Warmwasser ausgestattet zu sein. Es bestehe auch das Recht im Nachhinein Klage einzureichen. Wegen Nichteinhaltung der Sorgepflicht des Vermieters.
Selten solch' dummes Zeugs gelesen. -
Woher hast du denn diesen Unsinn? Wenn du für diese Auskunft Geld bezahlt hast, dann fordere das schnellstens zurück.
Ja ich habe 45 Euro für die Beratung bezahlt... Ist das wirklich ne falsche Information ??? Na was meinst du dann??? Kann ich etwas tun dagegen???
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Ja ich habe 45 Euro für die Beratung bezahlt... Ist das wirklich ne falsche Information ??? Na was meinst du dann??? Kann ich etwas tun dagegen???
Du bist verar***t worden und hast es nicht gemerkt. Gegen so viel Dummheit kann man nichts machen, außer du fragst nach den gesetzlichen Bestimmungen für deinen Fall, dann müssen die beim Mieterschutzbund Farbe bekennen, oder die Hosen runterlassen, wie man auch dazu sagt.
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Zitat
Du bist verar***t worden und hast es nicht gemerkt. Gegen so viel Dummheit kann man nichts machen
Was hat das mit Dummheit zu tun, wenn man Dinge nicht weiss, sich beraten lässt und falsch beraten wird? Gar nichts!Im Übrigen könnte schon ein Recht auf Warmwasser bestehen. Das wäre in meinen Augen dann der Fall, wenn die "Wohnung" beispielsweise über eine klassische Wasserarmatur verfügen würde: auf der einen Seite ein Knäufchen mit einem roten Punkt und auf der anderen Seite ein Knäufchen mit einem blauen Punkt.
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Was hat das mit Dummheit zu tun, wenn man Dinge nicht weiss, sich beraten lässt und falsch beraten wird? Gar nichts!
Im Übrigen könnte schon ein Recht auf Warmwasser bestehen. Das wäre in meinen Augen dann der Fall, wenn die "Wohnung" beispielsweise über eine klassische Wasserarmatur verfügen würde: auf der einen Seite ein Knäufchen mit einem roten Punkt und auf der anderen Seite ein Knäufchen mit einem blauen Punkt.
Ja es ist alles sehr klassisch in der Wohnung ... Es gibt einen blauen Punkt und einen roten Punkt .... Richtig voll komplett klassisch... Nur das es kein Warmwasser gibt in der klassischen Wohnung hat doch ehrlich gesagt keine Klasse...ODER ???
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Was hat das mit Dummheit zu tun, wenn man Dinge nicht weiss, sich beraten lässt und falsch beraten wird? Gar nichts!
Im Übrigen könnte schon ein Recht auf Warmwasser bestehen. Das wäre in meinen Augen dann der Fall, wenn die "Wohnung" beispielsweise über eine klassische Wasserarmatur verfügen würde: auf der einen Seite ein Knäufchen mit einem roten Punkt und auf der anderen Seite ein Knäufchen mit einem blauen Punkt.
Ja es ist alles sehr klassisch in der Wohnung ... Es gibt einen blauen Punkt und einen roten Punkt .... Richtig voll komplett klassisch... Nur das es kein Warmwasser gibt in der klassischen Wohnung hat doch ehrlich gesagt keine Klasse...ODER ???
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Löwe,
anstatt doppelt zu posten, sollteste uns lieber verraten, was es alles in Deinem Zimmer gibt, und wo da WW vorhanden sein sollte bzw. sich der Wasserhahn mit rot und blau befindet. -
Zitat
anstatt doppelt zu posten, sollteste uns lieber verraten, was es alles in Deinem Zimmer gibt, und wo da WW vorhanden sein sollte bzw. sich der Wasserhahn mit rot und blau befindet.
Inwiefern wäre das relevant? Vielleicht wenn sich der ominöse rot/blau Hahn 10cm überm Boden hinter dem Sofa befinden würde.ZitatJa es ist alles sehr klassisch in der Wohnung ... Es gibt einen blauen Punkt und einen roten Punkt .... Richtig voll komplett klassisch...
Dann besteht meiner Meinung nach ein Recht auf Warmwasser. Genauso wie man ein Recht darauf hat, dass sämtliche Heizkörper funktionieren, ohne dass man sie einzeln bei Anmietung prüfen muss. -
Inwiefern wäre das relevant? Vielleicht wenn sich der ominöse rot/blau Hahn 10cm überm Boden hinter dem Sofa befinden würde.
Dann besteht meiner Meinung nach ein Recht auf Warmwasser.
Richtig, aber nur in 10cm Höhe ü.d.B.:o -
Was hat das mit Dummheit zu tun, wenn man Dinge nicht weiss, sich beraten lässt und falsch beraten wird? Gar nichts!
Im Übrigen könnte schon ein Recht auf Warmwasser bestehen. Das wäre in meinen Augen dann der Fall, wenn die "Wohnung" beispielsweise über eine klassische Wasserarmatur verfügen würde: auf der einen Seite ein Knäufchen mit einem roten Punkt und auf der anderen Seite ein Knäufchen mit einem blauen Punkt.
Beschreibung meiner klassischen Wohnung : Es hat eine Eingangstüre, ein Fenster und eine kleine eingebaute Kochnische. Und an der Kochnische ist der Hahn blau/rot . Mehr gibts nicht zu beschreiben... Reicht das oder soll ich euch einen Plan meiner 18 M2 Wohnung aufzeichnen...
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