Ich (w, Single) wohne seit dem 1. April 2008 in meiner Wohnung. In meinem Mietvertrag steht, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt und die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein muss, damit diese noch zur Frist zählt. Meine frühere Vermieterin hat allerdings noch eine handschriftliche Klausel in den Vertrag eingebaut. Da steht, dass sich die Kündigungsfrist 5 Jahre nach dem Einzug automatisch auf 6 und 8 Jahre nach dem Einzug auf 9 Monate verlängert.
Mittlerweile hat die Frau ihr Haus verkauft. Mit dem neuen Vermieter komme ich überhaupt nicht klar und möchte hier weg. Nächstes Jahr im April sind es genau 8 Jahre, dass ich hier wohne. Dann müsste ich 9 Monate Kündigungsfrist haben. Oder gilt das nur für den Vermieter?