Frage zum Thema Kündigungsfristen von Mietverträgen

  • Ich (w, Single) wohne seit dem 1. April 2008 in meiner Wohnung. In meinem Mietvertrag steht, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten gilt und die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein muss, damit diese noch zur Frist zählt. Meine frühere Vermieterin hat allerdings noch eine handschriftliche Klausel in den Vertrag eingebaut. Da steht, dass sich die Kündigungsfrist 5 Jahre nach dem Einzug automatisch auf 6 und 8 Jahre nach dem Einzug auf 9 Monate verlängert.

    Mittlerweile hat die Frau ihr Haus verkauft. Mit dem neuen Vermieter komme ich überhaupt nicht klar und möchte hier weg. Nächstes Jahr im April sind es genau 8 Jahre, dass ich hier wohne. Dann müsste ich 9 Monate Kündigungsfrist haben. Oder gilt das nur für den Vermieter?


  • Oder gilt das nur für den Vermieter?


    Das gilt nur für den Vermieter, für Mieter gilt immer 3 Monate. Wenn du bis zum 3. September beweisbar kündigst endet dein Vertrag am 30. November.

  • Alles klar, danke!

    Jetzt fällt mir noch etwas ein: Mein neuer Vermieter möchte alle Wohnungen hier im Haus früher oder später renovieren, einige sind schon renoviert (manche schon zweimal). Wenn eine Wohnung renoviert wird, zieht der jeweilige Mieter in eine andere Wohnung hier im Haus, bis die Arbeiten abgeschlossen sind. Der Vermieter hat mal angedeutet, dass das auch auf mich zukommen würde. Ich habe aber keine Lust auf einen zusätzlichen Umzug, weil ich sowieso nicht mehr lange in diesem Haus wohnen möchte und das nur ein Haufen zusätzlicher Arbeit wäre.

    Darf der Vermieter mich zu diesem vorübergehenden Umzug zwingen?

  • Nicht wirklich. Jetzt ist genau das passiert, was ich vermutet hatte. Mein Vermieter hat mich gerade angerufen und mir mitgeteilt, dass er mir gestern ein Kündigungsschreiben geschickt hat. Ich weiß, dass der 3. Tag eines Monats die Frist für eine Kündigung ist und bin mir nicht sicher, ob die Kündigung noch gültig ist, wenn sie am Montag 05.10. hier eintrifft.

    Er meinte zu mir, dass er das komplette Haus schon saniert hat und nur noch meine Wohnung aussteht (stimmt nicht, bei den Nachbarn auf der gleichen Etage wurde auch noch nicht saniert). Er hat mir das Angebot gemacht, bis zum Ende der Sanierung in eine andere Wohnung hier im Haus einzuziehen (sehr merkwürdig, vor wenigen Tagen waren alle Wohnungen hier vermietet). Ich soll mich schon bis morgen entscheiden, ansonsten vermietet er die freie Wohnung anderweitig.

    Ist das wirklich zulässig, was dieser Mann sich herausnimmt? Leider habe ich erst am 5. September eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und muss 3 Monate warten, bis ich von dieser Seite Hilfe in Anspruch nehmen kann.

  • Ich weiß, dass der 3. Tag eines Monats die Frist für eine Kündigung ist und bin mir nicht sicher, ob die Kündigung noch gültig ist, wenn sie am Montag 05.10. hier eintrifft.

    Der 3. Werktag.

    Warte ab und teile uns dann mit wann genau die Kündigung eingetroffen ist und was genau drin steht.

    Kündigungsfrist für den Vermieter wären ab 5 Jahre Wohndauer 6 Monate. Also frühestens zum 31.03.2015

  • Wenn das Schreiben am 5. Oktober eintrifft ist es noch in der Frist. Das ändert aber nichts daran, dass die Kündigung Humbug ist und er damit nicht durchkommt. Mach dich nicht verrückt, nimm deinen Termin beim Mieterverein wahr und hake in Gedanken diese Wohnung ab. Du willst ja eh umziehen.

  • Stimmt, ich will hier raus. Nur ist es momentan hier im Umkreis nicht ganz einfach mit Wohnungen. Ich wollte erst einen neuen Mietvertrag unterschreiben und dann kündigen. Jetzt habe ich den Zeitdruck und weiß nicht was ich machen soll, wenn ich bis Ende März nichts finde. Weil ich kein Auto besitze, bin ich eingeschränkt und muss eine Wohnung in der Nähe der Supermärkte finden.

  • Mandarine:
    "Er hat mir gesagt, dass er mir zum 31.03. gekündigt hat."

    anitari:
    "Kündigungsfrist für den Vermieter wären ab 5 Jahre Wohndauer 6 Monate. Also frühestens zum 31.03.2015"

    Nun wollen wir uns mal (nicht) den Kopf über das Jahr zerbrechen...:o

  • Mandarine:
    "Er hat mir gesagt, dass er mir zum 31.03. gekündigt hat."

    anitari:
    "Kündigungsfrist für den Vermieter wären ab 5 Jahre Wohndauer 6 Monate. Also frühestens zum 31.03.2015"

    Nun wollen wir uns mal (nicht) den Kopf über das Jahr zerbrechen...:o

    2016 natürlich

  • Die Geschichte wird immer komplizierter. Habe heute bei der Rechtsschutzversicherung angerufen und mich zu einem Anwalt verbinden lassen. Der Mieterschutzbund berät mich erst, wenn ich mich dort ab dem 01.01.2016 als Mitglied anmelde. Die Versicherung habe ich erst Anfang September abgeschlossen, d. h. ich habe keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung vor Anfang Dezember. Und in diesem Fall habe ich gar keinen Anspruch darauf, weil ich die Kündigung bekommen habe, bevor diese 3-Monats-Frist abgelaufen ist.

    Der Anwalt hat mir bestätigt, dass eine Sanierung oder Renovierung definitiv KEIN Kündigungsgrund ist. D. h. ich dürfte auch nach dem 31.03. hier wohnen, falls ich vorher keine andere Wohnung finde. Eigentlich wollte ich mich nach der Arbeit in Ruhe mit dem Vermieter unterhalten und ihm sagen, dass ich versuche, so früh wie möglich auszuziehen und wenn sich bis Ende März nichts findet, wir einfach mal sehen müssten.

    Nun habe ich das Kündigungsschreiben gelesen und bin aus allen Wolken gefallen. In diesem Brief steht KEIN WORT von einer Sanierung oder Renovierung. Mein Vermieter hat als Kündigungsgrund Eigenbedarf angegeben und behauptet, dass er mit seiner Familie in meine Wohnung einziehen möchte. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Meine Wohnung hat nur 37,5 qm und ist schon für zwei Personen zu klein. Mein Vermieter hat Frau und zwei Kinder im Alter von 13 und 4 Jahren. Nie und nimmer zieht die ganze Familie in so eine kleine Wohnung. Der will mich einfach nur fertig machen und loswerden, und dafür ist ihm jedes Mittel Recht.

    Ich bin froh, dass ich mich nicht am WE dazu hinreißen lassen habe, ihm für eine andere Wohnung die Zusage zu geben. Mit dem rede ich vorerst kein Wort mehr. Morgen werde ich nochmal den Anwalt kontaktieren und fragen, was jetzt zu tun ist.

  • Mandarine,

    "Nun habe ich das Kündigungsschreiben gelesen und bin aus allen Wolken gefallen. In diesem Brief steht KEIN WORT von einer Sanierung oder Renovierung. Mein Vermieter hat als Kündigungsgrund Eigenbedarf angegeben und behauptet, dass er mit seiner Familie in meine Wohnung einziehen möchte. Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Meine Wohnung hat nur 37,5 qm und ist schon für zwei Personen zu klein. Mein Vermieter hat Frau und zwei Kinder im Alter von 13 und 4 Jahren. Nie und nimmer zieht die ganze Familie in so eine kleine Wohnung. Der will mich einfach nur fertig machen und loswerden, und dafür ist ihm jedes Mittel Recht."
    - Der VM kann sich ganz erheblich in's eigene Fleisch schneiden, google mal nach vorgeschobenem Eigenbedarf. Wie ist denn die Eigenbedarfskündigung (wortwörtlich) formuliert bzw. begründet?

  • Hier der exakte Wortlaut der Kündigung:

    Sehr geehrte Frau X,

    hiermit Kündige ich sie wegen Eigenbedarf, zum 31.03.2016 Ihre Mietwohnung (Adresse)

    Gründe.: Da Ich und meine Familie ihre Wohnung beziehen wird.

    Ihre 3 Monats Kaution wird Ihnen Zurückbezahlt.

    Mit Freundlichen Grüßen.
    Nachname, Vorname

    Habe gerade bei der Versicherung angerufen und noch einen Anwalt erwischt. Er meinte, der Vermieter müsste auf der Kündigung die Namen aller Personen auflisten, welche in diese Wohnung ziehen werden. Das hat er nicht getan, somit ist die Kündigung ungültig. Wenn er das macht, kann ich das prüfen lassen, ob die ganzen Leute tatsächlich hier einziehen. 4 Personen in so einer kleinen Wohnung, das ist schon sehr merkwürdig.

  • Hier der exakte Wortlaut der Kündigung:

    Sehr geehrte Frau X,

    hiermit Kündige ich sie wegen Eigenbedarf, zum 31.03.2016 Ihre Mietwohnung (Adresse)

    Gründe.: Da Ich und meine Familie ihre Wohnung beziehen wird.

    Ihre 3 Monats Kaution wird Ihnen Zurückbezahlt.

    Mit Freundlichen Grüßen.
    Nachname, Vorname

    Habe gerade bei der Versicherung angerufen und noch einen Anwalt erwischt. Er meinte, der Vermieter müsste auf der Kündigung die Namen aller Personen auflisten, welche in diese Wohnung ziehen werden. Das hat er nicht getan, somit ist die Kündigung ungültig. Wenn er das macht, kann ich das prüfen lassen, ob die ganzen Leute tatsächlich hier einziehen. 4 Personen in so einer kleinen Wohnung, das ist schon sehr merkwürdig.


    Selten so "gelacht", der Anwalt hat recht.

  • Es gibt Neuigkeiten: Gestern habe ich die Nachbarin aus der Wohnung gegenüber in der Stadt getroffen. Habe ihr von der Kündigung erzählt und auf diese Weise erfahren, dass auch ihre Familie (sie, ihr Mann + studierender Sohn, der nur übers WE da ist) nach 11 Jahren dieses Haus verlassen muss. Ihre Kündigungsfrist endet am 30.06. Außerdem meinte sie, dass eine Familie im 1. Stockwerk (Ehepaar um die 40 Jahre, zwei kleine Kinder + die Eltern des Mannes) auch gekündigt wurde und schon zum Jahreswechsel die Wohnung räumen muss. Beiden Familien hat er geschrieben, dass er mit seiner Familie in die jeweilige Wohnung einziehen wird.

    Diese beiden Familien sind sehr nette Menschen, aber als Gastarbeiter kennen sie sich mit den deutschen Gesetzen so gut wie gar nicht aus. Der Frau von nebenan war nicht klar, dass die Kündigung ungültig ist. Eine Rechtsschutzversicherung hat sie nicht.

    Bin mal gespannt auf die Reaktion des Vermieters, wenn er im Dezember von der Ungültigkeit der Kündigungen erfährt. Die Wohnungssuche gestaltet sich schwierig. Ich suche seit Anfang Oktober und habe erst morgen den ersten Besichtigungstermin.

  • Außerdem meinte sie, dass eine Familie im 1. Stockwerk (Ehepaar um die 40 Jahre, zwei kleine Kinder + die Eltern des Mannes) auch gekündigt wurde und schon zum Jahreswechsel die Wohnung räumen muss. Beiden Familien hat er geschrieben, dass er mit seiner Familie in die jeweilige Wohnung einziehen wird.

    .

    Hallo,

    so was, der Vermieter ist nicht nur hinterlistig, sondern auch völlig blöde.

    Lass dir unbedingt ein Kopie der Kündigung der Nachbarin geben. Dann wird er sich vor Gericht (falls es dazu kommt) eine satte Niederlage holen.

    Ich würde mir in diesem Fall nicht die geringsten Sorgen machen.

    Gruß
    H H

  • Am Mittwoch hatte ich meinen ersten Besichtigungstermin für eine neue Wohnung. Gestern bekam ich die Zusage, ging also viel schneller als erwartet. Heute bin ich mit den Vermietern zwecks Mietvertrag verabredet. Dieser läuft ab dem 1. Februar.

    Meine Frage: Wenn ich eh schon zum 31. März gekündigt wurde, muss ich dann trotzdem noch hier die Miete für Februar und März bezahlen? Sollte ich Ende November nochmal selbst zum 29. Februar kündigen, damit mir wenigstens der März erspart bleibt oder wie läuft das?

  • Du kündigst beweisbar (Einwurfeinschreiben!) die Wohnung zum 29.03.2016. Die Kündigung morgen zur Post, dann ist genügend Zeit bis zum dritten Werktag des Dezember. Begründen musst du diese Kündigung nicht.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!