Hallo,
bei uns im Mietvertrag steht unter §5 Mietdauer und Kündigung:
(1) Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Das Mietverhältnis kann vom Mieter bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats gekündigt werden. Die fristlose kündigung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Die fristlose Kündigung richtet sich nach Nr. 8 AVB, die ordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Nehmen wir an einer von uns beiden müsste / wollte kündigen wie ginge das? Geht das einfach so? Mit / ohne Einwilligung des Vermieters oder Mietparteien?
Liebe Grüße