Hallo zusammen,
kurze Vorstellung zu mir:
Ich bin der Daniel, 27 Jahre alt und vor kurzem von München nach Kassel gezogen.
Nun zu meiner Frage:
Ich habe beim Auszug aus meiner alten Wohnung die Kellertür (gewöhnliche Zimmertür) etwas beschädigt. Die Funktion ist nicht eingeschränkt, lediglich in Höhe des Schlosses ist direkt an der Kante das Holz eingedrückt worden, ca. Fingerstärke tief.
Die Tür macht auf mich einen günstigen Eindruck, halt leicht und nicht sonderlich schalldämmend.
Ich habe den Vermieter gebeten den Zeitwert der Tür von der Kaution abzuziehen. Das ist jetzt über vier Monate her. Nachdem ich nun langsam ungeduldig werde, wann ich meine Kaution endlich erhalte, bekam ich eine Email mit dem Hinweis, dass ein Schreiner beauftragt wurde die Tür zu reparieren. Die Rechnung kenne ich noch nicht.
Ich sehe es ein für den von mir verursachten Schaden zu haften, bin ja selber Schuld.
Aber muss ich wirklich die vollen Kosten für die Reparatur durch einen Schreiner bezahlen? Wird auch bei einer Reparatur der Zeitwert angesetzt? Kann ich nicht von dem Vermieter verlangen eine neue Tür einzusetzen, was in meinen Augen günstiger ist als einen Schreiner zu Beauftragen?
Ich hoffe ihr könnt mir mit eurem Fachwissen zur Seite stehen.
Vielen Dank und viele Grüße aus Kassel
Daniel