Frage zu Nebenkosten im Mietvertrag

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage zur Abrechnung von Nebenkosten bzw. dem Mietvertrag.:confused:
    Die Fakten:
    - Wohnung (100m2) wurde am 01.11.2012 bezogen.
    - Monatliche Nebenkostenzahlung: 130€
    - Bei Abschluss des Mietvertrags wurde mit dem Vermieter vereinbart Heizkostenzähler anzubringen. (nicht schriftlich festgehalten)
    - Seit Einzug keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Mündliche Anforderung im März/April von Mieterseite. Antwort der Vermieter: Man müsse Heizkostenzähler anbringen, kosten tragen die Mieter, Sie kümmern sich darum (Die Vermieter behaupten zusätzlich Sie seien nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen).
    - Heute Kündigung geschrieben wegen einem Vorfall des Hausfriedensbruchs.

    Wie verhält sich nun das mit den Nebenkosten laut meinem Vertrag?
    Kann der Vermieter überhaupt abrechnen, ohne meinen genauen Verbrauch zu kennen?

    Anhang: Betreffende stelle des Mietvertrags.

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    Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.

  • Die Nebenkosten wurden als Pauschale vereinbart und brauchen nicht abgerechnet zu werden.

    Bei den Heizkosten kommt es darauf an, ob Sie eine Einliegerwohung haben oder mehrere Mieter im Haus sind.

  • § 6 Punkt 1

    Neben der Miete trägt der Mieter folgende Betriebskosten.

    Kästchen vor gemäß Betriebskostenverordnung nicht angekreuzt und auch keine Betriebskosten aufgelistet.

    Heißt Mieter muß gar keine Betriebskosten zahlten/tragen.

    Anmerkung: Da könnte Kolinum recht haben mit der Pauschale.

    Dann wieder heißt es

    Der Mieter verpflichtet sich, auf die Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen in Höhe von ... zu entrichten.

    Danach wäre der Vermieter aber zur Abrechnung verpflichtet.

    Alles etwas widersprüchlich.

    Aber ehrlich, bei 130 € inkl. Heizkosten für 100 m² würde ich als Mieter nicht wirklich auf eine Abrechnung bestehen.

  • Eben genau das mit den nicht angekreuzten Kästchen verwirrt mich ziemlich und das Vorauszahlung. Muss zugeben ich hatte damals nicht aufgepasst wo jetzt noch ein Kreuzchen fehlt und wo nicht.

    Die Frage ist vor allem KANN der Vermieter überhaupt abrechnen, ohne Heizkostenzähler etc.?

    Werde mich nächste Woche mal mit dem Mieterbund in Verbindung setzen.

  • Die Frage ist vor allem KANN der Vermieter überhaupt abrechnen, ohne Heizkostenzähler etc.?

    Er könnte, wenn vertraglich nicht anders vereinbart und nach Verbrauch nicht möglich, schlicht nach der Wohnfläche abrechnen. Das wäre auch gesetzlich i. O.

    Bis auf die Heizkosten. Da das Haus mehr als 2 Einheiten hat ist hier die Abrechnung nach Heizkostenverordnung vorgeschrieben.

    Tut der Vermieter das nicht, darf der Mieter die den Teil der Abrechnung der die Heizkosten betrifft um 15 % kürzen.

    Aber noch mal, bei den läppischen Vorauszahlungen (sind mindestens 70 € monatlich zu wenig) würde ich mir das genau überlegen.

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