Kündigung (ordentliche) ist heute rausgegangen.
Beiträge von JG2015
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Nein, ohne Gewalt...
Da die "Toilette" unter §1 Mieträume aufgeführt ist, war ich der Meinung, damit sei dieser Raum gemeint.Ja, Sinn ist eine außerordentliche Kündigung.
§ 123
Hausfriedensbruch(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich bin nicht der Meinung, dass er dazu Gewalt androhen oder verwenden muss, um den Tatbestand zu erfüllen.
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Eben genau das mit den nicht angekreuzten Kästchen verwirrt mich ziemlich und das Vorauszahlung. Muss zugeben ich hatte damals nicht aufgepasst wo jetzt noch ein Kreuzchen fehlt und wo nicht.
Die Frage ist vor allem KANN der Vermieter überhaupt abrechnen, ohne Heizkostenzähler etc.?
Werde mich nächste Woche mal mit dem Mieterbund in Verbindung setzen.
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Wie kann ich dann später unterscheiden, wieviel von meinen 130€ zu Heizkosten und wieviel zu Nebenkosten zählen?
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Im Haus wohne ich (2. OG)
der Vermieter (1. OG)
und im Erdgeschoss ist ein nicht Vermieteter ehemaliger Laden. -
Hallo,
Mein Vermieter hat letztens verlauten lassen, das er ohne meine Anwesenheit oder Erlaubnis in einen Teil meiner Wohnung eingedrungen ist und Fotos vom Zustand des Raumes gemacht hat. Als ich Ihn darauf angesprochen habe, meinte der Vermieter, das dieser Raum kein Teil meiner Wohnung sei.
Zur Wohnung selbst:
Es betrifft einen Raum (nicht funktionstüchtige TOILETTE), der nicht hinter meiner verschlossenen Wohnungstüre liegt, allerdings bin ich der Meinung, das dieser Raum laut Mietvertrag zu meiner Wohnung gehört.Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Gehört dieser Raum zur Mietwohnung oder ist mit dieser "Toilette" die Toilette gemeint, welche sich im Bad befindet?
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Hallo,
Ich habe eine Frage zur Abrechnung von Nebenkosten bzw. dem Mietvertrag.

Die Fakten:
- Wohnung (100m2) wurde am 01.11.2012 bezogen.
- Monatliche Nebenkostenzahlung: 130€
- Bei Abschluss des Mietvertrags wurde mit dem Vermieter vereinbart Heizkostenzähler anzubringen. (nicht schriftlich festgehalten)
- Seit Einzug keine Nebenkostenabrechnung erhalten. Mündliche Anforderung im März/April von Mieterseite. Antwort der Vermieter: Man müsse Heizkostenzähler anbringen, kosten tragen die Mieter, Sie kümmern sich darum (Die Vermieter behaupten zusätzlich Sie seien nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen).
- Heute Kündigung geschrieben wegen einem Vorfall des Hausfriedensbruchs.Wie verhält sich nun das mit den Nebenkosten laut meinem Vertrag?
Kann der Vermieter überhaupt abrechnen, ohne meinen genauen Verbrauch zu kennen?Anhang: Betreffende stelle des Mietvertrags.
Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen. Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe.
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