Was ist Vermietersache?

  • Hallo zusammen,
    Ich bin neu hier im Forum, also bitte seid gnädig, falls es das Thema schonmal gab ;)

    Ich würde gerne wissen, was genau an Reparaturarbeiten vom Vermieter und was vom Mieter geleistet werden müssen. Meine Freundin hat sich an ihre Vermieterin gewandt mit der Bitte, das Rollo an ihrem Velux-Dachfenster zu reparieren bzw. gegebenenfalls zu ersetzen, da es seit 1,5 Jahren nicht richtig funktioniert (rollt sich mitten in der Nacht allein hoch und so Scherze). Die Vermieterin meinte daraufhin, dass meine Freundin sich selbst darum kümmern müsse; sie (die Vermieterin) habe es auf eigene Kosten eingebaut, die VORmieterin sei damit sehr unpfleglich umgegangen und nun sei es halt kaputt, das sei Mietersache.
    Abgesehen davon dass ich mich frage, ob das so rechtens ist, stellt sich mir nun auch die Frage - was IST denn Vermietersache? Mit welchen Dingen kann man sich an den Vermieter wenden, wenn in der Wohnung etwas kaputt ist?
    Ich wäre für Erleuchtung wirklich dankbar. :)

  • BGB § 535
    Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

    (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

    (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

    Zitat

    stellt sich mir nun auch die Frage - was IST denn Vermietersache?

    Das was da oben fett markiert steht.

    Zitat

    Mit welchen Dingen kann man sich an den Vermieter wenden, wenn in der Wohnung etwas kaputt ist?

    Mit allen. Aber das zeitnah und nicht erst nach Monaten.

    Gibt es Vertrag eine sog. Kleinreparaturklausel muß der Mieter jedoch kosten für Reparaturen an Dingen in der Wohnung die seinem häufigen Zugriff unterliegen bis zu einem bestimmten Betrag selbst zahlen.

    Dinge die dem Häufigen Zugriff des Mieters unterliegen wären z. B. Fenter-, Türgriffe und Rollogurte.

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