Reinigung Balkon Auszug

  • Hallo,

    Wir haben im Dachgeschoss mit einem kleinen Balkon gewohnt. Der Balkon war mit Betonplatten ausgelegt und hatte keine Überdachung. Somit war er sehr witterungsanfällig und aufgrund der Betonplatten für uns schwer zu reinigen. Das Moos aus den Ritzen wurde immer entfernt, aber die Platten selber nahmen mit der Zeit eine grünliche Farbe an.

    Jetzt bei unserem Auszug wurde dies seitens des Vermieters bemängelt. Er sagte, dass man die Platten halt mal mit dem Hochdruckreiniger hätte reinigen müssen. (Ich als Mieter habe keinen Hochdruckreiniger und bei einem Balkon mit 2qm mache ich meiner Meinung nach mehr schmutzig als sauber.)

    Der Vermieter sagte uns zu, dass er Angebote für Reinigungen einholen wird und sie uns dann zuschicken wird. Jetzt haben wir Angebote über 416,- bzw 295,- Euro bekommen, was ich sehr viel und übertrieben halte. (Aufgrund dessen hat der Vermieter bei der Wohnungsübergabe Satte 500€ von der Kaution einbehalten, welches unserer !einung nach absolut unverhältnismäßig viel ist)

    Muss ich als Mieter überhaupt die Kosten übernehmen?!? Ich meine bei Fliesen wäre es für mich als Mieter ja kein Problem gewesen diese zu Reinigern, aber Betonplatten?!? Ist doch klar, dass diese ohne Überdachung nach 5 Jahren Miete eine grüne Farben angenommen haben.

    Hätten wir jetzt noch die Möglichkeit die Balkonplatten irgendwie selbst zu reinigen, da uns die Angebote nicht zusagen?!?

    Schonmal vielen Dank

  • Was sagt der Mietvertrag wie die Wohnung bei Mietende zurückzugeben ist?

    Bitte den exakten Wortlaut oder die entsprechende Seite als Bild, persönliche Daten unkenntlich gemacht, hochladen.

    Das hier ist zum Thema ganz interessant

    http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…terungsschaeden

    Hallo,

    guter Link, gefällt mir, das kann man dem Vermieter mal so richtig unter die Nase reiben.

    Will man keinen Ärger, dann versuchen mit einen Bürste und Grünbelagentferner für Steinzeug versuchen, meist funzt das ganz gut.

    Gruß
    BHShuber

  • Hätten wir jetzt noch die Möglichkeit die Balkonplatten irgendwie selbst zu reinigen, da uns die Angebote nicht zusagen?!?

    Simpler Grünbelagsentferner für Betonplatten verwenden. Eigentlich kippt man das nur aus, und schrubbert später mit Wasser etwas nach.
    Nicht erfolgte Reinigung kann man auch als Beschädigung auslegen, allerdings ist das schon etwas was man simpel selber machen kann.

  • Simpler Grünbelagsentferner für Betonplatten verwenden. Eigentlich kippt man das nur aus, und schrubbert später mit Wasser etwas nach.
    Nicht erfolgte Reinigung kann man auch als Beschädigung auslegen, allerdings ist das schon etwas was man simpel selber machen kann.

    Sehe ich genau so.
    Die sachgemäße Reinigung des Balkons muß nicht explizit im MV stehen. Es heißt i.d.R. die Mietsache pfleglich zu behandeln, das genügt.

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    hier steht noch: die Mieträume sind beim Auszug vollständig gereinigt an den Vermieter zurückzugeben, wobei rechte des Mieters gem. Paragraph 193 BGB ausgeschlossen werden. Die fälligen Schönheitsreperaturen hat der Mieter nach Maßgabe des Paragraph 11 auszuführen.

    Wir haben es ja auch immer gereinigt soweit es eben ging. Bei den Angeboten die er uns jetz hat zukommen lassen, ist die Rede davon, die bodenplatten zu entfernen, im Innenhof mit Hochdruckreiniger zu säubern und dann wieder zu verlegen.

    Das kann ja wohl auch nicht sein, oder?!??

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  • Das kann ja wohl auch nicht sein, oder?!??


    Kannst Du klemmen, da im § 11 nur von "in den Mieträumen" die Rede ist, jedoch nicht von aussenliegenden Terassen. Ich würde sie einmal schrubben, mehr nicht. Käme in etwa der besenreinen Übergabe gleich.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (4. November 2016 um 17:21)

  • Kannst Du klemmen, da im § 11 nur von "in den Mieträumen" die Rede ist, jedoch nicht von aussenliegenden Terassen. Ich würde sie einmal schrubben, mehr nicht. Käme in etwa der besenreinen Übergabe gleich.

    Wir wohnen jetzt 150 km weiter. Ist halt die Frage ob man dafür jetzt des lieben Friedens Willen hinfährt oder ob es Vermietersache ist und er jetzt ein schönes Antwortschreiben zu seinen Angeboten plus einforderung der 500€ einbehaltener Kaution bekommt.

  • Wir wohnen jetzt 150 km weiter. Ist halt die Frage ob man dafür jetzt des lieben Friedens Willen hinfährt oder ob es Vermietersache ist und er jetzt ein schönes Antwortschreiben zu seinen Angeboten plus einforderung der 500€ einbehaltener Kaution bekommt.


    ZuFriedenheit des VM wirst Du nicht erreichen, dafür gibt es letztlich Richter...

  • Wir wohnen jetzt 150 km weiter. Ist halt die Frage ob man dafür jetzt des lieben Friedens Willen hinfährt oder ob es Vermietersache ist und er jetzt ein schönes Antwortschreiben zu seinen Angeboten plus einforderung der 500€ einbehaltener Kaution bekommt.


    Um des lieben friedens willen weiß ich nicht, sondern lediglich um seine Verpflichtungen aus dem MV. zu erfüllen, das würde schon reichen denke ich.

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