Hallo liebe Forenmitglieder,
ich bin nun fertig mit meinem Studium und habe vor auszuziehen. Leider bin ich an einem Mietvertrag von 3 Jahren gebunden, welcher es mir erlaubt erst danach auszuziehen.
Im April 2015 habe ich schon eine Kündigung eingereicht, weil ich vorhatte im Juli auszuziehen:
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Antwort vom Vermieter:
laut Mietvertrag vom 09.07.2012 wird auf eine Kündigung bis 01.10.2015 verzichtet. Demzufolge können sie erst danach Ihre Wohnung kündigen.
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Im Mietvertrag steht:
1.Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2012.
2.Beide Parteien verzichten bis zum 01.10.2015 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.
3.Für qualifizierte Zeitmietverträge nach Paragraph 575 BGB gilt reine gesonderte Vereinbarung.
etc pp
Ich habe heute mit meinem Vermieter telefoniert und ersagte dass ich nochmals ein Schreiben aufsetzen soll und mich auf die Kündigung vom April beziehen soll. Das werde ich morgen gleich tun.
was ich mich aber hierbei frage ist, wenn zum 01.10.2015 das Mietverhältnis endet, dann müsste ich dich theoretisch für den Oktober die Miete bezahlen (???) - was ich natürlich nicht möchte.
Wäre es nicht clever zu schreiben, dass ich zum 30.09.2015 kündige?
Danke im Voraus.
Marion