Zeitmietvertrag endet zum 01.10.2015

  • Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich bin nun fertig mit meinem Studium und habe vor auszuziehen. Leider bin ich an einem Mietvertrag von 3 Jahren gebunden, welcher es mir erlaubt erst danach auszuziehen.

    Im April 2015 habe ich schon eine Kündigung eingereicht, weil ich vorhatte im Juli auszuziehen:

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    Antwort vom Vermieter:

    laut Mietvertrag vom 09.07.2012 wird auf eine Kündigung bis 01.10.2015 verzichtet. Demzufolge können sie erst danach Ihre Wohnung kündigen.
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    Im Mietvertrag steht:

    1.Das Mietverhältnis beginnt am 01.10.2012.
    2.Beide Parteien verzichten bis zum 01.10.2015 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses.
    3.Für qualifizierte Zeitmietverträge nach Paragraph 575 BGB gilt reine gesonderte Vereinbarung.
    etc pp

    Ich habe heute mit meinem Vermieter telefoniert und ersagte dass ich nochmals ein Schreiben aufsetzen soll und mich auf die Kündigung vom April beziehen soll. Das werde ich morgen gleich tun.

    was ich mich aber hierbei frage ist, wenn zum 01.10.2015 das Mietverhältnis endet, dann müsste ich dich theoretisch für den Oktober die Miete bezahlen (???) - was ich natürlich nicht möchte.

    Wäre es nicht clever zu schreiben, dass ich zum 30.09.2015 kündige?

    Danke im Voraus.

    Marion

  • Ist doch eigentlich nur logisch-wenn bis zum 01.10, nicht gekündigt werden kann, dann bedeutet das doch, dass der Mietvertrag bis einschließlich September läuft. Man kündigt ja in der Regel immer zum letzten des Monats, nicht zum 1. des darauffolgenden Monats. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall zum 30.09. kündigen! Ich ddenke, so ist das auch im Mietvertrag gemeint.

  • Zitat

    laut Mietvertrag vom 09.07.2012 wird auf eine Kündigung bis 01.10.2015 verzichtet.

    Das ist kein Zeitmietvertrag der automatisch endet, sondern ein Mietvertrag mit Kündigungsverzicht auf bestimmte Zeit.

    Wenn er, der Kündigungsverzicht, für Vermieter und Mieter gilt, vollkommen rechtens.

    Eine Kündigung ist dann, egal wann erklärt, erstmals zum 31.12.2015 möglich.

    Es sei denn die exakte Formulierung lautet anders.

  • Ist doch eigentlich nur logisch-wenn bis zum 01.10, nicht gekündigt werden kann, dann bedeutet das doch, dass der Mietvertrag bis einschließlich September läuft. Man kündigt ja in der Regel immer zum letzten des Monats, nicht zum 1. des darauffolgenden Monats. Ich würde an Deiner Stelle auf jeden Fall zum 30.09. kündigen! Ich ddenke, so ist das auch im Mietvertrag gemeint.

    Ihre Logik ist leider unlogisch, sprich falsch.

    Übrigens geht zum 30.9. kündigen im Moment schon mal gar nicht.

  • Sie haben auf eine Kündigung bis Ende September verzichtet. Sie können also erst nach Ablauf des Datums mit 3 Monaten kündigen(31.12.).

    Das heißt aber nicht, dass Sie die Kündigung nicht schon jetzt einreichen können; aber eben mit Frist zum Jahresende.

  • Es gibt da doch ein BGH-Urteil, wonach formularmässige Kündigungsausschlüsse mit Studenten nicht zulässig sind..............

    Dann nennen Sie bitte diese hier!

  • Ich habe allerdings etwas Zweifel, ob hier diese Urteil zutreffend ist.
    Es wurde mit dem Grund vorzeitig gekündigt, das unhygienische Zustände als Grund angegeben wurden.
    Dieser Kündigungsgrund ist immer möglich, unabhängig vom Vertrag und seinen besonderen Bedingungen.
    Denn hier gilt:

    § 569 BGB - Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt für den Mieter auch vor, wenn der gemietete Wohnraum so beschaffen ist, dass seine Benutzung mit einer erheblichen Gefährdung der Gesundheit verbunden ist. Dies gilt auch, wenn der Mieter die Gefahr bringende Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder darauf verzichtet hat, die ihm wegen dieser Beschaffenheit zustehenden Rechte geltend zu machen.

    Man korrigiere meine Meinung.

  • Ehrlich gesagt möchte ich sofort die Wohnung kündigen. Musste jetzt Hartz4 beantragen, dass ich die 3 Monate bis Oktober 2015 noch die Miete bezahlen kann - vllt auch noch länger, wenn das stimmt was ein User in diesem Thread schrieb.

    In dieser Kleinstadt habe ich keine Möglichkeiten einen Job zu finden. Ich hänge quasi sinnlos in der Luft herum.

    Bewerben werde ich mich trotz alledem, aber ich stelle es mir sinnlos vor für 2 Mieten aufkommen zu müssen.

    Die Stadt, in welcher ich gerne nach den 3 monaten (oder am liebsten so schnell wie möglich!) arbeiten möchte, habe ich bereits einen Nebenjob, welchen ich bereits in meinem Studium die Wochenenden ausgeübt habe - und auch definitiv weiterhin ausüben werde.

    Das Problem ist nur diese verdammte Wohnung, die mich monatlich 250 Euro kostet.

    Hab schon viele Foren durchgestöbert und es scheint aussichtslos zu sein, da etwas machen zu können. Vertrag ist Vertrag und diesen habe ich unterschrieben. Leider.

  • Zitat

    Es wurde mit dem Grund vorzeitig gekündigt, das unhygienische Zustände als Grund angegeben wurden.


    Man sollte auch die Urteilsbegründungen lesen, um die Auswirkungen eines Urteils zu verstehen.

    Zitat

    Vertrag ist Vertrag und diesen habe ich unterschrieben. Leider.


    Das würde man sich als Vermieter sicher wünschen, aber dem ist leider nicht so.

  • Ich habe es auch so verstanden, dass nicht zu einem Termin vor dem 01.10. gekündigt werden kann, aber nicht so, dass erst ab dem 01.10 gekündigt werden kann, ich glaube nicht, dass die normalerweise 3-monatige Kündigungsfrist hier quasi aufgestockt wird, da das Mietverhältnis ja zum Zeitpunkt der Kündigung noch weiter besteht.

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