Hallo!
Ich habe etwa in der Mitte der Renovierungsarbeiten beim Auszug aus meiner Mietswohnung gemerkt, dass die Klausel "beim Auszug ist deckend weiss zu streichen" im Mietvertrag steht. Da diese Klausel ungültig ist und ich somit keine Renovierung durchführen muss, würde ich gerne wissen ob ich mir die geleistete Arbeitszeit und den Materialaufwand von meinem Vermieter ersetzen lassen kann. Gibt es da nicht den "§ 818 Abs. 2 BGB", der mir einen Wertersatz zusichert? Sind halb gestrichene Zimmer ebenfalls anrechenbar?
Vielen Dank für Die Hilfe!