Beiträge von ArcherTrip

    Aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen konnten wir leider nicht früher umziehen. Aber Sie haben Recht, die alte Miete betrug 336 Euro kalt, die neue (ab 01.07) 600 Euro. Ich schätze die Anforderung an "rauchfreie Luft" ist für ein sozialgefördertes Mietshaus etwas hoch gesetzt.

    Was meine eigentliche Forumsfrage angeht, sie hat sich erledigt. Soll mein Vermieter mit dem Anstrich glücklich werden :)

    Normalerweise würde ich auf solche Kleinigkeiten wie diesem Streichen eh nicht bestehen, aber unser Vermieter hat sich 10 Jahre um rein gar nichts gekümmert. Wir leben mit einem grossflächig abgeklebten Lichtschalter (fehlerhaft isolierte Kabelröhre), die Nachtruhe war ihm Jahre lang völlig egal und auf die Bitte einen Baufehler beseitigen zu lassen bekamen wir die Antwort "Kürzen Sie ruhig die Miete, wir haben genug Anwälte". Das ist die Art von Vermieter, mit dem wir es zu tun hatten.

    Hallo!

    Ich habe etwa in der Mitte der Renovierungsarbeiten beim Auszug aus meiner Mietswohnung gemerkt, dass die Klausel "beim Auszug ist deckend weiss zu streichen" im Mietvertrag steht. Da diese Klausel ungültig ist und ich somit keine Renovierung durchführen muss, würde ich gerne wissen ob ich mir die geleistete Arbeitszeit und den Materialaufwand von meinem Vermieter ersetzen lassen kann. Gibt es da nicht den "§ 818 Abs. 2 BGB", der mir einen Wertersatz zusichert? Sind halb gestrichene Zimmer ebenfalls anrechenbar?

    Vielen Dank für Die Hilfe!

    Danke für die Antwort. Wir haben die Miete für Juni und Juli auch nur aus dem Grund bisher nicht gezahlt, weil die Verrechnung mit der Kaution abgesegnet war (leider nur telefonisch). Selbst in dem Schreiben vom 15.07. wird uns eingeräumt nur die Miete für Juli zu überweisen. Und die erste
    Mahnung für beide Monatsmieten habe ich gestern erst erhalten. Da ist es doch nicht notwendig sofort zusätzlich einen Anwalt zu beauftragen, oder sehe ich das falsch?

    Hallo!

    Meine Mutter und ich haben unsere Mietwohnung zum 31.07 diesen Jahres gekündigt. Wir haben uns im Mai telefonisch mit der Hausverwaltung geeinigt, die beiden letzten Monatsmieten mit der Kaution zu verrechnen. Am 15.07. bekamen wir nun einen Brief, dass die Miete für Juli nicht verechnet wird, da noch zwei Nebenkostenabrechnungen ausstehen. Nach einigem Ärger wegen Besichtigungsterminen bekamen wir nun die Aufforderung sofort beide Mieten zu zahlen; gestern per E-Mail und heute von einem Anwalt inklusive 200 Euro Bearbeitungsgebühren (verschickt an uns beide als "Eheleute"; den Fehler macht die Hausverwaltung seit Jahren). Wir waren von der Abmachung im Mai ausgegangen und haben deswegen auch die Miete für Juni und Juli noch nicht gezahlt. Und in dem Brief vom 15.07. wird diese ja auch gar nicht erwähnt. Wie sieht das rechtlich aus? Kann der Vermieter in so einem Fall Anwaltsgebühren nehmen? Selbst für den noch laufenden Monat?

    Beste Grüsse an alle!

    Hallo und guten Morgen,

    ich wohne mit meiner Mutter zur Miete in einer Wohnung, die wir zum 31.07. gekündigt haben. Die ersten fünf Besichtigungstermine wurden von der Hausverwaltung erst nach 9 Wochen, am 30.06. durchgeführt, offenbar ohne Ergebnis. Nun war ich gezwungen eine einzelne Besichtigung am 21.07. aufgrund von Krankheit abzusagen. Ich schlug vor, weitere Besichtungen nach der Übergabe durchzuführen, da dies aufgrund des Umzugsstresses auch einfacher für beide Seiten wäre. Ich bekam dann einen Brief mit der Festsetzung des Übergabetermins auf den 31.07. um 13 Uhr. Da ich jedoch berufstätig bin, kann ich um 13 Uhr (in arbeite in Münster, wohne in Rheine) keine Übergabe durchführen. Ich schlug alternativ einen Termin am Morgen sowie einen am Abend vor. Daraufhin bekam ich eine E-Mail vom Vermieter, der offenbar ohen Rücksprache Besichtigungstermine am Nachmittag des 31.07. terminiert hatte, die er nun nicht durchführen kann, Er führt nun an, dass ich Schaden bei der Neuvermietung verursacht habe und übergibt die Angelegenheit an seinen Anwalt. Seit dieser E-Mail habe ich ihm bereits zweimal mitgeteilt, dass ich in dringenden Fällen auch Anfang der nächsten Woche noch Besichtigungen zwischendurch durchführen kann. Momentan ist es aus Krankheitsgründen nur sehr schwer möglich. Ich litt zwei Wochen unter einer schweren Magenschleimhautentzündung und hatte am letzten Samstag einen kleinen Unfall während des Umzugs.

    Ich muss dazu sagen, dass wir mit diesem Vermieter bereits reichlich Ärger hatten. Es gibt in unserer Wohnung einen Lichtschalter, aus dessen Kabelröhre grosse Mengen Zigarettenrauch aus der unteren Wohnung strömen (wir haben ihn vor Jahren grossflächig abkleben müssen, um dies zu unterbinden), aber es interessiert ihn nicht. Und das obwohl meine Mutter unter chronischer Bronchitis leidet. Weiterhin ist es in dem Haus sehr oft nachts so laut, dass wir aufwachen oder uns durch das Knallen von Toilettendeckeln hefig erschrecken. Die Nachtruhe interessiert ihn aber auch nicht. Er sagt er wäre dafür nicht verantwortlich. Als wir ihn vor einigen Monaten erneut aufforderten sich um den defekten Lichtschalter zu kümmern, sagte er uns "Kürzen Sie ruhig die Miete, wir haben genug Anwälte". Meine Mutter hat unter den Jahren in dieser Wohnung auch körperlich gelitten. Leider war uns ein Umzug aus finanziellen Gründen vorher nicht möglich. Sie hat Herzrythmusstörungen und ist wegen hohen Blutdrucks bereits in Behandlung. Ihr Arzt hat ihr ausdrücklich gesagt, dass sie sich nicht weiter darüber aufregen darf; weswegen sie auch keine Besichtigung oder Übergabe alleine durchführen kann. Der "Höhepunkt" nach einer heftigen Diskussion mit dem Vermieter war ein Blutdruck von 197 und ein Besuch in der Notfallpraxis.

    Wie sieht die Situation rechtlich aus? Termine für Besichtigungen und die Übergabe müssen doch mit mir abgesprochen werden und können nicht einfach festgesetzt werden, oder? Soll ich ihm alternativ in dieser Woche noch Termine anbieten obwohl es mir nicht so gut geht? Hat er einen Anspruch auf Schadensersatz in irgendeiner Form? Eine Neuvermietung durch Besichtungen in dieser Woche hätten doch für ihn in keinem Fall zu einem Mietvertrag für August geführt, oder? Meine Mutter vermutet, dass er für die Vermietung niemanden gefunden hat und nun versucht uns für den Monat August an die Mietzahlung zu binden.

    Nur eine Frage am Rand: müssen wir nach unseren 10 Jahren Mietzeit beim Auszug die Wände neu streichen oder den "abgewohnten" Teppichboden ersetzen?

    Ich bin für jede Hilfe, Anregung und Kritik dankbar! Ich versuche Rückfragen so schnell wie möglich zu beantworten.

    Beste Grüsse

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