Erstattung von Renovierungskosten

  • Hallo!

    Ich habe etwa in der Mitte der Renovierungsarbeiten beim Auszug aus meiner Mietswohnung gemerkt, dass die Klausel "beim Auszug ist deckend weiss zu streichen" im Mietvertrag steht. Da diese Klausel ungültig ist und ich somit keine Renovierung durchführen muss, würde ich gerne wissen ob ich mir die geleistete Arbeitszeit und den Materialaufwand von meinem Vermieter ersetzen lassen kann. Gibt es da nicht den "§ 818 Abs. 2 BGB", der mir einen Wertersatz zusichert? Sind halb gestrichene Zimmer ebenfalls anrechenbar?

    Vielen Dank für Die Hilfe!


  • Ich habe etwa in der Mitte der Renovierungsarbeiten beim Auszug aus meiner Mietswohnung gemerkt, dass die Klausel "beim Auszug ist deckend weiss zu streichen" im Mietvertrag steht. Da diese Klausel ungültig ist und ich somit keine Renovierung durchführen muss, würde ich gerne wissen ob ich mir die geleistete Arbeitszeit und den Materialaufwand von meinem Vermieter ersetzen lassen kann. Gibt es da nicht den "§ 818 Abs. 2 BGB", der mir einen Wertersatz zusichert? Sind halb gestrichene Zimmer ebenfalls anrechenbar?

    Liebes Schlitzohr,
    Blinder Eifer schadet nur. Wenn Sie erst in der Arbeit die ungültige Regelung entdecken ist das allein Ihr Problem.
    Zu halb gestrichenen Zimmern von mir kein weiterer Kommentar.

  • Normalerweise würde ich auf solche Kleinigkeiten wie diesem Streichen eh nicht bestehen, aber unser Vermieter hat sich 10 Jahre um rein gar nichts gekümmert. Wir leben mit einem grossflächig abgeklebten Lichtschalter (fehlerhaft isolierte Kabelröhre), die Nachtruhe war ihm Jahre lang völlig egal und auf die Bitte einen Baufehler beseitigen zu lassen bekamen wir die Antwort "Kürzen Sie ruhig die Miete, wir haben genug Anwälte". Das ist die Art von Vermieter, mit dem wir es zu tun hatten.

  • Wenn man gezwungen ist durch einen Baufehler (der seit jeher vom Vermieter ignoriert wurde) zehn Jahre mit dem Zigarettengeruch der Nachbarn in der eigenen Wohnung zu leben, ist man eben irgendwann ein wenig sauer auf seinen Vermieter...

  • ....und was haben Sie 10 Jahre lang dagegen unternommen? Offenbar wenig bis nichts! Eine besonders billige Miete könnte eine Ursache dafür sein. Die nächste bessere Wohnung wird bestimmt erheblich teurer werden.

  • Aus finanziellen und gesundheitlichen Gründen konnten wir leider nicht früher umziehen. Aber Sie haben Recht, die alte Miete betrug 336 Euro kalt, die neue (ab 01.07) 600 Euro. Ich schätze die Anforderung an "rauchfreie Luft" ist für ein sozialgefördertes Mietshaus etwas hoch gesetzt.

    Was meine eigentliche Forumsfrage angeht, sie hat sich erledigt. Soll mein Vermieter mit dem Anstrich glücklich werden :)

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