Übertriebene Betriebskostenabrechnung nach 2 Jahren

  • Guten Tag,

    Also laut der Rechnung lief tatsächlich kein Heizkörper durch.
    In den Zimmern die auch noch über alte Fenster verfügen oder viel Kontakt zur Außenwand haben lief die Heizung am meisten.
    Trotzdem ist es in der Wohnung im Sommer wirklich sehr heiß und im Winter sehr kalt.
    Die Mietpartei unter uns (Restaurant) hatte ebenfalls eine Nachzahlung von 12.000€! Diese haben sie jedoch brav bezahlt.
    Warum sich meine Mitbewohner in der vorherigen Zeit dafür nicht interessiert haben ist mir auch ein Rätsel.

    Zu einem Anwalt möchte ich erst, aufgrund der Kosten, erst, wenn ich weiß ob ich überhaupt eine Chance habe.
    Mir ist auch Aufgefallen das im Bad an der Decke und im Angrenzenden Zimmer an der Wand Wasserflecken aufzufinden sind, den Schimmel haben wir selbst "leider" schon entfernt, da wir den Mieter nicht weiter belasten wollten und es für uns kein großer Aufwand war, jung und dumm eben. Lässt sich daraus nicht eventuell ein nicht gedämmtes Dach bzw eine nicht gedämmte Decke zum ungenutzten Dachboden schließen?

    Ebenso ist mir gestern beim Wechseln einer Lampe aufgefallen das es in den Löchern der Abgehängten Trockenbau-decke ziemlich stark zieht.

  • Hallo,

    was bei den vielen Kommentaren wie,
    "die Nebenkostenabrechnung ist verjährt"
    "Verwaltungskosten sind nicht umlagefähig"
    "Es muss dieses und jenes Verbrauchsabhängig berechnet werden"
    "Bei mietvertraglichen Vereinbarungen, die zu Eurem Nachteil sind, greifen automatisch die Bestimmungen des BGB. Einen Nachteil habt Ihr also nicht dadurch. "

    vergessen wird, ist dass es sich um einen Gerwerbemietvertrag handelt. Dort gelten die Grundsätze für Wohnraummietverträge nicht.

    Für dich wäre es zuerst wichtig, dass du nachweisen kannst, dass dir die Räumlichkeiten zu Wohnzwecken überlassen wurden. Denn nur weil du Gewerberaum zweckentfremdest, ist es noch lange kein Wohnraum. Solltest du nicht klar darlegen können, dass der Vermieter von Anfang an wußte, dass ihr dort gar keine Gewerbe treiben, sondern ausschließlich wohnen wolltet, wird es sicher sehr schwer die Rechte für ein Wohnraummietverhältnis einzufordern. Der Vermieter ist sicher nicht verpflichtet zu prüfen, ob jemand, der Gewerberäume anmietet dort auch wirklich arbeitet. Ihr scheint ja die Einzigen zu sein, die dort wohnen. So gesehen ist es sogar eine riskante Sache. Wenn du du Wohnraum einforderst und verlierst, kann er dich gleich ohne Probleme vor die Tür setzen.

    Ich verstehe nicht, wie man nicht merken kann, ob es ein Gewerbe- oder ein Wohnraummietvertrag ist. Steht doch im Allgemeinen groß drüber.

    Wohin deine Annahme, dass das Dach nicht gedämmt ist, und dass es über der abgehängten Decke zieht, führen soll, weiss ich nicht. Hier gilt der Grundsatz gemietet, wie besehen.

    Gruss
    H H

    Dies ist meine Meinung und keine Rechtsberatung

  • Auch laut Mieterschutzbund, greifen in so einem Falle die Gesetze des BGB.
    Falls ich mich nicht verlesen haben sollte, steht hier auch, das eine Erhöhung der Betriebskosten nur auf Grund der Abrechnung des vorherigen Jahres stattfinden darf, er greift hierzu jedoch auf die verjährte Rechnung zurück, das er die Nachzahlung nicht bekommen wird, hat er anscheinend schon akzeptiert. Quelle: BGB - Einzelnorm

    Ich war damals beim Einzug nicht dabei, außerdem ging das ganze über einen Markler, dem sehr wohl bewusst war das es sich um eine Wohngemeinschaft handelt. Ich frage mich trotzdem auch, warum niemand das bemerkt hat.
    Im Vertrag ist das Feld für die Beschreibung des Gewerbes frei gelassen, da wurde nichts eingetragen.
    Das wir hier nur Wohnen ist unserem Vermieter sehr wohl bekannt.

    Ja, aber eine Dämmung auf dem Leerstehenden Dachboden der nicht betreten werden darf sowie Zug an der Decke erkennt man wohl nicht beim einfachen anSEHEN einer Wohnung auf Anhieb.

    Außerdem habe ich gerade noch ein Gerichtsurteil gefunden:'
    Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb 12 Monaten nach Ablauf des 12monatigen Abrechnungszeitraumes dem Mieter eine formal korrekte Abrechnung zu übergeben. Macht er das nicht, darf der Mieter nach Setzung einer Frist (4 Wochen) bei Verzug für die Zukunft das Zurückbehaltungsrecht über die monatlichen Vorauszahlungen ausüben. Nach erfolgter Abrechnung muss er allerdings diesen Zurückbehalt nachzahlen. Nachforderungen sind dann nicht mehr zu erfüllen, wohl aber besteht Anspruch auf Guthaben. Siehe auch BGH WuM 2006, 383; WuM 84, 128


    Haben wir nun auch Guthaben?

  • Hallo,

    wenn du beweisen kannst, dass der Vermieter wußte, dass ihr dort wohnen werdet, dann ist ja alles klar. Aber es reicht nicht zu behaupten, der Makler hätte es gewußt. Der Vermieter muss es beweisbar gewußt haben. Wenn der sich jetzt doof stellt und sagt, er ging von einem Gewerbe aus und hat auch einen Gewerbemietvertrag gemacht, dann ist das alles nicht so einfach.

    Du kannst es drehen und wenden, wie du willst. Es kommt auf die Art des Mietvertrages an. Bei Gewerbe mußt ihr zahlen, bei Wohnen nicht.

    Aber mir wird es jetzt zu müßig. Ich will und muss ja hier niemanden überzeugen. Behaupte weiterhin, alle hätten gewußt, dass es ein Wohnmietverhältnis ist, zahle nicht und lass dich ggf verklagen. Wenn du gewinnst gut, wenn du verlierst, dann wird es noch teurer und ihr fliegt wahrscheinlich raus.

    Gruss
    H H

    P.S. ein Guthaben habt ihr offensichtlich nicht. Sonnst wäre wohl kaum eine Nachzahlung von 3200 Euro fällig!

  • Hallo,

    wenn du beweisen kannst, dass der Vermieter wußte, dass ihr dort wohnen werdet, dann ist ja alles klar. Aber es reicht nicht zu behaupten, der Makler hätte es gewußt. Der Vermieter muss es beweisbar gewußt haben. Wenn der sich jetzt doof stellt und sagt, er ging von einem Gewerbe aus und hat auch einen Gewerbemietvertrag gemacht, dann ist das alles nicht so einfach.

    Das Nachzuweisen wird glaub ich nicht so einfach, außer es reicht das auf diversen Rechnungen "WG ......" steht.
    Auch auf den Schildern unserer Parkplätze steht "Wohngemeinschaft....."
    "Zeugen" werden in diesem Fall wahrscheinlich nicht helfen.


    Aber mir wird es jetzt zu müßig. Ich will und muss ja hier niemanden überzeugen. Behaupte weiterhin, alle hätten gewußt, dass es ein Wohnmietverhältnis ist, zahle nicht und lass dich ggf verklagen. Wenn du gewinnst gut, wenn du verlierst, dann wird es noch teurer und ihr fliegt wahrscheinlich raus.

    Ausziehen werden wir so oder so und die Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung für ein Monat zu verweigern, da wir uns Rat einholen wollen, führt doch nicht gleich dazu Verklagt zu werden, sondern erstmal zu einer Mahnung. Oder Täusche ich mich da?

    Einmal editiert, zuletzt von LoveLetMeGo (22. Juli 2015 um 09:19)

  • Ausziehen werden wir so oder so und die Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung für ein Monat zu verweigern, da wir uns Rat einholen wollen, führt doch nicht gleich dazu Verklagt zu werden, sondern erstmal zu einer Mahnung. Oder Täusche ich mich da?


    Theoretisch könnte der Vermieter sofort klagen. Es wird aber im Allgemeinen nicht gemacht.

    Ich finde aber die Schilder uns Anschreiben mit "WG" sprechen durchaus für euch. Aber ich muss ja hier nicht entscheiden, dass müßte ein Richter, wenn es zur Klage kommt.

    Gruss
    H H

  • Das Geld holt er sich, ja dann ggf. sowieso noch, ob er es sich im voraus oder per Nachzahlung holt, ist ja auch schon egal.
    Dann werde ich die Schilder noch Fotografieren, bevor diese aufgrund der gekündigten Parkplätze verschwinden.

    Ich danke vielmals für deinen Rat, hat mir wirklich sehr geholfen!

    Gruß

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