Beiträge von LoveLetMeGo

    Hallo,

    wenn du beweisen kannst, dass der Vermieter wußte, dass ihr dort wohnen werdet, dann ist ja alles klar. Aber es reicht nicht zu behaupten, der Makler hätte es gewußt. Der Vermieter muss es beweisbar gewußt haben. Wenn der sich jetzt doof stellt und sagt, er ging von einem Gewerbe aus und hat auch einen Gewerbemietvertrag gemacht, dann ist das alles nicht so einfach.

    Das Nachzuweisen wird glaub ich nicht so einfach, außer es reicht das auf diversen Rechnungen "WG ......" steht.
    Auch auf den Schildern unserer Parkplätze steht "Wohngemeinschaft....."
    "Zeugen" werden in diesem Fall wahrscheinlich nicht helfen.


    Aber mir wird es jetzt zu müßig. Ich will und muss ja hier niemanden überzeugen. Behaupte weiterhin, alle hätten gewußt, dass es ein Wohnmietverhältnis ist, zahle nicht und lass dich ggf verklagen. Wenn du gewinnst gut, wenn du verlierst, dann wird es noch teurer und ihr fliegt wahrscheinlich raus.

    Ausziehen werden wir so oder so und die Erhöhung der Nebenkostenvorrauszahlung für ein Monat zu verweigern, da wir uns Rat einholen wollen, führt doch nicht gleich dazu Verklagt zu werden, sondern erstmal zu einer Mahnung. Oder Täusche ich mich da?

    Auch laut Mieterschutzbund, greifen in so einem Falle die Gesetze des BGB.
    Falls ich mich nicht verlesen haben sollte, steht hier auch, das eine Erhöhung der Betriebskosten nur auf Grund der Abrechnung des vorherigen Jahres stattfinden darf, er greift hierzu jedoch auf die verjährte Rechnung zurück, das er die Nachzahlung nicht bekommen wird, hat er anscheinend schon akzeptiert. Quelle: BGB - Einzelnorm

    Ich war damals beim Einzug nicht dabei, außerdem ging das ganze über einen Markler, dem sehr wohl bewusst war das es sich um eine Wohngemeinschaft handelt. Ich frage mich trotzdem auch, warum niemand das bemerkt hat.
    Im Vertrag ist das Feld für die Beschreibung des Gewerbes frei gelassen, da wurde nichts eingetragen.
    Das wir hier nur Wohnen ist unserem Vermieter sehr wohl bekannt.

    Ja, aber eine Dämmung auf dem Leerstehenden Dachboden der nicht betreten werden darf sowie Zug an der Decke erkennt man wohl nicht beim einfachen anSEHEN einer Wohnung auf Anhieb.

    Außerdem habe ich gerade noch ein Gerichtsurteil gefunden:'
    Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb 12 Monaten nach Ablauf des 12monatigen Abrechnungszeitraumes dem Mieter eine formal korrekte Abrechnung zu übergeben. Macht er das nicht, darf der Mieter nach Setzung einer Frist (4 Wochen) bei Verzug für die Zukunft das Zurückbehaltungsrecht über die monatlichen Vorauszahlungen ausüben. Nach erfolgter Abrechnung muss er allerdings diesen Zurückbehalt nachzahlen. Nachforderungen sind dann nicht mehr zu erfüllen, wohl aber besteht Anspruch auf Guthaben. Siehe auch BGH WuM 2006, 383; WuM 84, 128


    Haben wir nun auch Guthaben?

    Guten Tag,

    Also laut der Rechnung lief tatsächlich kein Heizkörper durch.
    In den Zimmern die auch noch über alte Fenster verfügen oder viel Kontakt zur Außenwand haben lief die Heizung am meisten.
    Trotzdem ist es in der Wohnung im Sommer wirklich sehr heiß und im Winter sehr kalt.
    Die Mietpartei unter uns (Restaurant) hatte ebenfalls eine Nachzahlung von 12.000€! Diese haben sie jedoch brav bezahlt.
    Warum sich meine Mitbewohner in der vorherigen Zeit dafür nicht interessiert haben ist mir auch ein Rätsel.

    Zu einem Anwalt möchte ich erst, aufgrund der Kosten, erst, wenn ich weiß ob ich überhaupt eine Chance habe.
    Mir ist auch Aufgefallen das im Bad an der Decke und im Angrenzenden Zimmer an der Wand Wasserflecken aufzufinden sind, den Schimmel haben wir selbst "leider" schon entfernt, da wir den Mieter nicht weiter belasten wollten und es für uns kein großer Aufwand war, jung und dumm eben. Lässt sich daraus nicht eventuell ein nicht gedämmtes Dach bzw eine nicht gedämmte Decke zum ungenutzten Dachboden schließen?

    Ebenso ist mir gestern beim Wechseln einer Lampe aufgefallen das es in den Löchern der Abgehängten Trockenbau-decke ziemlich stark zieht.

    Wer weiß was alles mit auf unsere Zähler läuft. Aber dies nachzuweisen wird wohl schwierig.
    Angeblich lief das ganze Jahr ein Heizkörper durch, der aber eigentlich nie genutzt wird, weil er viel zu groß ist.
    Sind diese Heizungszähler eigentlich genau? ich weiß nicht wie man diese nennt, eben solche die vorne an jedem Heizkörper sind oder kann es sein das diese auch bei erhöhter Umgebungstemperatur mit laufen?

    Gewohnt wird dort zu dritt, eine Zeit lang waren es auch 4 Personen.

    Krass finde ich auch, das die Kosten sich, ohne Heizung und Wasser, schon auf 1879,35€ belaufen. Ich habe noch nie von derartigen Kosten bei einer Mietswohnung gehört.

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    Hier die Abrechnung der Heizkosten.

    Hallo,

    Danke für eure Antworten.
    Ich habe mir die Erhöhung noch einmal angesehen, hier wurde nicht die Miete, sondern die Nebenkosten-vorrauszahlung erhöht, was ja leider erlaubt ist.
    Vorausgezahlt wurden laut Mietvertrag Monatlich 320€ für Nebenkosten, Heizkosten,Strom.
    Mit der Erhöhung wären es Satte 630€. Mir kommt das alles Spanisch vor.
    Behauptet wurde das wir wohl eine Heizung hätten laufen lassen, das ganze Jahr über.
    Erstens ist es in der Wohnung sowieso unglaublich warm, zweitens laufen die Heizungen im Sommer nicht mal.

    Laut einem Schreiben wurde die Heizung Ende letzten Jahres abgelesen, die Heizkosten von 2013 ende 2014 ablesen? Das funktioniert doch nicht.
    Laut der Abrechnung Zahlen wir, wegen einer Mietswohnung, für ein Komplettes, riesiges Gelände, mit einem Supermarkt, einigen Restaurants und Co, einige Kosten anteilig mit. Sollten die Gewerbe nicht gesondert von der Mietswohnung laufen? Das Restaurant zum Beispiel hohe Kosten verursacht ist mir klar, sollte aber doch einen normalen Mieter nichts angehen oder?

    Es handelt sich übrigens tatsächlich um Fernwärme.

    Ich hänge mal die Kostenabrechnung und die Erhöhung an.


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    Viele Grüße

    Hallo,
    Dachte mir das ich bei euch bestimmt gute Ratschläge bekommen kann.
    Ich fasse mal möglichst kurz zusammen:

    Ich wohne in einer WG mit ca. 110m².
    Vor 3 Monaten haben wir eine Nachzahlung (betrifft mich zwar nicht aber trotzdem) erhalten,
    über satte 3700€ aus dem Jahr 2013. Obwohl weder übertrieben geheizt noch viel Wasser verbraucht wurde. In der Bude ist es sowieso immer übertrieben warm.
    Als wir uns beim Mieterschutzbund informiert hatten, kam dabei heraus das die Zahlung hinfällig sei, verjährt. Als wir dies dem Vermieter bei einem Gespräch erwähnten Droht er uns mit Rausschmiss.
    Am selben Tag noch wurden uns die 3 Parkplätze die wir angemietet hatten gekündigt, ein Paar Tage später kam eine Mieterhöhung um 300€ rein Auch die Fahrräder die 4 Jahre im Flur standen (niemand sonst geht dort durch außer wir..) stören ihn urplötzlich. Ausziehen möchte ich dort nicht, 300€ mehr im Monat sind total weit her geholt und stehen in keinem Verhältniss, die Nachzahlung von 3700€ sowieso nicht, damit beheizt man ja mehrere Häuser, außerdem sind das ja weit über 3 Monatsmieten, das kann doch gar nicht sein.
    Mir ist auch aufgefallen, das kein Stromzähler zu finden ist. Unter uns befindet sich ein Restaurant, wenn dort im Gang das licht eingemacht wird, geht bei uns im Flur IN der Wohnung, ebenfalls das Licht an, da ist doch gewaltig der Wurm drin meiner Meinung nach.

    Außerdem kam heraus das wir einen Gewerblichen Mietvertrag bekommen haben, aber seit mehr als 4 Jahren wird dort ganz normal gewohnt.

    Jetzt frage ich mich, was der Vermieter von den oben genannten Dingen darf und was nicht.

    Freue mich auf eure Antworten.

    Liebe Grüße

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