Hallo. ich bewohne seit ca. 30 Jahren eine Wohnung, die ich damals zusammen mit einem Partner gemeinsam bezogen habe. Der Mietvertrag wurde auf beide Namen ausgestellt. vor ca. 25 Jahren (+-3Jahren) ist der Partner ausgezogen und seit dem habe ich alle Kosten der Wohnung alleine gestemmt. Den Partner habe ich ich aus den Augen verloren, wusste noch nicht mal, wo dieser lebt.
Ich bin noch Mieter der Wohnung und habe aus finanziellen Gründen einen Untermieter. Nun meldete sich der Partner und erhebt (wohl gemerkt nach weit mehr als 20 Jahren) Ansprüche auf die Wohnung, weil ein Angehöriger dort wohnen soll.
Meine Fragen: Wie verhält es sich mit dem Anspruch an die Wohnung nach so vielen Jahren ohne Zahlung eines Euros/Mark)? Ist es mir zuzumuten, den Angehörigen in der (derzeit vollständig bewohnten) Wohnung aufzunehmen?
Gibt es eventuell Verwirkungen, nachdem der Anspruch auf die Wohnung nicht mehr wirksam ist?
Ich danke schon einmal für die Unterstützung.
Gruß
K.