Beiträge von JoSchu67

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    Es ist halt die Frage, ob Ihr gegen die Kündigung an sich vorgehen wollt, oder nur gegen die Fristen. Bei ersterem habt ihr mittelfristig keine Chance.

    Also das wir ausziehen ist für uns geklärt, uns geht es um die Fristen. In 3 Monaten eine Wohnung/Haus zu finden und umzuziehen scheint sehr sportlich bzw. utopisch für den Tübinger Raum.

    Ok, dass das Kündigungsschreiben Formfehler hat, haben wir auch schon bemerkt.
    Als Küdigungsgrund steht nur 'Eigenbedarf', aber nicht warum und für welche Person er die Wohnung benötigt.
    Allerdings wollen wir dem Vermieter jetzt erstmal klar machen, dass er mit 9 Monaten planen muss und nicht mit 3 Monaten.
    Zur Zeit ist das Verhältnis zum Vermieter noch in Ordnung und wir wollen es nicht unnötig aufheizen (Vermieter wohnt im selben Haus).

    Hallo,

    nach fast 20 Jahren Miete wurde uns letzte Woche durch den Vermieter gekündigt.
    Erst nur mündlich und gestern (6.7.) übergab er uns die Kündigung schriftlich (mit Datum vom 3.7.).
    Wir hatten ihm schon beim ersten Gespräch mtigeteilt, dass wir von einer längeren Kündigungsfrist ausgehen
    Laut §573c BGB, beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter ja 9 Monate (http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html)

    Jetzt sind wir aber doch unsicher, da in unsrem Mietvertrag vom 5. September 1995 folgendes steht:

    "
    Das Mietverhältnis beginnt am 1. Oktober 1995, es läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien unter Angaben des Kündigungsgrundes mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
    "

    Was ist nun bindend?

    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Joe

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