Frist für Nebenkostenabrechnung

  • Hallo,

    ich bin am 31.03.2009 aus meiner Wohnung ausgezogen. Heute ist die Nebenkostenabrechnung gekommen. Kann es sein das die Frist nur 12 Monate beträgt und mein Vermieter diese bis zum 31.03.2010hätte schicken müssen?
    Oder hängt dies vom Ablesezyklus der Hausverwaltung ab? (war immer von Dez. bis Dez)???

    Schonmal Danke für eure Antworten

    Gruß
    Jens

  • Das hat mit der Hausverwaltung nichts zu tun, entscheidend ist der Abrechnungszeitraum. Und innerhalb eines Jahres nach dem Ende dieses Zeitraums muss bei Ihnen die Abrechnung aus 2009 vorliegen.

    Und das dürfte wohl gerade zutreffen.

  • Das hat mit der Hausverwaltung nichts zu tun, entscheidend ist der Abrechnungszeitraum. Und innerhalb eines Jahres nach dem Ende dieses Zeitraums muss bei Ihnen die Abrechnung aus 2009 vorliegen.

    Und das dürfte wohl gerade zutreffen.

    Abrechnungszeitraum? Wäre der Abrechnungszeitraum in meinem Fall vom 31.12.2008 bis 31.03.2009?
    Oder versteht man unter dem Abrechnungszeitraum vom 31.12.2008 bis 31.13.2009???

    :confused:

    Gruß
    Jens


  • Ablesezyklus der Hausverwaltung ab? (war immer von Dez. bis Dez)???

    Abrechnungszeitraum? Wäre der Abrechnungszeitraum in meinem Fall vom 31.12.2008 bis 31.03.2009?
    Oder versteht man unter dem Abrechnungszeitraum vom 31.12.2008 bis 31.13.2009???


    Hallo Jens, was schreibst Du denn da so zusammen? Was hältst Du denn von: 01.01.-31.12. ???

  • (war immer von Dez. bis Dez)???

    Schonmal Danke für eure Antworten

    Gruß
    Jens

    Ein Abrechnungszeitraum muss immer 12 Monate betragen. Das kann, aber muss nicht unbedingt das Kalenderjahr sein. Und jetzt schauen Sie mal, was Sie da geschrieben haben, das sind doch nicht 12 Monate, oder wissen Sie nicht, wie man das darstellt?

    Was hält Sie denn davon ab, auf die Abrechnung zu schauen. Dort müsste der Abrechnungszeitraum vermerkt sein, denn der ist jedes Jahr gleich und hat mit Ihrer Mietzeit nichts zu tun.

  • Oh ja, es ist schwer den Abrechnungszeitraum und den Nutzungszeitraum zu unterscheiden.

    Abrechnungszeitraum:
    Dies ist der Zeitraum, für den die Abrechnung erstellt wurde. Dieser Zeitraum umfasst grundsätzlich 12 Monate.

    Nutzungszeitraum:
    Dies ist der Zeitraum, an dem der Mieter an der Abrechnung beteiligt ist. Wird in manchen Abrechnungen auch als 'Ihr Abrechnungszeitraum' betitelt.

    Beide Zeiträume sollten in einer ordentlichen Abrechnung angegeben sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!