Nebenkosten Fortzahlung nach Übergabe der Wohnung?

  • Hallo,
    Wir haben heute unsere fristgerecht gekündigte Wohnung übergeben. Unser nunmehr ehemaliger Vermieter möchte nun, dass wir noch zwei Monate Nebenkosten überweisen und uns erst dann die Bürgschaft zurückgeben. Wir würden dann nach Ende des Jahres evtl zuviel bezahlte NK zurück bekommen. Was ist das denn für eine Praxis...das kann doch nicht rechtens sein. Hat jemand von Euch ein paar schlagende Argumente, die wir schriftlich verwenden können? Danke...

  • Zitat

    Hat jemand von Euch ein paar schlagende Argumente, die wir schriftlich verwenden können?

    Ein Argument reicht. Miete und Nebenkosten sind bis Vertragende zu zahlen, nicht länger.

    Oder anders rum, der Vermieter soll rechtliche Argumente nennen wonach er zu dieser Forderung berechtigt ist.:o

  • Ja, aber der Vertrag wurde fristgerecht gekündigt...Formal ist der 1.7. das Ende...wir sollen eben dann noch 2 Monate die NK bezahlen...Da schon Nachmieter da sind, kassiert der Vermieter jetzt 2 mal NK? Also da schaltet mein Verständnis ab. Willst Du jetzt damit sagen, dass es richtig ist, was er da vor hat?

  • Ja, aber der Vertrag wurde fristgerecht gekündigt...Formal ist der 1.7. das Ende...wir sollen eben dann noch 2 Monate die NK bezahlen...Da schon Nachmieter da sind, kassiert der Vermieter jetzt 2 mal NK? Also da schaltet mein Verständnis ab. Willst Du jetzt damit sagen, dass es richtig ist, was er da vor hat?

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, die Wohnung ist wirksam zum 30.06. gekündigt oder nur 2 Monate vor Vertragsende übergeben wurden?

  • Ja, genau...Vertragsgerecht gekündigt um 30.06. Die Übergabe war heute vereinbart, da wir in der nächsten Woche keine Zeit haben, Schlüssel übergeben...Übergabeprotokoll kommt noch per Mail...

  • Ich präzisiere, wenn die Mietsache zum Ende der Kündigungsfrist zurückgegeben wird, hat der Vermieter kein Recht mehr Miete oder Nebenkosten zu verlangen.

    Nun zufrieden Kolinum:confused:;)

  • Die Übergabe war heute vereinbart, da wir in der nächsten Woche keine Zeit haben, Schlüssel übergeben... Übergabeprotokoll kommt noch per Mail...


    Das ist schlecht. ÜPs werden i.d.R. zweifach ausgefertigt...:eek:

  • Da bin ich nochmal. In einer Mail stand wörtlich: Zur Freigabe der Mietbürgschaft möchte ich sie bitten 400€ auf das Mietkonto als Sicherheitseinbehalt für die ausstehenden Hausabrechnungen 2014 und 2015 zu überweisen.
    Anbei das Protokoll, in dem alles okay ist.
    Dann finde ich das hier im Internet:
    Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb kann der Vermieter einen angemessenen Teil(!) der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (BGH, VIII ZR 71/05, 18. Januar 2006).
    Somit muss ich wohl doch das Geld überweisen, wenn ich meine Bürgschaft wieder haben möchte, oder? Expertenwissen scheint hier gefragt. Die Wohnung habe ich 8 Monate bewohnt!
    Danke...

  • Da bin ich nochmal. In einer Mail stand wörtlich: Zur Freigabe der Mietbürgschaft möchte ich sie bitten 400€ auf das Mietkonto als Sicherheitseinbehalt für die ausstehenden Hausabrechnungen 2014 und 2015 zu überweisen.
    Anbei das Protokoll, in dem alles okay ist.
    Dann finde ich das hier im Internet:
    Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb kann der Vermieter einen angemessenen Teil(!) der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (BGH, VIII ZR 71/05, 18. Januar 2006).
    Somit muss ich wohl doch das Geld überweisen, wenn ich meine Bürgschaft wieder haben möchte, oder? Expertenwissen scheint hier gefragt. Die Wohnung habe ich 8 Monate bewohnt!
    Danke...

    Das läßt Die Sache in einem ganz anderen Licht erscheinen.

    Was genau heißt in Deinem Fall eigentlich Mietbürgschaft?

    Eine Bürgschaft bekommt man doch nicht zurück.

    Oder hast Du bzw. der Vermieter ein Kautionssparbuch angelegt?

  • Ich meine die zwei Monate Mietsicherheit, Kaution, Bürgschaft. Verzeih, wenn ich den richtigen Begriff nicht benenne. Ich habe diese von der Bank erhalten, jedoch kein Sparbuch. Im Fachjargon heißt es wohl Avalkredit was ich da in der alten Whg. habe und was es gilt wieder zu bekommen. Dieses bekomme ich nach Angaben des Vermieters aber erst nach Überweisung des Betrages von 400 Euro, wie oben geschrieben.

  • Ich meine die zwei Monate Mietsicherheit, Kaution, Bürgschaft. Verzeih, wenn ich den richtigen Begriff nicht benenne. Ich habe diese von der Bank erhalten, jedoch kein Sparbuch. Im Fachjargon heißt es wohl Avalkredit was ich da in der alten Whg. habe und was es gilt wieder zu bekommen. Dieses bekomme ich nach Angaben des Vermieters aber erst nach Überweisung des Betrages von 400 Euro, wie oben geschrieben.

    Nun ja, wenn der Vermieter noch Ansprüche hat für die die Kaution zu verwenden wäre, kann er die Auszahlung von einer "Auffüllung" abhängig machen.

    Er könnte nämlich genau so gut die gesamte Kaution erst mal bis zu 6 Monate einbehalten bzw. die Freigabe hinauszögern um zu prüfen welche Ansprüche er noch hat.

    Also handelt es sich nicht um eine Fortzahlung von Nebenkosten, wie Du in der Überschrift schreibst, sondern um eine "Auffüllung" des Kautionskontos.

  • Hallo Patinkin,

    da hast du ja einen völlig einfachen Sachverhalt völlig verdreht dargestellt. Dein Vermieter will dir die komplette Kaution zurückgeben, weil sie scheinbar nicht teilbat ist und möchte eine Sicherheit für evtl. BK-Nachforderungen haben. Allse völlig normal und rechtens.

    Du kannst ja auch die Variante wählen, dass er die Kaution behält, bis alles abgerechnet ist.

    Gruss
    H H

  • Oh je...naja, wenn das für mich so einfach wäre, hätte ich sicher nicht gefragt. Tut mir leid, ich beschäftige mich regelhaft mit anderen Dingen, die ihre Komplexität in einer anderen Richtung aufweisen und ich kann die Experten hier verstehen. Mir ist das so noch nie untergekommen. Und es ist sicherlich mein zehnter Wohnungswechsel. Also ich überweise dem Herren jetzt sein Geld, da er davon ausgeht, dass noch Forderungen entstehen aus der noch nicht abgeschlossenen Nebenkostenabrechnung und ich bekomme meine Kauftion zurück...also: Dank an all die, die mir hier erklären, dass doch alles so einfach ist...einen guten Sonntag

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