Beiträge von Patinkin

    Oh je...naja, wenn das für mich so einfach wäre, hätte ich sicher nicht gefragt. Tut mir leid, ich beschäftige mich regelhaft mit anderen Dingen, die ihre Komplexität in einer anderen Richtung aufweisen und ich kann die Experten hier verstehen. Mir ist das so noch nie untergekommen. Und es ist sicherlich mein zehnter Wohnungswechsel. Also ich überweise dem Herren jetzt sein Geld, da er davon ausgeht, dass noch Forderungen entstehen aus der noch nicht abgeschlossenen Nebenkostenabrechnung und ich bekomme meine Kauftion zurück...also: Dank an all die, die mir hier erklären, dass doch alles so einfach ist...einen guten Sonntag

    Ich meine die zwei Monate Mietsicherheit, Kaution, Bürgschaft. Verzeih, wenn ich den richtigen Begriff nicht benenne. Ich habe diese von der Bank erhalten, jedoch kein Sparbuch. Im Fachjargon heißt es wohl Avalkredit was ich da in der alten Whg. habe und was es gilt wieder zu bekommen. Dieses bekomme ich nach Angaben des Vermieters aber erst nach Überweisung des Betrages von 400 Euro, wie oben geschrieben.

    Da bin ich nochmal. In einer Mail stand wörtlich: Zur Freigabe der Mietbürgschaft möchte ich sie bitten 400€ auf das Mietkonto als Sicherheitseinbehalt für die ausstehenden Hausabrechnungen 2014 und 2015 zu überweisen.
    Anbei das Protokoll, in dem alles okay ist.
    Dann finde ich das hier im Internet:
    Mietkaution sichert auch noch nicht fällige Ansprüche, die sich aus dem Mietverhältnis und seiner Abwicklung ergeben, und erstreckt sich damit auf Nachforderungen aus einer nach Beendigung des Mietverhältnisses noch vorzunehmenden Abrechnung der vom Mieter zu tragenden Betriebskosten. Deshalb kann der Vermieter einen angemessenen Teil(!) der Mietkaution bis zum Ablauf der ihm zustehenden Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (BGH, VIII ZR 71/05, 18. Januar 2006).
    Somit muss ich wohl doch das Geld überweisen, wenn ich meine Bürgschaft wieder haben möchte, oder? Expertenwissen scheint hier gefragt. Die Wohnung habe ich 8 Monate bewohnt!
    Danke...

    Hallo,
    Wir haben heute unsere fristgerecht gekündigte Wohnung übergeben. Unser nunmehr ehemaliger Vermieter möchte nun, dass wir noch zwei Monate Nebenkosten überweisen und uns erst dann die Bürgschaft zurückgeben. Wir würden dann nach Ende des Jahres evtl zuviel bezahlte NK zurück bekommen. Was ist das denn für eine Praxis...das kann doch nicht rechtens sein. Hat jemand von Euch ein paar schlagende Argumente, die wir schriftlich verwenden können? Danke...

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