Hallo!
Ich hoffe wie viele auf Hilfe und Tipps in rechtlicher Unklarheit. Bei mir ist kurz folgendes Problem:
In einer 3er WG (1 Mieter ist Haupt- 2 Mieter sind Untermieter) wird einem Untermieter schriftlich gekündigt. Der Untermieter unterschreibt.
Kann eine unterschriebene Kündigung für unwirksam erklärt werden, wenn die Kündigung nur an einen Untermieter adressiert ist und nur von dem Hauptmieter und dem Untermieter unterschrieben wurde? (Weiß nicht was, wenn überhaupt, dabei noch von Bedeutung ist; im Mietvertrag steht z. B., dass "wenn nur ein Mieter das Mietverhältnis beendet, die anderen Mieter um einen Nachmieter kümmern dürfen")
Freundliche Grüße, Jaschon