Hallo, ich hab noch die Einschätzung von einem Anwalt bekommen, der meinte dass die Kündigung ordentlich sei
Beiträge von Jaschon
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Okay, ich bin euch sehr dankbar für eure Ratschläge!
Zum § 573a BGB noch eine Frage; heißt das, dass der Hauptmieter einem Untermieter ohne Grund, mit einer Frist von 6 Monaten, kündigen kann?
Und; was ist wenn im (scheinbar unwirksamen) Kündigungsschreiben steht: "Ich widerspreche einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses nach § 574a BGB?
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anitari, Danke! Ich denke aber, dass ein Widerspruchsschreiben Sicherheit geben würde
Und Danke Berny!
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Und nochmals vielen Dank anitari!
Grund der Kündigung war das "Verhalten, das sich trotz abmahnender Gespräche nicht verbesserte"
Dann ist wohl nur noch ein Einspruch nach §574a BGB möglich (auch wenn die Mietkündigung unterschrieben wurde)?
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Ja so ist das. Danke für deine Antworten!
Da also die Kündigung läuft, interessiert mich noch, welche Rechte (oder wahrscheinlich eher Möglichkeiten) der gekündigte Mieter hat, um seine aufgewendeten Kosten (für den Umzug) und seine Kosten und Zeit in die Reparatur und in Schönheitsreparaturen der Wohnung als "Abschlag" zu fordern (im Mietvertrag steht, dass die Mieter für evtl. Schönheitsreparaturen aufkommen müssen).
Und dabei interessiert mich auch noch, ob der gekündigte Mieter verplichtet ist, eine Rückzahlung der Nebenkosten für Strom, etc. an den Hauptmieter zu zahlen (wenn der Vertrag für die Nebenkosten auf denGekündigten läuft)?
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Es gibt nur einen Mietvertrag (den nur der hauptmieter unterschrieben hat) und dieser Mietvertrag wurde als Kopie an die Untermieter ausgegeben.
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Hallo anitari & Kolinum,
vielen Dank für eure Antworten! Der Mietvertrag wurde (nur) vom Hauptmieter unterschrieben und der Hauptmieter kündigt nur einem Untermieter.
Muss hier eine Mietkündigung an alle Untermieter gerichtet werden, wenn im Mietvertrag steht, "wenn nur ein Mieter das Mietverhältnis beendet, die anderen Mieter um einen Nachmieter kümmern dürfen"?
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Hallo!
Ich hoffe wie viele auf Hilfe und Tipps in rechtlicher Unklarheit. Bei mir ist kurz folgendes Problem:
In einer 3er WG (1 Mieter ist Haupt- 2 Mieter sind Untermieter) wird einem Untermieter schriftlich gekündigt. Der Untermieter unterschreibt.
Kann eine unterschriebene Kündigung für unwirksam erklärt werden, wenn die Kündigung nur an einen Untermieter adressiert ist und nur von dem Hauptmieter und dem Untermieter unterschrieben wurde? (Weiß nicht was, wenn überhaupt, dabei noch von Bedeutung ist; im Mietvertrag steht z. B., dass "wenn nur ein Mieter das Mietverhältnis beendet, die anderen Mieter um einen Nachmieter kümmern dürfen")
Freundliche Grüße, Jaschon
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