Hallo Forum,
ich bin etwas ratlos....
Vor drei Jahren bin ich in eine Wohnung in ein Haus gezogen das kernsaniert und modernisiert wurde. Die WOhnung war neuwertig. Ich habe sie neu tapeziert und gestrichen übernommen. Und hier gibt es nun Stress.
Ich habe nach dem Auszug mit dem Vermieter die ausgeräumte Wohnung begutachtet um vorab zu klären was ich noch zu erledigen habe. Er meinte, ich hätte die Wohnung vor drei Jahren renoviert übernommen und müsse sie jetzt auch rnoviert - das bedeutet komplett neu gestrichen - übergeben. Meines Erachtens ist es aber gar nicht notwendig alles komplett zu streichen, sondern lediglich die Wände an denen es Gebrauchsspuren gibt. Ich habe in den drei Jahren ohnehin selten dort gewohnt da ich viel im Außendienst arbeite.
Im Mietvertrag steht nichts von notwendigem Renovieren bei Auszug, lediglich die Abstände für Schönheitsreparaturen sind dort aufgeführt. Und dieser § sag aus, dass erst nach fünf Jahren überhaupt etwas zu tun wäre.
Ich habe also nun die Wände gestrichen an denen auch noch so kleine Spuren waren - kann mich der Vermieter zwingen alles zu streichen?
Wie sieht es mit der Kaution aus? Kann er diese Einbehalten wenn ich das komplette renovieren ablehne? Ich habe gehört, dass die Mietkaution nur für Mietrückstände einbehalten werden kann, nicht für angebliche Mängel am Mietgegenstand. Ist dem so?
Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.