Renovierung bei Auszug???

  • Hallo Forum,

    ich bin etwas ratlos....

    Vor drei Jahren bin ich in eine Wohnung in ein Haus gezogen das kernsaniert und modernisiert wurde. Die WOhnung war neuwertig. Ich habe sie neu tapeziert und gestrichen übernommen. Und hier gibt es nun Stress.

    Ich habe nach dem Auszug mit dem Vermieter die ausgeräumte Wohnung begutachtet um vorab zu klären was ich noch zu erledigen habe. Er meinte, ich hätte die Wohnung vor drei Jahren renoviert übernommen und müsse sie jetzt auch rnoviert - das bedeutet komplett neu gestrichen - übergeben. Meines Erachtens ist es aber gar nicht notwendig alles komplett zu streichen, sondern lediglich die Wände an denen es Gebrauchsspuren gibt. Ich habe in den drei Jahren ohnehin selten dort gewohnt da ich viel im Außendienst arbeite.

    Im Mietvertrag steht nichts von notwendigem Renovieren bei Auszug, lediglich die Abstände für Schönheitsreparaturen sind dort aufgeführt. Und dieser § sag aus, dass erst nach fünf Jahren überhaupt etwas zu tun wäre.

    Ich habe also nun die Wände gestrichen an denen auch noch so kleine Spuren waren - kann mich der Vermieter zwingen alles zu streichen?

    Wie sieht es mit der Kaution aus? Kann er diese Einbehalten wenn ich das komplette renovieren ablehne? Ich habe gehört, dass die Mietkaution nur für Mietrückstände einbehalten werden kann, nicht für angebliche Mängel am Mietgegenstand. Ist dem so?

    Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.

  • Zitat

    Er meinte, ich hätte die Wohnung vor drei Jahren renoviert übernommen und müsse sie jetzt auch rnoviert - das bedeutet komplett neu gestrichen - übergeben.

    Frag nach der Rechtsgrundlage für seine Forderung:cool:

    Zitat

    Im Mietvertrag steht nichts von notwendigem Renovieren bei Auszug, lediglich die Abstände für Schönheitsreparaturen sind dort aufgeführt. Und dieser § sag aus, dass erst nach fünf Jahren überhaupt etwas zu tun wäre.

    Dann ist doch alles in Butter. Wenn Du zwischenzeitlich die Wohnung nicht papageibunt angemalt hast, bedeutet das lediglich besenreine Übergabe.

    Zitat

    Ich habe gehört, dass die Mietkaution nur für Mietrückstände einbehalten werden kann, nicht für angebliche Mängel am Mietgegenstand.

    Da hast Du was falsches gehört.

    Neben Mietrückständen kann die Kaution auch für Schäden, evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen NK-Abrechnungen und nicht erbrachte Schönheitsreparaturen, sofern denn der Mieter dazu verpflichtet war, verwendet werden.

    Was nach Deiner Beschreibung aber wohl nicht so ist.

    Also Frag den Vermieter nach der Rechtsgrundlage. Ich bin mir sicher er wird keinen nennen können. Wenn doch hat er die mal eben erfunden oder sie ist asbach uralt.

  • Frag nach der Rechtsgrundlage für seine Forderung:cool:


    Dann ist doch alles in Butter. Wenn Du zwischenzeitlich die Wohnung nicht papageibunt angemalt hast, bedeutet das lediglich besenreine Übergabe.


    Der Hinweis mit der Rechtsgrundlage war schnmal gut. Vielen Dank

    Nee, nee... schlicht weiß! Ich hbe gerade nochmal nachgelesen. Bei Auszug gelten lt. Mietvertrag die Reglen eir bei Schönheitsreparaturen.

    "Sofern der Grad der Abnutzung ... keine andere zeitfolge bedingt, werden Schönheitsreparaturen im Allgemeinen in folgenden Abständen erforderich sein:

    In Küchen, Bädern und Duschen alle fünf Jahre" dann geht die Aufstellung mit höhren Zyklen weiter...

    Ferner steht noch drin: "Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden"

    Hier sehe ich den Streitpunkt! Was bedeutet fachgerecht? Alle Wände eines Zimmer samt Decke, oder reicht es die Wände zu streichen die wirklich renovierungsbedürftig sind? Vor allem wenn im Mietvertrag von einer Zeit von fünf Jahren oder bei Abnutzung ausgegangen wird, dann ist mein Renovieren ja fast schon eine Gefälligkeit...

  • mxyptlk,

    "Vor drei Jahren bin ich in eine Wohnung in ein Haus gezogen das kernsaniert und modernisiert wurde. Die WOhnung war neuwertig. Ich habe sie neu tapeziert und gestrichen übernommen."
    - So weit, so gut.

    "Er meinte, ich hätte die Wohnung vor drei Jahren renoviert übernommen und müsse sie jetzt auch rnoviert - das bedeutet komplett neu gestrichen - übergeben."
    - Rechtsgrundlage?

    "Meines Erachtens ist es aber gar nicht notwendig alles komplett zu streichen, sondern lediglich die Wände an denen es Gebrauchsspuren gibt."
    - Dürfte stimmen.

    "Im Mietvertrag steht nichts von notwendigem Renovieren bei Auszug,"
    - Da hatte der VM etwas vergessen...

    "Ich habe also nun die Wände gestrichen an denen auch noch so kleine Spuren waren - kann mich der Vermieter zwingen alles zu streichen?"
    - Njet, da wohl die Rechtsgrundlage fehlen dürfte.

    "Ich habe gehört, dass die Mietkaution nur für Mietrückstände einbehalten werden kann, nicht für angebliche Mängel am Mietgegenstand. Ist dem so?"
    - Die KT dient zum Befriedigen sämtlcher Ansprüche des VM aus dem vergangenen Mietverhältnis.

  • Fachgerecht bezieht sich auf die Qualität der Arbeit, nicht was gestrichen werden muß.

    Zitat

    Vor allem wenn im Mietvertrag von einer Zeit von fünf Jahren oder bei Abnutzung ausgegangen wird, dann ist mein Renovieren ja fast schon eine Gefälligkeit...

    Die u. U. nach hinten los gehen kann wenn nicht fachgerecht ausgeführt. Fleckige Anstriche z. B. muß der Vermieter nicht hinnehmen.

    Wenn also nicht wirklicher Renovierungsbedarf besteht würde lieber nichts machen.

  • Ich habe jetzt ja nun schon die für mich einsehbar zu streichenden Wände gestrichen. Da sind keine Flecken oder Schatten. Ich würde die Wohnung so wie sie jetzt von mir zur Übergabe bereitet wurde auch ohne Murren übernehmen.

    OK, Danke an alle die mir Tipps gegeben haben. Ich bin jetzt zumindest etwas beruhigter.

    Allerdings habe ich noch ein Anliegen. Ich hatte zwar immer ein gutes Verhältnis zum Vermieter, aber gerade bekommt ja der Lack ein paar Kratzer. Ich könnte mir vorstellen wir gehen auseinander und er meint die Wohnung müsse doch noch komplett gestrichen werden und er erledigt dies selbst oder beauftragt einen Maler. Natürlich würde er meine Kaution einbehalten und ggf. mehr nachfordern.

    Was kann ich am besten tun von vorn herein solchen Dingen aus dem Weg zu gehen. Ich denke daran bei der Übergabe Zeugen mitzunehmen, aber im Zweifel wird das zunächst nichts nutzen. Hält er die KAution zurück würde ich ihn verklagen, was muss ich tun um meinen Standpunkt und die Sachlage zu dokumentieren. Im Zweifel gibt es ein Übernahmeprotokoll (das gibt es übrigens nicht von vor dem Einzug) und dort stehen Punkte drin die ich zu machen habe, aber nicht einsehe...

  • mxyptlk,
    weiss und weiss sind himmelweite Unterschiede. Afaik gibt es nach RAL ~600 verschiedene Weisstöne.
    Da Du ja nun schon einmal angefangen hast, würde ich meinem Gegner jedweden Wind aus den Segeln nehmen und die kpl. Wohnung weiss streichen. Spart Nerven und Prozesskosten.

  • mxyptlk,
    weiss und weiss sind himmelweite Unterschiede. Afaik gibt es nach RAL ~600 verschiedene Weisstöne.
    Da Du ja nun schon einmal angefangen hast, würde ich meinem Gegner jedweden Wind aus den Segeln nehmen und die kpl. Wohnung weiss streichen. Spart Nerven und Prozesskosten.

    Schön, daß einer mal darauf hinweist, dass weiß nicht gleich weiß ist. Ich würde Dir ebenfalls empfehlen, in diesem Fall alles zu streichen.

  • Schön, daß einer mal darauf hinweist, dass weiß nicht gleich weiß ist. Ich würde Dir ebenfalls empfehlen, in diesem Fall alles zu streichen.

    quatsch mit Sosse!

  • quatsch mit Sosse!


    Mal angesehen davon, dass es Dir immerhin gelang, das Wort "mit" korrekt zu schreiben, sollteste doch Deine Einlassung näher begründen.

  • wei die Mieter rechte gestärkt wurden.

    Einfach mal dem Vermieter ein klare Ansage machen, das dürfte schon reichen. Z.B. "kommen mit Kollegen Sergej vorbei" oÄ.

  • wei die Mieter rechte gestärkt wurden.
    Einfach mal dem Vermieter ein klare Ansage machen, das dürfte schon reichen. Z.B. "kommen mit Kollegen Sergej vorbei" oÄ.


    Selten so gelacht, äh, Dich bedauert....:eek:

  • wei die Mieter rechte gestärkt wurden.

    Einfach mal dem Vermieter ein klare Ansage machen, das dürfte schon reichen. Z.B. "kommen mit Kollegen Sergej vorbei" oÄ.

    Hast Du wenigstens mal die Hauptschule besucht?

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