Beiträge von mxyptlk

    Frage den VM doch, wie er sich diese Sache nach Auszug vorstellt.

    Nebenbei; zu dieser Bedingung würde ich als Mieter die Wohnung nicht nehmen.

    Nun, das werde ich auch tun; was bleibt auch übrig...

    Die Wohnung nicht zu nehmen ist natütlich eine denkbare Alternative. Allerdings sieht es hier in meiner kleinen ostwestfälischen Stadt sehr sehr schlecht mit Wohnraum aus. Ich habe glücklicherweise einen Job mit einem ausreichendem Gehalt - aber auch mit den Voruassetzungen ist es fast schon pures Glück eine einigermaßen annehmbare Wohnung zu finden.

    Danke für die Hinweise, ich versuche mal den Vermieter zu irgend einer Form der Kompensation zu bewegen.

    Guten Tag,

    ich kann eine Wohnung beziehen die sich derzeit noch im Bau befindet. Der Vermieter möchte die Wohnung ohne Bodenbeläge vermieten - d.h. ich müsste zunächst Fliesen in BAd und Küche verlegen und Boden (Laminat) in allen anderen Räumen. An den Kosten möchte sich der Vermieter nicht beteiligen; auch eine Kompensation über geringere Miete für eine definierte Zeit leht er ab.

    Mir ist klar, dass ich natürlich nicht auf das Angebot eingehen muss; aber wie verhält es sich rechtlich? Gibt es einen "Mindestzustand" einer zu vermietenden Wohnung ?

    Vielen Dank für Antworten

    Ich habe jetzt ja nun schon die für mich einsehbar zu streichenden Wände gestrichen. Da sind keine Flecken oder Schatten. Ich würde die Wohnung so wie sie jetzt von mir zur Übergabe bereitet wurde auch ohne Murren übernehmen.

    OK, Danke an alle die mir Tipps gegeben haben. Ich bin jetzt zumindest etwas beruhigter.

    Allerdings habe ich noch ein Anliegen. Ich hatte zwar immer ein gutes Verhältnis zum Vermieter, aber gerade bekommt ja der Lack ein paar Kratzer. Ich könnte mir vorstellen wir gehen auseinander und er meint die Wohnung müsse doch noch komplett gestrichen werden und er erledigt dies selbst oder beauftragt einen Maler. Natürlich würde er meine Kaution einbehalten und ggf. mehr nachfordern.

    Was kann ich am besten tun von vorn herein solchen Dingen aus dem Weg zu gehen. Ich denke daran bei der Übergabe Zeugen mitzunehmen, aber im Zweifel wird das zunächst nichts nutzen. Hält er die KAution zurück würde ich ihn verklagen, was muss ich tun um meinen Standpunkt und die Sachlage zu dokumentieren. Im Zweifel gibt es ein Übernahmeprotokoll (das gibt es übrigens nicht von vor dem Einzug) und dort stehen Punkte drin die ich zu machen habe, aber nicht einsehe...

    Frag nach der Rechtsgrundlage für seine Forderung:cool:


    Dann ist doch alles in Butter. Wenn Du zwischenzeitlich die Wohnung nicht papageibunt angemalt hast, bedeutet das lediglich besenreine Übergabe.


    Der Hinweis mit der Rechtsgrundlage war schnmal gut. Vielen Dank

    Nee, nee... schlicht weiß! Ich hbe gerade nochmal nachgelesen. Bei Auszug gelten lt. Mietvertrag die Reglen eir bei Schönheitsreparaturen.

    "Sofern der Grad der Abnutzung ... keine andere zeitfolge bedingt, werden Schönheitsreparaturen im Allgemeinen in folgenden Abständen erforderich sein:

    In Küchen, Bädern und Duschen alle fünf Jahre" dann geht die Aufstellung mit höhren Zyklen weiter...

    Ferner steht noch drin: "Die Schönheitsreparaturen müssen fachgerecht ausgeführt werden"

    Hier sehe ich den Streitpunkt! Was bedeutet fachgerecht? Alle Wände eines Zimmer samt Decke, oder reicht es die Wände zu streichen die wirklich renovierungsbedürftig sind? Vor allem wenn im Mietvertrag von einer Zeit von fünf Jahren oder bei Abnutzung ausgegangen wird, dann ist mein Renovieren ja fast schon eine Gefälligkeit...

    Hallo Forum,

    ich bin etwas ratlos....

    Vor drei Jahren bin ich in eine Wohnung in ein Haus gezogen das kernsaniert und modernisiert wurde. Die WOhnung war neuwertig. Ich habe sie neu tapeziert und gestrichen übernommen. Und hier gibt es nun Stress.

    Ich habe nach dem Auszug mit dem Vermieter die ausgeräumte Wohnung begutachtet um vorab zu klären was ich noch zu erledigen habe. Er meinte, ich hätte die Wohnung vor drei Jahren renoviert übernommen und müsse sie jetzt auch rnoviert - das bedeutet komplett neu gestrichen - übergeben. Meines Erachtens ist es aber gar nicht notwendig alles komplett zu streichen, sondern lediglich die Wände an denen es Gebrauchsspuren gibt. Ich habe in den drei Jahren ohnehin selten dort gewohnt da ich viel im Außendienst arbeite.

    Im Mietvertrag steht nichts von notwendigem Renovieren bei Auszug, lediglich die Abstände für Schönheitsreparaturen sind dort aufgeführt. Und dieser § sag aus, dass erst nach fünf Jahren überhaupt etwas zu tun wäre.

    Ich habe also nun die Wände gestrichen an denen auch noch so kleine Spuren waren - kann mich der Vermieter zwingen alles zu streichen?

    Wie sieht es mit der Kaution aus? Kann er diese Einbehalten wenn ich das komplette renovieren ablehne? Ich habe gehört, dass die Mietkaution nur für Mietrückstände einbehalten werden kann, nicht für angebliche Mängel am Mietgegenstand. Ist dem so?

    Vielen Dank für hilfreiche Hinweise.

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