Vermieter ruft beim Jobcenter an

  • Ein bekannter von mir ist Alg II Empfänger und hatte mich gebeten seine Nebenkostenabrechnung einmal durchzusehen. Es wurde eine enorme Nachzahlung von seinem Vermieter gefordert. Im gleichen Schreiben wurde gleichzeitig die Erhöhung der Mietnebenkostenvorauszahlung für den übernächsten Monat gefordert. Die Abrechnung war jedoch formell fehlerbehaftet und aus diesem Grund definitiv nicht fällig. Natürlich kann aufgrund einer formell nicht wirksamen Nebenkostenabrechnung keine Erhöhung der NK Vorauszahlung verlangt werden. Ich habe dann den Widerspruch gegen die Abrechnung und das Erhöhungsverlangen der Vermieters formuliert und diesen um die Erstellung einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gebeten.
    Jetzt hat dieser Vermieter, anstatt die Abrechnung zu korrigieren, beim Jobcenter angerufen und mitgeteilt, dass ihm zu wenig Miete überwiesen wird. Damit ist anscheinend der Anteil gemeint, der sich aus der höheren NK Vorauszahlung ergeben würde. Er versucht sich, ihm nicht zustehende Leistungen, zu erschleichen und geltendes Recht auszuhebeln. Wie kann man gegen ihn vorgehen ? Ist der Tatbestand des versuchten Sozialbetrugs erfüllt ?
    Was denkt ihr ? Bräuchte ein paar Tips...


  • Wie kann man gegen ihn vorgehen ? Ist der Tatbestand des versuchten Sozialbetrugs erfüllt ?
    Was denkt ihr ?

    Das hat aber mit Mietrecht überhaupt nichts zu tun. Überlasse die Angelegenheit jemandem, der kompetent ist. Anwälte gibt es doch auch bei euch, oder?

  • Wenn es sich um eine Straftat handelt: Strafrecht.
    Wenn es sich um Sozialmissbrauch handelt: Sozialrecht und gg.f Strafrecht
    Wenn es sich um Verstoß gegen den Datenscchutz handelt: Zivilrecht

    Aber das hinterrückige Fragen des Vermieters beim JobCenter (welches ihm garantiert keine Antwort gegeben hat, es sei denn, er hat sich als der JobCenter-"Kunde" ausgegeben) ist kein Mietrecht.

  • Dann soll der Bekannte einfach mit dem Jobcenter reden und es von dem Widerspruch informieren.

    Zitat

    Natürlich kann aufgrund einer formell nicht wirksamen Nebenkostenabrechnung keine Erhöhung der NK Vorauszahlung verlangt werden.

    Das ist so pauschal einfach falsch.

    Zitat

    Er versucht sich, ihm nicht zustehende Leistungen, zu erschleichen und geltendes Recht auszuhebeln.

    Warum? Über Vorauszahlungen wird der Vermieter abrechnen und muss zu viel erhaltene Vorauszahlungen zurückerstatten. Was hat das mit einer Erschleichung von Leistungen zu tun?
    Wo liegt denn der formelle Fehler der Abrechnung? Würde eine Korrektur überhaupt etwas am Abrechnungsergebnis ändern?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.


  • Er versucht sich, ihm nicht zustehende Leistungen, zu erschleichen und geltendes Recht auszuhebeln. Wie kann man gegen ihn vorgehen ? Ist der Tatbestand des versuchten Sozialbetrugs erfüllt ?

    Es muß erst mal eine formell richtige Abrechnung erstellt werden. Das ist die Grundlage für eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung.
    Wenn Sie diese erhalten haben und korrekt ist kann eine Anhebung gefordert werden.

    Alles andere ist hier unnützes Getöns. Die Arge wird die Anhebung prüfen müssen und ohne Vorliegen einer richtigen Abrechnung wird diese auch die Zahlungen nicht korrigieren.

    Die Erschleichung von Leistungen sowie Sozialbetrug halte ich da für dummes Gelaber.

  • Da gibt es Anweisungen im Jobcenter (neuerdings), solche Informationen nicht zu archivieren, da sie nicht gerichtsverwertbar sind. Mein Vermieter darf keine Auskünfte geben, die nicht vertraglich geregelt sind. Punkt. Alles andere ist rechtswidrig und verstößt gegen Datenschutz und Co. Ganz einfach. Der Vermieter hat sich ausschließlich an den Mieter zu wenden, ganz egal, woher der sein Geld bezieht.

  • Die Abrechnung war jedoch formell fehlerbehaftet und aus diesem Grund definitiv nicht fällig. Natürlich kann aufgrund einer formell nicht wirksamen Nebenkostenabrechnung keine Erhöhung der NK Vorauszahlung verlangt werden. ..... Er versucht sich, ihm nicht zustehende Leistungen, zu erschleichen und geltendes Recht auszuhebeln. Wie kann man gegen ihn vorgehen ? Ist der Tatbestand des versuchten Sozialbetrugs erfüllt ?
    ...

    Hallo Rosakakalake,

    an deinen bisherigen Beiträgen erkennt man ja schon deutlich, dass du ein Experte im Mietrecht und ein führender Schimmelexperte bist. Deshalb bewundere ich umso mehr, wie gut du dich auch im Sozialrecht auskennst.

    Mal im Ernst, wenn du den Widerspruch gegen den Vermieter in dem Tonfall geschriebne hast, in dem du hier über ihn herziehst, dann wurdert es mich nicht, dass er sich an das Jobcenter wendet. Auch wenn es sicher nicht viel nützt, aber ich hätte auch keine Lust mich mit Hartzern auseinander zu setzen, die alles besser wissen.

    Ohne zu wissen, was denn deiner Meinung nach die Abrechung nichtig machen sollte, läßt sich ohnehin nicht viel sagen.

    Gruss
    H H

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