Hallo zusammen,
Ich habe ein Einfamilienhaus gemietet, dort ist der Keller als Wohnraum ausgewiesen, weil dieser zum Apartment ausgebaut wurde. Es handelt sich dabei um einen Vorraum/Diele 16m² und einen großen Raum 30m² zusätzlich ein kleines Bad mit Dusche. Nun habe ich gelesen das eine "Kellerwohnung mind. über ein Fenster welches 10% der Wohnfläche beträgt verfügen muss. Der große Raum verfügt allerdings nur über ein Fenster in der Größe 0,90m x 0,90m also nicht einmal 1m² und eine Türe welche zum Garten führt. Der kleinere Raum verfügt über kein Fenster, lediglich ist dort die Türe zum Treppenhaus. Das Bad verfügt über ein kleines "Kellerfenster" in der Größe 0,50m x 0,60m. Die Wände der Räume weisen keine Innendämmung auf, und wurden lediglich mit Gipskarton verkleidet.
Der Vermieter weigert sich mir die Genehmigung der Baubehörde welche den Keller offiziell als Wohnraum ausweist zu zeigen, muss ja dann auch so abgenommen worden sein. Was kann ich nun tun ohne die Gerichte zu bemühen?
Des weiteren hat der Vermieter auf dem Grundstück noch eine Garage sowie einen überdachten Carport von ca. 30m² stehen. diese Flächen stehen mir nicht zur Verfügung, ich zahle jedoch in den Nebenkosten die komplette Grundsteuer für das gesamte Grundstück. Ist das so richtig?
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.