Beiträge von Duisburger Jung
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@H Hamburg
Wat bist Du denn für einer? Wohl auch ein Vermieter welcher sich auf anderer Leute Kosten die Taschen voll macht, oder was?
Es geht mir hier nicht um ein paar Euronen, sondern um RECHT, DEUTSCHES RECHT nicht mehr und nicht weniger, verstehst Du was das heißt? Wohl nicht sonst würdest Du nicht solch einen Blödsinn verzapfen.

Ich habe selbst Eigentum, bin jedoch aus beruflichen Gründen leider darauf angewiesen in einer anderen Stadt (Berlin), mir eine entsprechende Hütte zu mieten. Außerdem sind hier noch andere Dinge im Argen, wollte jetzt halt nur mal Nägel mit Köpfen machen und ALLES aufs Tablett bringen. Dazu wollte ich hier vorab anfragen was so Sache ist.
Es tut mir Leid, aber Leute wie Du sollten sich besser geschlossen halten, anstatt unqualifizierte Kom. raus zu hauen.
Damit bin ich auch schon raus hier!
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Natürlich siehst Du das falsch, denn Du wurdest bei Besichtigung bzw. Vertragsabschluss ja nicht getäuscht.Habe mir jetzt noch mal meinen Mietvertrag zur Brust genommen!
Dort steht schwarz auf weiß: Mietobjekt komplett incl. Einliegerwohnung (das Apartment) Gesamtwohnfläche 200 m²
Wenn doch das "Apartment" gar nicht als solches, also zu Wohnzwecken zugelassen ist, geht das doch von der im Vertrag angegebenen Wohnfläche ab, ergo bescheißt der mich doch. -
Schon mal auf die Idee gekommen, bei der Baubehörde anzufragen, ob der Keller zu Wohnzwecken genutzt werden kann? Den Rest solltest du dann einen Anwalt für Mietrecht machen lassen.
JA, aber ob die mir darüber Auskunft erteilen ist ne andere Sache, Ich werde es halt mal versuchen.
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Was genau hast Du denn vertraglich gemietet?
Ein Einfamilienhaus, Wohnfläche ist angegeben mit ca. 200m² wobei die besagten Kellerräume als Wohnfläche eingerechnet wurden. Im Normalfall sind Kellerräume ja keine Wohnfläche, ist das bei einem Haus anders? Und wenn der gute mich im Vertrag getäuscht hat, (der Keller ist nicht zu Wohnzwecken vermietbar) müsste mir doch ein Abzug von Miete zustehen, oder sehe ich das falsch?
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Hallo zusammen,
Ich habe ein Einfamilienhaus gemietet, dort ist der Keller als Wohnraum ausgewiesen, weil dieser zum Apartment ausgebaut wurde. Es handelt sich dabei um einen Vorraum/Diele 16m² und einen großen Raum 30m² zusätzlich ein kleines Bad mit Dusche. Nun habe ich gelesen das eine "Kellerwohnung mind. über ein Fenster welches 10% der Wohnfläche beträgt verfügen muss. Der große Raum verfügt allerdings nur über ein Fenster in der Größe 0,90m x 0,90m also nicht einmal 1m² und eine Türe welche zum Garten führt. Der kleinere Raum verfügt über kein Fenster, lediglich ist dort die Türe zum Treppenhaus. Das Bad verfügt über ein kleines "Kellerfenster" in der Größe 0,50m x 0,60m. Die Wände der Räume weisen keine Innendämmung auf, und wurden lediglich mit Gipskarton verkleidet.
Der Vermieter weigert sich mir die Genehmigung der Baubehörde welche den Keller offiziell als Wohnraum ausweist zu zeigen, muss ja dann auch so abgenommen worden sein. Was kann ich nun tun ohne die Gerichte zu bemühen?Des weiteren hat der Vermieter auf dem Grundstück noch eine Garage sowie einen überdachten Carport von ca. 30m² stehen. diese Flächen stehen mir nicht zur Verfügung, ich zahle jedoch in den Nebenkosten die komplette Grundsteuer für das gesamte Grundstück. Ist das so richtig?
Ich danke euch jetzt schon mal für eure Antworten.
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